Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Wer kennt sich mit Rechts-Jargon aus?
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PollyNixe -
27. September 2013 um 16:58
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Hallo!
Ich bräuchte Hilfe mit dem rechtsjargo und zwar gehts um den vertrag zur Tierhalterhaftpflicht.
Jetzt weiß ich nur nicht ob ich den passus aus dem I-net hier reinseitzen darf?
Viell. weiß jemand Antwort??
Danke!
lG polly
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27. September 2013 um 16:58
schau mal hier:
Wer kennt sich mit Rechts-Jargon aus? - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Um welchen Begriff geht es Dir denn?
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Meinst Du Rechtsjargon? Wir grübeln gerade

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es dieser passus denn ich nicht verstehe:
I. Mitversicherte Personen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters. (WAS BITTE IST DAMIT GEMEINT?)weil siehe untenVoraussetzung
Als Tierhüter gelten z. B.:
– Personen, die den im Antrag angegebenen Hund beaufsichtigen;Sind damit nun personen oder deren haftpflicht gemeint?
Quelle: https://www.huk.de/content/dam/hu…cht/hs21113.pdfja sorry, jargon das meinte ich damit

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Jetzt dachte ich das ist irgendeine Sportart für den Hund oder was aus der Gehorsamsübung.
Aber du meinst Jargon.
Jetzt hab ichs gerafft.Ich denke nicht, dass du den Passus hier einstellen darfst/solltest.
edit: ich dachte es wäre was aus nem persönlichen Schriftverkehr.
- Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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jetzt hab ich mit link eingestellt, ggf. liebe Mods bitte wieder löschen!! Danke!
würd mich freuen, wenn ihr mal drüberfliegen könntet, ob da alles wichtige versichert ist, oder ob noch was fehlt.
Findet ihr 69E im Jahr ist zu teuer?
Danke schonmal!
lg Polly -
Es geht um die Stelle "RBH-Nr. 04/0313 Tierhalterhaftpflicht-Versicherung --- Abschnitt II".
Ich würde das so interpretieren:
Wenn ein Tierhüter -- also jemand anderes als der Versicherungsnehmer, der aber das Tier zu dieser Zeit hütet -- haftpflichtig wird, ist das mitversichert. Bis auf die genannten Ausnahmen (kein gewerblicher Tierhüter, ...).
Sprich: Du musst in die Stadt, und sagst Deinem Bekannten, er soll mal auf den Hund aufpassen und mit ihm Gassi gehen. Bei Gassigang rennt der Hund über die Straße und es kommt zum Unfall. Dann ist die Versicherung genauso in der Pflicht, als wenn Du mit ihm Gassi gegangen wärst.
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danke für deine verstädnl. Antwort+Einschätzung anymouse!!
das hört sich gut an, und nicht als ob die andere VS dann in Pflicht wäre.Was meinst du gilt das auch bei regelmäßigem sitten (nicht gewerblich)?
Was sagst du zum Preis?
LG Polly*erstmal wieder ohne I.net*
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Ja, das gilt auch, wenn deine Mutter jeden Dienstag auf deinen Hund aufpasst, solange du sie dafür nicht bezahlst.
70€ finde ich okay. Im Ernstfall bist du sicher froh, die 70€ gezahlt zuhaben.
Ich selber bin bei der agila versichert, bzw. mein Hund ist dort versichert. Dort zahle ich 7€ pro Monat
http://www.agila.de/hundehaftpflicht -
Du hast, glaube ich, bei Deiner Frage einen gedanklichen Fehler gemacht und das Wort Haftpflicht automatisch mit Versicherung assoziiert. Haftpflicht ist aber zunächst mal nur die Pflicht bei verschuldeten Schäden zu haften. Und weil es öfter mal zu Schäden kommen kann, wo das private Vermögen nicht reicht, den Schaden zu bezahlen, schließt man eben eine (Haftpflicht-)Versicherung ab. Ich wollte nicht herumschlaumeiern
, sondern nur zur Klarstellung beitragen.Ich würde mal vermuten, dass die Abdeckung der Haftpflicht des Tierhüters auch bei regelmäßiger Betreuung gilt, solange diese nicht gewerblich erfolgt. Jedenfalls kann ich nichts anderes herauslesen.
Zum Preis kann ich nicht wirklich was sagen. Zunächst mal kommt er mir günstig vor. Aber meistens sind die Tarife ja nach Hundegröße (bestimmte Rassen lass ich mal außen vor) gestaffelt und ich weiß nicht was für einen Hund Du hast.
LG Appelschnut
- Vor einem Moment
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