SoKa in Brandenburg
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Ich schätze mal, dass es Problem mit der Haltergenehmigung gibt...anders kann ich das jetzt auch nicht verstehen
Hab jetzt die Verordnung in Brandenburg nicht im Kopf, was gefordert wird. - Vor einem Moment
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Hallo,
hast du hier SoKa in Brandenburg schon mal geschaut ?*
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Zitat
Man kann den Hund doch ausserhalb des eingezäunten Gebietes immer noch den Vorschriften gemäß halten.
Sollte man meinen, aber vielleicht gibt es hier noch andere Probleme. :|
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Dass ist die Frage.
Kann ich einen in BRB verbotenen Hund auf eigenem, eingezäunten Land halten und Gassi mit MK u 1m-Leine gehen oder nicht?
Wo steht was gesetzliches?
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Frag doch einfach beim Ordnungsamt der Gemeinde nach, in die du ziehen willst. Nur die werden dir definitiv sagen können, was wie erlaubt ist!
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Zitat
Frag doch einfach beim Ordnungsamt der Gemeinde nach, in die du ziehen willst. Nur die werden dir definitiv sagen können, was wie erlaubt ist!
Genau, wurde ja schon mehrfrach erwähnt, eine andere Möglichkeit bleibt dir nicht.
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Zitat
Dass ist die Frage.
Kann ich einen in BRB verbotenen Hund auf eigenem, eingezäunten Land halten und Gassi mit MK u 1m-Leine gehen oder nicht?
Wo steht was gesetzliches?
Nein, weil du den Hund rechtlich gar nicht besitzen und halten darfst, wenn er verboten ist.
Darfst du in keinem Bundesland.Setze dich mit einem Veterinätamt aus Brandenburg in Verbindung und erkundige dich über die Bestimmungen des Landehundesgesetzes und was du machen müsstest, damit dir der Hund nicht noch einmal entzogen wird bzw. ob das mit der Rasse/Mischung in BRB überhaupt möglich ist.
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Zitat
HELFT MiR 
Mein Ziel ist es, mit meiner Amber (36% AmStaff) in ein EFH in Brandeburg zu ziehen. Grundstück, Felder alles so wie es sein muss. Kann ich sie da halten?

Hier die Hundehaltungsverordnung von Brandenburg:
http://www.mi.brandenburg.de/cms/detail.php?id=35848In Endeffekt es fast unmoeglich, in Brandenburg die Haltung von Hunden, die als unwiderruflich gefaehrlich gelten (§8 Abs (2) ), genehmigt zu bekommen. Probieren kannst Du es ja mal (unter Beruecksichtigung der Voraussetzungen in §10 Abs (2) ), aber am Ende liegt es im Ermessen des jeweiligen Ordnungsamts. Ohne das OA wirst Du hier legal nicht weiterkommen.
Dabei ist es auch egal, ob Der Hund nur auf Deinem Grundstueck ist oder ausserhalb, Du must Dich trotzdem an die Brandenburger Gesetze halten.
Die einzige andere Moeglichkeit waere, wenn der Hund ein vom Ordnungsamt anerkanntes Rassegutachten eines Sachverstaendigen hat, das ihr bescheinigt, ein Mischling ohne AmStaff-Anteil zu sein. Das ist eine Moeglichkeit bei Hunden, die z.B. aus dem Tierschutz kommen und bei denen man es einfach nicht weiss. Da Du aber die Abstammung Deines Hundes zu kennen scheinst und Dir sicher bist, dass sie AmStaff Anteil hat, faellt das auch weg.
ZitatZur Vorgeschichte, ich bekam sie mit 3 Monaten, sie lebte bis November 2o12 bei mir in Brandenburg (Hennigsdorf), dann wurde sie eingezogen von einem TH in Verbindung mit dem örtlichen Ordnungsamt.
Das sind gleich mehrere Probleme. Es wird nicht ganz klar, wo Du den Hund her hast, aber wenn es eine Uebernahme von Privat war, dann gilt das im Allgemeinen nicht als "Berechtigtes Interesse".
Ausserdem hast Du den Hund ja vermutlich deutlich nach 2004 (als die Verordnung in Kraft trat) zu Dir genommen und auch anscheinend keine Haltegenehmigung fuer sie gehabt (weshalb sie eingezogen wurde). Ich bin nicht sicher, was fuer Auswirkungen das auf Deine Zuverlaessigkeit hat...ZitatDaraufhin musste ich ein Vermögen ausgeben um sie abgeben 'zu dürfen'. Ich zog dann nach Berlin, wo die Rasse eingeschränkt geduldet wird. Nun bekam ich sie wieder, dürfte nochmal zahlen (Abgabe+Abholung 2250€, ist das normal?) und wir leben in Berlin.
Ja, das ist leider normal. Das wird sich zusammensetzen aus den Gebuehren, die durch die Einziehung entstanden sind + einem Tagessatz, je nachdem wie lang der Hund im TH war. Tierheime arbeiten leider nicht umsonst...
Ich find's gut, dass Du trotz der Schwierigkeiten und Kosten zu Deinem Hund stehst. Lass Dir die Geschichte aber eine Lehre sein und geh in Zukunft einen vollstaendig legalen Weg und keinen halblegalen.
Die Haltung von Listenhunden in Brandenburg ist ein grosses Problem, ich denke, wenn Du unbedingt aufs Land willst hast Du kaum eine andere Chance, als in ein anderes Bundesland zu ziehen. Vielleicht M-V oder Sachsen-Anhalt, wenn Du in der Naehe bleiben willst. -
Hallo,da muss ich mich meinem Vorredner leider anschließen,hatte dasselbe Problem,wollte auch einen Mix aufnehmen.
Wohne in Brandenburg und hier ist die Einfuhr,egal wieviel Prozent Staff drin steckt strikt verboten
Du darfst auch keinen auf deinem eigenen Grundstück halten,geschweige denn mit ihm Gassigehen.alles was mit Staff zu tun hat ist hier leider verboten(warum auch immer) :down:
Es ist auch egal ob er einen Wesenstest oder sonstige Auflagen erfüllen würde.Chancen hast du in Baden Würtemberg wenn er einen Wesenstest abgelegt hat oder in Niedersachsen,aber da wird entgegen Brandenburg nach Einzelfall entschieden.ich denke auch,dass du in Brandenburg keine Chance hast,da musst du leider weiter weg.Tut mir leid
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ruf einfach in der stadt an, in die ihr ziehen möchtet und informiere dich dort direkt.. so erfährst du es ganz genau.. aber regula hat leider sowieso recht mit brandenburg

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Warum bleibst du nicht in Berlin, suchst dir dort eine grüne Ecke und ziehst dort hin?
Berlin ist in den Randbezirken dörflicher wie manch ein Dorf in BRB.
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