Allergie- Schutzgebühr
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Eine Rücktrittsmöglichkeit sieht das Gesetz nur bei Mängeln unter bestimmten Umständen vor.
Da hier aber der "Kaufgegenstand" Hund keinen Mangel aufzuweisen scheint, greift das hier definitiv nicht und das Tierheim wäre erstmal als Vertragspartner nicht zur Rücknahme und vor allem kompletten Rückabwicklung, die hier ja gewünscht wäre, verpflichtet.Eine Rückgabe des Hundes stellt eigentlich wieder einen neuen Vertrag dar und da muss man sehen, wie und ob man sich einigt.
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Wenn es nach dem deutschen Recht den "Schutzvertrag" gar nicht gibt, und er wie ein normaler Kaufvertrag zu werten ist, dann gehört einem der Hund ja quasi nach dem Kauf.
Dann könnte man den Hund doch einfach selbst weiter verkaufen.Vielleicht sollte man dem Tierheim einfach die Wahl lassen: Entweder sie nehmen den Hund zurück und erstatten die Gebühr, oder man verkauft ihn selbst weiter.
(Jaa, für diese Idee werde ich jetzt sicher gleich gesteinigt hier ...)
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Zitat
Wenn es nach dem deutschen Recht den "Schutzvertrag" gar nicht gibt, und er wie ein normaler Kaufvertrag zu werten ist, dann gehört einem der Hund ja quasi nach dem Kauf.
Dann könnte man den Hund doch einfach selbst weiter verkaufen.Vielleicht sollte man dem Tierheim einfach die Wahl lassen: Entweder sie nehmen den Hund zurück und erstatten die Gebühr, oder man verkauft ihn selbst weiter.
(Jaa, für diese Idee werde ich jetzt sicher gleich gesteinigt hier ...)
Was ist denn das für ein komischer Vorschlag.
Ich denke nicht, dass die das Geld zurückerstatten müssen, der Hund weist keinen "Mangel" auf und die Allergie ist nicht das Problem des Tierheims. -
Zitat
Was ist denn das für ein komischer Vorschlag.
Ich denke nicht, dass die das Geld zurückerstatten müssen, der Hund weist keinen "Mangel" auf und die Allergie ist nicht das Problem des Tierheims.
Aber die TS müsste den Hund auch nicht ans Tierheim zurückgeben, da er eben ihr Eigentum sein wird, wobei ich - unabhängig vom Moralischen - nicht denke, dass man einen Tierheimhund gut verkauft bekommt. -
Ich denke nicht, dass ein Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises besteht. Der Hund als "Ware" hat ja keine Mängel. Es sind eben unglückliche Verkettungen.
Jedoch würde es mir nicht in den Sinn kommen, das Geld zurück zu fordern. Wenn das Tierheim den Hund kostenlos, ohne Abgabegebühr zurücknimmt, ist das eigentlich Kulanz genug.
Denn rein rechtlich ist der Hund auch nach wenigen Tagen bereits dein Eigentum, welches nun wieder dem TH übertragen wird. -
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Muss der Hund denn sofort und umgehend weg (wenn die Allergie wirklich so extrem stark ausgeprägt ist wahrscheinlich schon, oder?) Ansonsten besteht ja vielleicht die Möglichkeit, dass ihr - als Kompromiss - vorerst mal als "Pflegestelle" fungiert und gemeinsam mit dem TH nach einem neuen Platz sucht? Ggf. können sie ihn auch als "Notfall" auf ihre HP (sofern vorhanden) setzen? Und die neuen Besitzer zahlen dann entsprechend bei Übernahme ihrerseits die Schutzgebühr an euch? Dann müsste der Hund nicht zurück ins Tierheim, das TH hat seine Schutzgebühr und ihr kommt auch an euer Geld. Nur die Sache mit der Anschaffung eines neuen Hundes oder einer Katze würde ich mir an eurer Stelle gründlich überlegen! Wenn man sowieso schon zu Allergien neigt und so heftig reagiert, wie es bei dir ja scheinbar der Fall ist, dürfte die Gefahr groß sein, dass man auch auf ein anderes Tier - wenn auch vielleicht nicht sofort, so dann doch nach einer gewissen Zeit - ebenfalls wieder allergisch reagiert. Das Risiko sollte man dann, vor allem dem Tier zu Liebe, vielleicht doch besser nicht nochmal eingehen.
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Zitat
Ich würde das Geld als Spende für deine Mala sehen und nicht das Geld zurückfordern.
Kannst Du Dir mal locker eine 300 Euro Spende leisten?
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Es ist echt zu witzig hier, dass es in jedem "Meckerthread" immer wieder dieselben Leute sind, die auf dem TE herumhacken! Ohne Ausnahme, alles vertreten was zur Elite gehört und Rang und Namen hat, Gähn, in diesem Sinne einen guten Morgen!
So, jetzt mal zur eigentlichen Frage!
Gesetzliche Basis:
Der Vertragspartner "Züchter"/ "Tierheim" muss einen mangelfreien Welpen im Sinn des Vertrags leisten.
--> Das ist unstreitig geschehen.
Es gibt grds. kein gesetzliches Rückgabe oder Rücktrittsrecht. Falls der Vertragspartner also dennoch eines anbietet, ist es schlicht eine Zusatzleistung, die er im Wesentlichen frei ausgestalten kann. D.h. es kann aus Kulanz geschehen, muss es aber nicht! Da ein Hund vor dem Gesetz als Sache gilt, (weil viele hier wieder Schnappatmung bekommen, wenn es darum geht dass der Hund laut Gesetz als Sache anzusehen ist), ist es wie im Einzelhandel, der Verkäufer kann die Ware zurücknehmen, ist dazu aber nicht verpflichtet!
Dazu muss ich hier sagen, dass es schon nett wäre, das Geld zurückzuzahlen, da der Hund ja eventuell wiedervermittelt wird, man also praktisch 2 mal dran verdienen würde!
Was viele Hundehalter ja auch nicht wissen, ist wenn ich einen Hund aus dem Tierheim hole, dass es sich bei den Verträgen nicht um einen Kaufvertrag sondern um einen sogenannten "Verwahrungsvertrag" handelt, viele daraus hervorgehende Vertragsstrafen sind eigentlich nichtig bzw. nicht gültig.
Habe dazu mal etwas kopiert
http://www.google.de/url?sa=t&…RrPoJVZRt0drSmAUGKvOJEkow
Wenn es jetzt wirklich um die 300 Euro geht und Du Dir sicher bist, dass man mit den Tierschutzleuten nicht sprechen kann, was die Zurückzahlung angeht, versuche Du doch für den Hund ein neues Zuhause zu finden.
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Zitat
Dazu muss ich hier sagen, dass es schon nett wäre, das Geld zurückzuzahlen, da der Hund ja eventuell wiedervermittelt wird, man also praktisch 2 mal dran verdienen würde!
Wenn es jetzt wirklich um die 300 Euro geht und Du Dir sicher bist, dass man mit den Tierschutzleuten nicht sprechen kann, was die Zurückzahlung angeht, versuche Du doch für den Hund ein neues Zuhause zu finden.
Was verdient denn ein Tierheim an einem Hund, für den es eine Schutzgebühr von 300,-€ bekommt? Der Hund wurde vermutlich entwurmt, geimpft, brauchte vielleicht auch noch weitere medizinische Versorgung und saß eine mehr oder weniger lange Zeit im Tierheim und wurde dort versorgt. Da sitzen aber auch Hunde jahrelang und für die gibt es, so sie denn überhaupt vermittelt werden, auch keine höhere Schutzgebühr. Welcher Adoptant würde schon eine Langzeitversorgung bezahlen?
Die zweite Variante ist finanziell auch keine allzu lukrative Idee. Rumänische Schäferhundmischlinge sind nun nicht wirklich eine gesuchte Rarität und es wäre damit zu rechnen, dass die Vermittlung einige Zeit dauern könnte, in der die TE den Hund unterhalten müsste, einschließlich evt. notwendiger tierärztlicher Behandlungen. Ob und wann dann jemand bereit wäre, ihr 300.-€ Schutzgebühr für den Hund zu geben, steht in den Sternen.
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Zitat
Kannst Du Dir mal locker eine 300 Euro Spende leisten?
Abgesehen davon, dass meine finanzielle Lage wohl nicht Gegenstand dieses Threads ist, fände ich es einfach unangebracht das Geld zurückzuverlangen.
Denn der Hund ist ja nicht Grund der Abgabe. Dieser ist ja "Mangelfrei".
Wenn ich ein Pullover kaufe und mir gefällt drei Tage später due Farbe nicht mehr, kann ich ja auch nicht erwarten, dass der Laden mir das Geld zurückgibt.Was denkbar wäre, aber eine reine Sache der Kulanz wäre, dass man einen Teil des Geldes zurück bekommt.
Erwarten sollte man dies aber nicht! -
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