Klage wegen genetisch bedingter Arthrose gegen Mops-Züchter
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Vielleicht hat es der ein oder andere schon gelesen:
http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Kaputt…id27793272.html
http://www.welt.de/print/welt_kom…l#disqus_thread
Interessant wäre zu wissen, ob Emma aus einer dem VDH angeschlossenen Zucht angehört oder aus anderen Quellen stammt.
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19. November 2013 um 10:12
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Klage wegen genetisch bedingter Arthrose gegen Mops-Züchter - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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:?
Wenn die Eltern okay sind und der TA die Welpen für gesund gehalten hat, versteh ich nich ganz wo die Besitzerin den Fehler der Züchterin sieht..
Jedes Tier kann krank werden... Auch eins mit super genetischen Anlagen. Solange nicht bewusst mit kranken Tieren gezüchtet wurde versteh ich das Problem nicht so ganz... Ein Tier ist doch kein Gegenstand der "defekt" geliefert wird und wo man dann sein Geld zurückerstattet bekommt

Und die ganzen Strapazen für das Tier für 700€? Ist das der Aufwand wirklich wert :?
Aber hauptsache im Recht...
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Nebula: Das ist eben die große Frage. Wie hoch ist die genetische Disposition der Elternlinien für Arthrose gewesen und WELCHE Untersuchungen wurden bei den Eltern durchgeführt, bzw. inwieweit wurden die Linien auf eine sinnvolle Verpaarung untersucht?
Und natürlich kann man bei Kaufverträgen bzgl. Hunden wegen Mängeln klagen, die der Züchter zu vertreten hat.
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Diese Geschichte sollte eine Lehre sein für diese ganzen Hobbyzüchter/Vermehrer..... keine Ahnung ob die Züchterin des Mops eine ist, aber es gibt ja genug Vermehrer, die einmal den Hund beim TA abhorchen lassen und ihn dann für rundherum gesund und zuchttauglich erklären lassen.
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Zitat
Und natürlich kann man bei Kaufverträgen bzgl. Hunden wegen Mängeln klagen, die der Züchter zu vertreten hat.
Klar KANN man es
Sollte sie den Hund von einem Vermehrer haben dann ist sie aber selber schuld
ihre Anmerkung, dass Mopshündinnen ausgebeutet werden und ständig Welpen haben müssen klingt allerdings schwer danach.und solange bei einem registrierten Züchter, der die besten Absichten hatte, nicht absichtlich mit kranken Elterntieren gezüchtet wurde finde ich es auch irgendwie etwas daneben (meine Meinung!)
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Natürlich kann man da klagen, aber dennoch wirkt es in diesem Falle nicht wie "zum Wohle des Tieres". Was hat denn Emma von den 700€?
Allgemein finde ich, hat man aber viel zu wenig Informationen über den Fall, um sich eine konkrete Meinung zu bilden. Das mit dem Zuchtverband usw. wäre zum Beispiel sehr interessant.
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Wenn der Mops vom Hinterhof kommt,sind die Leute doch selber schuld.
Ist es ein anerkannter Züchter mit VDH usw. kann man das ganze doch verfolgen und dann eventuell klagen.
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Zitat
Klar KANN man es
Sollte sie den Hund von einem Vermehrer haben dann ist sie aber selber schuld
ihre Anmerkung, dass Mopshündinnen ausgebeutet werden und ständig Welpen haben müssen klingt allerdings schwer danach.und solange bei einem registrierten Züchter, der die besten Absichten hatte, nicht absichtlich mit kranken Elterntieren gezüchtet wurde finde ich es auch irgendwie etwas daneben (meine Meinung!)
NICHT die Klägerin hat gesagt, dass Mopshündinnen ständig Welpen haben müssen, sondern eine ihrer Unterstützerinnen
so ist es zumindest dem Blatt Augsburger Allgemeine zu entnehmen.Uninteressant finde ich den Fall nicht, mal gespannt, wie weit beide Parteien gehen!
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Zitat
NICHT die Klägerin hat gesagt, dass Mopshündinnen ständig Welpen haben müssen, sondern eine ihrer Unterstützerinnen
so ist es zumindest dem Blatt Augsburger Allgemeine zu entnehmen.Uninteressant finde ich den Fall nicht, mal gespannt, wie weit beide Parteien gehen!
stimmt, hab ich nicht genau genug gelesen
Finde aber da wird zu sehr verallgemeinert was die Zucht angeht.Bin auch gespannt :)
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In der Regel haften Züchter nicht für genetische Defekte. Das ist auch unabhängig davon in welchem Verein der Züchter züchtet.
Die Züchterin ist wegen Unmöglichkeit der Nacherfüllung weder zur Mangelbeseitigung noch zur Nachlieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Auch ein Schadenersatzanspruch steht der Besitzerin des Mopses nicht zu.
Die Beseitigung der genetisch bedingten Defekte, die als Ursachen der Erkrankungen zu betrachten sind, ist der Züchterin nicht möglich.
Um Forderungen geltend machen zu können, müsste man der Züchterin schuldhaftes Wissen auf das Vorhandensein einer genetischen Störung bei Übergabe des Hundes nachweisen.
Am Landgericht Mosbach wurde diesbezüglich so schon ein Urteil gefällt und da ging es um HD- und ED-Probleme am Hund.
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