Hundeführerschein in Niedersachsen. Sonderfall?

  • Hallo!


    Ich habe mal eine Frage an euch und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Ich würde mir gerne in nächster Zeit einen Hund zulegen. Nun habe ich dazu folgende Fragen.


    In meiner Jugend hatte ich bereits einen Hund. Alles Offizielle lief damals allerdings über meine Mutter, da ich zu dem Zeitpunkt noch minderjährig war. Verstorben ist der Hund vor 4 Jahren. Momentan habe ich die Möglichkeit kurzfristig an einen Hund zu kommen, in dem ich mich in einer Pflegestelle verliebt habe.


    Jetzt meine Frage. Muss ich den Hundeführerschein noch machen, obwohl ich letztlich schon über 10 Jahre einen Hund besaß? Erkennt die Stadt Dokumente an, die auf meine Mutter ausgestellt waren? Und wie ist das genau mit der Theorieprüfung zum Hundeführerschein? Ich habe gelesen, dass diese vor Anschaffung des Hundes bereits absolviert sein muss? Was passiert denn, wenn ich die kleine Maus von der Pflegestelle jetzt zu mir nehme, bevor es jemand anderes macht und erst in zwei Monaten die Theorieprüfung ablege?


    Vielen Dank schon mal im Voraus für die Hilfe.


    Liebe Grüße, Carina

  • Frag bei euch bei der Stadt nach. Ich fürchte aber, die Zeiten als deine Mutter einen Hund hatte zählen
    nicht.
    Warum kannst du die theoretische Prüfung erst in zwei Monaten machen?

  • Hallo!


    Wir haben letztes Jahr in Juli einen Welpen zu uns genommen und erst eine Woche später (in der Hundeschule) erfahren, dass man in NDS den ganzen Kram braucht. Mein Freund hat dann als Hundehalter irgendwann in Januar die theoretische Prüfung gemacht. Davor wäre es gar nicht gegangen, weil soviele Termine einfach nicht angeboten wurden. Klar hätte man woanders suchen können, aber es schien nicht unbedingt suuuuper dringend zu sein.
    Die Praxisprüfung hätten wir wohl jetzt in Mai/ Juni gemacht, also nach 9/10 Monaten, um den/ nach dem 1. Geburtstag von unserem Kleinen gemacht.


    Ich glaube auch, dass du den Führerschein selbst machen musst. Der Hund war auf meinem Freund angemeldet, er hat also die Prüfung gemacht. Obwohl wir zusammen wohnen und der Hund mit uns lebte, dürfte ich nicht jetzt einen Hund auf mich ohne Hundeführerschein halten.


    Geldmacherei...


    kleinerfilou

  • Da du selbst nicht die vorgeschriebene Zeit einen Hund hattest, musst du selbst die Prüfung ablegen. Siehe Info-Seiten zum Hfs-Nds.
    Da du von einiger Zeit schreibst, sollte es doch kein Problem sein, vorher die Theoridpüfung abzulegen.


    Dafür sollte man ein bestimmtes Buch lesen ( wg eigener Definitionen dort) und ggf die Rechtslage vertiefen (hat wohl häufig einen hohen Anteil).

  • Der Hund muss mindestens 2 Jahre auf dich angemeldet gewesen sein. Wenn er auf dem Namen deiner Mutter angemeldet war zählt das nicht. Du musst also, bevor du dir den Hund holst, die Theorieprüfung machen. Wenn der Hund dann da ist, musst du die praktische Prüfung innerhalb eines Jahres absolvieren.


    Ich hab sie in einer Kleintierpraxis gemacht. Das sind fragen die man als Hundehalter oder eben zukünftiger Hundehalter alle wissen sollte. Man brauch also auch nicht üben.

  • Hallo Carina, ich muss den anderen Recht geben: Der Hund vorher hätte auf deinen Namen laufen müssen. Aber so ganz eng würde ich das mit der theoretischen Prüfung nicht sehen: Niemand fragt nach der Sachkundeprüfung, nur dann, wenn dein zukünftiger Hund negativ auffallen würde. Du kannst sie also in zwei Wochen bzw. auch in zwei Monaten machen. Ich selbst habe sie sogar erst ein Jahr nach Anschaffung gemacht :hust:


    Und achte drauf, WO du sie machst! Ich habe sie bei uns im Hundeverein abgelegt zu Traumkonditionen - bei Nachfragen vorher sollte ich immer vorher einen Kurs belegen und dann an die 200 € zahlen :explode:


    Da du ja Hundeerfahrung hast, sollte es nicht allzu schwierig für dich sein. Es gibt 35 Fragen aus fünf Themengebieten, von diesen jeweils 7 Fragen müssen jeweils 5 richtig beantwortet werden. Die meisten Fragen bzw. die dazugehörigen Antworten sind so idiotisch, dass man da gar nichts falsch machen kann.

  • Leider gilt das auch andersrum: Antworten idiotisch, da falsch ...
    Ich fand es auch einfach , hatte aber zwei falsche Antwoten (bei einer Frage waren alle möglichen Antworten falsch). Daher nicht die volle Punktzahl :( In unserer HuSchu ist bis jetzt nur 1 Person durchgefallen. Die hatte viele Definitionen und viel Recht. So ungleiche Schwierigkeiten finde ich krass unfaire

  • Mach die Theorie vorher. Egt ist ein Züchter verpflichtet, den SKN vorgelegen zu lassen, bevor er den Welpen übergibt. Das könnte bei einer Pflegestelle ebenso sein, zumindest wenn sie auf dem neusten Stand ist.



    Meine Züchterin wollte den SKN bereits als die Welpen gerade mal 3 Wochen alt waren, nämlich vor der Reservierung.

  • Zitat

    Leider gilt das auch andersrum: Antworten idiotisch, da falsch ...
    Ich fand es auch einfach , hatte aber zwei falsche Antwoten (bei einer Frage waren alle möglichen Antworten falsch). Daher nicht die volle Punktzahl :( In unserer HuSchu ist bis jetzt nur 1 Person durchgefallen. Die hatte viele Definitionen und viel Recht. So ungleiche Schwierigkeiten finde ich krass unfaire


    Hmmm, eigentlich kann das nicht sein, es dürfen nur 7 Fragen aus dem Bereich Recht sein. Ich war beim Recht nur einmal unsicher - es war die Frage, ob die Tollwutimpfung gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch im Fragekatalog mit über 250 Fragen sind relativ wenig Fragen zum Recht, weil das Thema ja gar nicht soooo umfangreich ist, dass man da 50 "Probefragen" zusammenbekommen hätte.


    Aber es stimmt, manche Fragen sind soooo idiotisch und über die Antworten kann man nur mit dem Kopf schütteln. Und streiten kann man sich über einige angeblich "richtige" Antworten - aber über das Ausschlussverfahren kriegt man es dann hin ;)

  • Zitat

    Mach die Theorie vorher. Egt ist ein Züchter verpflichtet, den SKN vorgelegen zu lassen, bevor er den Welpen übergibt. Das könnte bei einer Pflegestelle ebenso sein, zumindest wenn sie auf dem neusten Stand ist.



    Meine Züchterin wollte den SKN bereits als die Welpen gerade mal 3 Wochen alt waren, nämlich vor der Reservierung.


    Und wenn ich den SKN gar nicht bräuchte, weil ich eben immer Hunde hatte? Dafür gibt es nämlich keine Bescheinigung. Oder wenn ich einen Hund z.B. aus Hessen kaufe - da sind Züchter bestimmt nicht informiert über Niedersächsische Gesetze :???:

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!