Seriöse Züchter
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Es ist der BFD ev. Bernerfreunde Deutschland e.V. Dort finde ich, dass die Vorgaben ähnlich sind wie beim VDH, sicher nicht gleich. (falls jetzt wieder jemand nach der Nadel im Heuhaufen suchen will) DM wird demnächst vorgeschrieben. DIe Hunde müssen auf HD,ED und OCD getestet werden,die Röntgenbilder werden von einer unabhängigen Auswertungsstelle begutachtet.
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Eine letzte Frage.
Hunde mit Registernachweisen werden NICHT zur Zucht zugelassen.Welche Papiere müssen die Hunde denn haben?
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Ich bin 600km gefahren (eine Strecke) nur damit der Hund seine Bewertung bekommt. Für die ZZL bringt uns die rein gar nichts, da er in der Jugendklasse ausgestellt wurde.
So ist das eben.Ja wenn man mit den zuständigen Personen spricht und (!) exakt das Thema anspricht, dann sollte das einem auch mitgeteilt werden.
Ich versteh die Aufregung wegen den 2 Jahren einfach nicht. Ihr habt einfach einen Hund bei dem die AT on der FCI nicht völlständig ist. Erzählen kann man viel. Wo ist also das Problem, den Hund 2 Jahre lang zur Zucht zuzulassen und danach erneut zu schauen? Diese Regelung betrifft ja alle Hunde mit Registerpapieren in dem RZV, somit auch Hunde deren Abstammung im Grunde völlig unbekannt ist.
Man könnte nun nochmal Ausnahmeregelungen erstellen usw. oder man macht es wie dieser RZV und läßt die Hunde zeitlich begrenzt zur Zucht zu. Taugt der Hund was zur Zucht, ist er wertvoll für die Rasse, ... dann wird er die Verlängerung nach 2 Jahren bekommen.
Erfüllt er das nicht, bekommt er sie nicht.
Wo ist das Problem?Erst schimpft man weil man mit Registerhunden gar nicht züchten kann. Dann findet man einen RZV der den Registerhund zuläßt, da passt es einem aber nicht das der RZV aus Vorsicht einfach einen zeitlichen Rahmen setzt..
Btw. ich finde es immer wieder erstaunlich, wenn man im Dissidenzverein züchtet/züchten will und dann aber Dinge des VDH nutzt
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Strenger? Hmh..
Ausstellungsergebnisse werden ab der Jugendklasse zugelassen, im SSV ab der Zwischenklasse (beide 1x offene Klasse..wobei beim BFD kaum FCI-Richter bewerten werden)
Alter der Zuchttiere ist gleich
gut bei HB werden im SSV auch Hunde mit C zugelassen (muß man als Züchter ja nicht mitmachen)
ED ist gleich
Nach dem 1. Kaiserschnitt verlangt der SSV eine Abklärung durch einen TA bevor erneut gedeckt wird. Der BFG verlangt dies nicht! Bei beiden ist nach dem 2. Kaiserschnitt Schluß mit Zucht mit dieser Hündin
Der BFD verlangt 11 Monate Pause zw. 2 Belegungen, der SSV nur 10. Aber im SSV ist bei Würfen ab 8 Welpen eine Sperre von 18 Monaten drin (mit max. Verkürzung um 6 Wochen)Ich seh da ehrlich gesagt nichts, was gravierend strenger ist!
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Hab ich auch nicht behauptet.
Wir waren beim DCBS dort sind es 3 Ausstellungenab der Jugendklasse. Und eben die C - Hüfte.
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Zitat
4. Gott sei Dank gibt es bei den Bernern auch zuchtbuchührende RZV die nicht dem VDH angeschlossen sind, die wirklich gut sind und die ähnlichen teilweise noch strengere Richtlinien haben.(hier dürfen z.B. keine Hunde mit C-Hüfte eingesetzt werden) Das wussten wir vorher so nicht, denn solche Sachen erkennt und lernt man eben erst mit der ZEit.Auch das ^^ finde ich dort nicht.
Zuchtmiete ist im BFD verboten (klasse wenn jemand eine top Hündin aber nicht die räumlichen Möglichkeiten hat einen Zwinger anzumelden).
Fortbildungspflicht gibt es dort nicht, dafür aber im DCBS
Ebenfalls 18 Monate Belegungssperre bei großen Würfenn (ohne Ammenaufzucht), ist der nächste Wurf wieder übergroß dann gibt es 24 Monate Belegsperre. Alles hat der BFD nicht
ED ist gleich
Rüden mit leichter HD (= C) sind von der Zucht im DCBS ausgeschlossen, Hündin mit C dürfen nur mit A-Rüden verpaart werden
Im DCBS wird sogar vorgeschrieben, welche Wesen (nach der Beurteilung in der Körung) verpaart werden dürfen, das geschieht beim BFD nicht
Im DCBS muß der tote Hund untersucht werden und das Ergebnis samt AT zum RZV geschickt werden (außer Unfall, Magendrehung, etc.)So leid es mir tut.. In meinen Augen sind die 2 RZV innerhalb des VDHs strenger was ihre Hunde angeht. Ja HD-C ist erlaubt. Das muß aber kein Züchter mitmachen!!
Das mit den 3 Ausstellungsergebnissen beim DCBS ist falsch!
Zitat2. Voraussetzungen
Zur Körung können nur Hunde gemeldet werden, die auf Zuchtschauen von Spezial-Zuchtrichtern für Berner Sennenhunde mindestens zweimal die Formwertnote „sehr gut" erhalten haben, einmal davon in der „Offenen Klasse oder Zwischenklasse". Die Formwertnoten müssen bei einer DCBS-Spezial-Zuchtschau oder bei einer DCBS-Sonderschau im Rahmen einer CACIB-Schau oder einer VDH-CAC-Schau erworben sein. Das Mindestalter beträgt 18 Monate mit maximal 4-wöchiger Karenzzeit. Für die vorgestellten Hunde muss ein HD-Gutachten der DCBS-Auswertungsstelle vorliegen. Das Ergebnis darf nicht schlechter als HD-Leicht sein. Bei Rüden darf das HD-Ergebnis nicht schlechter als Verdacht sein.
Ebenfalls muss ein ED der DCBS-Auswertungsstelle vorliegen.
ED 2 schließt eine Körteilnahme aus.
Allen Hunden wird bei der Ankörung eine Speichelprobe zur Erstellung von DNA-Daten entnommen.
http://www.dcbs.de/zucht/Koerordnung.htmBtw. wieso hast du das mit der bedingten Ankörung nicht gefunden? Das steht ganz klar in der ZO!
Zitat§23 Zuchtverwendung
1. Hunde, die in das Register des VDH oder DCBS eingetragen sind, dürfen zur Körung vorgestellt werden, sie können jedoch als Körurteil nur „bedingt angekört" erhalten, sofern sie den weiteren Anforderungen entsprechen.
http://www.dcbs.de/zucht/zuchtordnung.htm
Ebenso steht es eindeutig in der Körordnung!!EDIT: Interessant auch, dass man sich über die fehlende Gleichbehandlung zw. FCI- und Registerhunden ärgert und nun in einem Verein gezüchtet werden will, der folgendes schreibt:
Zitat3.3 Hunde mit Registernachweisen werden nicht zur Zucht zugelassen.
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und nochmal ich habe geschrieben tlw strenger z.B. C-Hüfte auch muss dort kein Hund die DNA hinterlegen.
Die ZO beim DCBS wurde geändert. Das mit den Ausstellungen stimmt so nicht mehr.
und nochmal hab ich schon mal geschrieben registierte Hunde sind beim BFD Hunde die keine Ahnentafel bzw Papiere haben. die dürfen nicht zur Zucht.
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Zitat
und nochmal hab ich schon mal geschrieben registierte Hunde sind beim BFD Hunde die keine Ahnentafel bzw Papiere haben. die dürfen nicht zur Zucht.
Hat deine Hündin in den Augen des VDH doch auch nicht? Aber die räumen dir wenigstens die Chance ein, im Gegensatz zu dem anderen Verein. -
Keine DNA zu hinterlegen ist strenger?
Dein Hund hat für die FCI keine Papiere (Papiere = volle FCI-Papiere, ALLES andere bedeutet keine Papiere!), somit ist es nichts anderes wie das was der BFD da definiert! Und im Gegensatz zum BFD gibt man im DCBS den Registerhunden immerhin eine Chance.
Aber klar, es ist was komplett anderesDu kannst die Behauptung, dass die ZO geändert wurde, sicher irgendwie belegen bzw. die aktuelle ZO verlinken, oder?
Aber selbst wenn: Dann muß der Hund eben 3x ein SG erreichen. Was ist da das Drama/Problem? -
Auch bei einer Ausstellung ist die Frage, ob eine Internationale Ausstellung, die im Garten eines Dorfrestaurants stattfindet strenger ist als eine FCI-CACIB, sehr lustig!
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