Vorbesitzerin möchte Hund sehen

  • Zitat

    Du hast keine Vorstellung wie schnell eine Schlepp abgemacht oder durchgeschnitten ist....
    Das ist überhaupt keine Absicherung in so einer Situation.

    Kann ich bezeugen: Neulich beim Toben hat meiner ner anderen die Schlepp vom Geschirr abgemacht. Wie auch immer sie das geschafft hat. Aber da muss nur mal zufällig Druck auf den Haken kommen und zack, ist das Ding ab.

    Berichte mal, was sie sagt, wenn du ihr absagst... Würde mich schon interessieren :pfeif:

  • Danke Sandra, das ist genau, was ich mir immer denke. Mein Hund hat alles durch, vorübergehende Trennung, Umzug usw. Studium steht ihm noch bevor, da darf er aber mit. Niemals hätte ich ihn einfach so abgegeben, ohne mein möglichstes zu versuchen. Denn das heißt, dass man ihn eigentlich nicht mehr will.

    von unterwegs..

  • Hi GhandiBub,

    habe nur die ersten Beiträge hier gelesen, aber ich glaube nicht so ganz verstanden...

    Ihr habt den Hund für ein "Probewochenende" bekommen und dann einfach nicht zurückgebracht? Oder hab ich das falsch gelesen!?

    lg

  • Zitat

    Hi GhandiBub,

    habe nur die ersten Beiträge hier gelesen, aber ich glaube nicht so ganz verstanden...

    Ihr habt den Hund für ein "Probewochenende" bekommen und dann einfach nicht zurückgebracht? Oder hab ich das falsch gelesen!?

    lg

    Zitat


    Jedenfalls war er dann im Internet von ihr inseriert, wir haben ihn uns angesehen und quasi ein Probewochenende vereinbart, um zu sehen, wie die Hunde können. Nachdem ich die Vorbesitzerin wegen der Organisation, von der er stammt, gefragt habe, hab ich paar Nachforschungen angestellt, und von der Orga gesagt bekommen, dass sie ihn nie ohne Einverständnis hätte hergeben oder gar verkaufen dürfen. Wir bekamen die strikte Anweisung, ihr wegen Vertragsbruch den Hund ja nicht wieder zu geben. Wenn wir ihn nehmen, würden sie den Impfpass besorgen und einen neuen Schutzvertrag vorbereiten, andernfalls würden sie ihn holen und käme er zurück ins "Lager".

  • Ich würde sowas immer abwimmeln bzw. nich drauf reagieren,grad bei der Vorgeschichte mit dem Retoure nach paar Tagen.
    Meine Erfahrung mit sowas ist,das man die nie wieder von den Hacken bekommt.

  • Zitat

    Hey,

    war evtl. ein bisschen verwirrend. Wir haben ein Probewochenende vereinbart, sie hat uns gleich alle seine Sachen mitgegeben und wir haben vereinbart, Sonntag zu telefonieren, wie das Wochenende war und ob alles passt. Wir hätten ihn ohnehin gerne behalten, die Anweisung der Orga kam quasi hinzu.
    Ich würde nie sagen "okeee passt, Probewochenende und wir verschwinden nachher sang- und klanglos" ;)

  • Zitat


    Habt ihr der Orga denn nochmal für den Hund Geld bezahlt?

    Mal ganz davon abgesehen, ob die "Vorbesitzerin" (eigentlich ist sie ja die Besitzerin) den Hund hätte weiter vermitteln/verkaufen können etc. den Hund einfach bei sich zu behalten, ist auch nicht rechtens!! Da es sich leider Gottes, beim Hund vom Gesetz her um eine Sache handelt! Zivilrecht etc...

    Die Vorbesitzerin, hat einen Vertrag mit der Orga, welcher erstmal per Rechtsanwalt geprüft werden sollte, ob dieser gültig ist oder nicht! Solange dieses aber nicht bewiesen ist, ist es ihr Hund! Wurde denn von euch an die Vorbesitzerin Geld gezahlt?

    Jedenfalls geht dass nicht so einfach, dass man was man sich quasi "ausgeborgt" hat einfach mal behalten kann!

    Ob der Hund es jetzt bei euch besser hat oder nicht, spielt dabei erstmal keine Rolle! Natürlich wünscht man sich ein schönes Zuhause für ein Tier! Aber sollte die Vorbesitzerin auf Aussage gegen Aussage plädieren, wäre das was ihr gemacht habt schlichtweg Diebstahl!

  • Zitat

    Hey,

    war evtl. ein bisschen verwirrend. Wir haben ein Probewochenende vereinbart, sie hat uns gleich alle seine Sachen mitgegeben und wir haben vereinbart, Sonntag zu telefonieren, wie das Wochenende war und ob alles passt. Wir hätten ihn ohnehin gerne behalten, die Anweisung der Orga kam quasi hinzu.
    Ich würde nie sagen "okeee passt, Probewochenende und wir verschwinden nachher sang- und klanglos" ;)

    Nun ja mal ganz davon abgesehen, dass euch die Orga keine Anweisungen geben kann.. (Sie ist nicht mehr befugt, trotz Schutzvertrag, ist die eigentliche Besitzerin, die Vorbesitzerin) sprich denen gehört der Hund, sonst könnte ja wegen jeder Kleinigkeit, bei jedem, irgendeine Orga anrufen und den Hund rausholen, aber so einfach ist das nicht!..

    Tu Dir selber den Gefallen und bring den Hund zurück oder einigt euch gütlich! Klar wird sie den Hund sehen wollen, aber sie wird ihn sich auch zurückholen.. wenn sie nicht ganz auf den Kopf gefallen ist.. lg

  • Zitat

    Mal ganz davon abgesehen, ob die "Vorbesitzerin" (eigentlich ist sie ja die Besitzerin) den Hund hätte weiter vermitteln/verkaufen können etc. den Hund einfach bei sich zu behalten, ist auch nicht rechtens!! Da es sich leider Gottes, beim Hund vom Gesetz her um eine Sache handelt! Zivilrecht etc...

    Die Vorbesitzerin, hat einen Vertrag mit der Orga, welcher erstmal per Rechtsanwalt geprüft werden sollte, ob dieser gültig ist oder nicht! Solange dieses aber nicht bewiesen ist, ist es ihr Hund! Wurde denn von euch an die Vorbesitzerin Geld gezahlt?

    Jedenfalls geht dass nicht so einfach, dass man was man sich quasi "ausgeborgt" hat einfach mal behalten kann!

    Ob der Hund es jetzt bei euch besser hat oder nicht, spielt dabei erstmal keine Rolle! Natürlich wünscht man sich ein schönes Zuhause für ein Tier! Aber sollte die Vorbesitzerin auf Aussage gegen Aussage plädieren, wäre das was ihr gemacht habt schlichtweg Diebstahl!

    Das ist etwas, was im Einzelfall entschieden werden müsste. Wenn das so im Vertrag drin stand, hat die Vorbesitzerin zugestimmt mit eben dieser Einschränkung. So ohne weiteres Diebstahl ist das keiner. Die TS scheint ja auch die Rückendeckung der Organisation gehabt zu haben/zu haben, ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vorbesitzerin vor Gericht weit kommen würde.

  • Zitat

    Das ist etwas, was im Einzelfall entschieden werden müsste. Wenn das so im Vertrag drin stand, hat die Vorbesitzerin zugestimmt mit eben dieser Einschränkung. So ohne weiteres Diebstahl ist das keiner. Die TS scheint ja auch die Rückendeckung der Organisation gehabt zu haben/zu haben, ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vorbesitzerin vor Gericht weit kommen würde.


    Solche Schutzverträge sind aber wie ich weiß nicht rechtens

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