Zeig her Dein Hunde-Auto!

  • Also meines Wissens nach ist ein im Kofferaum mit Gitter abgetrennter Hund durchaus ausreichend gesichert gemäß StVO. Er kann weder aus dem Auto raus noch bei einem Unfall oder Bremsen in den Fahrgastraum gelangen, auch kann er nicht nach vorn klettern, dadurch den Fahrer ablenken und einen Unfall verursachen. Was also soll da nicht ausreichend gesichert sein? Gleiches gilt für ein Gitter hinter dem Fahrer- und Beifahrersitz.


    Mal ein Auszug aus der StVO (straßenverkehrsordnung) und somit gültig für ganz Deutschland:


    §22 Ladung

    (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.



    Hunde sind im Auto Ladung, sie dürfen bei Vollbremsungen und Unfällen eben keine Gefahr für Menschen im Auto oder Menschen drumherum werden, weil sie im Auto rumfliegen. Wenn man seinen Hund also dagegen sichert, egal wo im Auto, ist er ausreichend gesichert. Kofferraum ohne Gitter ist vermutlich strittig und steht dann bei nem Unfall zur Diskussion, aber mit Gitter, Box oder auf dem Rücksitz mit Gurt gesichert oder dort eben eine gesicherte Box (einfach nur hinstellen reicht auch nicht) müsste reichen. Boxen dürfen eben nicht verutschen, umfallen usw (wie im § aufgezählt). Hunde gegen verutschen zu sichern, ist eher schwierig, da muss man dann eben das Gesetz ein wenig interpretieren. ;)


    Soviel von einer "Dame in Uniform" ;)

  • Und diese Interpretationsfreiheit habt eben auch ihr, die Uniformträger :)
    Deswegen habe ich ja gleich zu Beginn gesagt, dass es auf die Laune der beteiligten Personen und auf ein paar individuelle Begebenheiten an kommt im Streitfall.


    Und gerade wenn ein Unfall passiert ist nehmen Versicherungen gerne jeden kleinen Punkt auf. Und da ist eine Methode, die ja eigentlich ausreichen sollte, plötzlich gar nicht mehr so sicher.

  • Streitigkeiten mit Versicherungen haben aber nichts mit den Ordnungswidrigkeiten zu tun und zumindest letztere kann ich mir beim besten Willen bei einem in Kofferraum sitzenden Hund mit Gitter nicht vorstellen. Das steht auch nirgends. Und wenn der Hund schlicht ausreichend gesichert ist im Sinne der StVO, dann hat da auch keiner nen Spielraum.


    Mit interpretieren meine ich, den Sinn des Gesetzes zu hinterfragen, wenn die genaue Formulierung nicht auf die jeweilige Situation passt, was in diesem Fall bei Hunden so wäre. Da muss ich mich dann Fragen. "Wozu dient dieser §?" das wäre hier die Sicherheit der Insassen, also Schutz vor umherfliegender Ladung im Fahrzeuginneren (bezogen auf PKW, Ladungssicherung ist ein weites Feld, alles andere interessiert hier ja aber nicht). Und wenn ich dann einen PKW mit einem Hund drin vor mir habe, muss ich mich fragen, ob der ausreichend gesichert ist, um bei einer Vollbremsung zB nicht andere zu gefährden. Und da kann mir keiner erzählen, dass das bei nem Gitter vorm Kofferraum nicht gewährleistet ist... Da hat man dann auch keinen Spielraum mehr. Unsere Spielräume sind schon sehr sehr eng gesteckt.


    Im Falle eines Unfalles kommen Versicherungen auf die irrsten Ideen, davor kann man sich nicht schützen, die leben davon, dass sie manchmal damit durchkommen... das ist eben auch nur ein Geschäft und es geht insgesamt eben um viel Geld. Da sollte man also strikt trennen...

  • Das mit der Ordnungswidrigkeit bezog sich nur auf das Wort "Strafbar".
    Und strafbar machen wir uns hier gar nicht. Gibt ja auch wirklich unzureichende Sicherung. Z.B. Beifahrersitz oder Rücksitzbank ohne Gurt. Das ist ja auch nur Owi und nicht Straftat.


    Müssen tut man da wenig, man sollte sich fragen. ;)
    Gibt genug Trottel die zu viel Macht dank Uniform haben und da gerne Dinge sehen, die irgendwo grenzwertig, aber durchsetzbar sind.
    Und da Ladungssicherung allgemein nur durch einen Absatz geregelt wird, besteht viel Freiheit für Interpretationen.



    Die Sache mit der Versicherung ist ja nur, dass eben nichts geregelt ist und man so eigentlich nur durch Gurt und Box auf der sicheren Seite ist. Und darum ging es ja in der Frage, was ausreichend gesichert bedeutet.

  • @Kieselchen und wie sieht es aus, wenn man den Kofferraum vergrößert? Also Rücksitz raus und Gitter hinter den Vordersitzen? Oder Rückbank mit Gitter nach vorne und hinten? In beiden Fällen können die Hunde nicht weg...
    Im Falle eines Unfalls ist es mir lieber, daß die Hunde eine Chance haben- im Kleinwagenkofferaum sitzen sie im Falle eines Auffahrunfalls in einer Todesfalle. Wie würdest du das dann auslegen?

  • Gibt genug Trottel die zu viel Macht dank Uniform haben und da gerne Dinge sehen, die irgendwo grenzwertig, aber durchsetzbar sind.
    Und da Ladungssicherung allgemein nur durch einen Absatz geregelt wird, besteht viel Freiheit für Interpretationen.



    Die Sache mit der Versicherung ist ja nur, dass eben nichts geregelt ist und man so eigentlich nur durch Gurt und Box auf der sicheren Seite ist. Und darum ging es ja in der Frage, was ausreichend gesichert bedeutet.

    Sehe ich etwas anders, denn diese Aussage verunsichert jetzt alle, die ihre Hunde im Kofferraum mit Gitter abgetrennt transportieren. Der Sinn des Gesetzes wird dann nämlich auch erfüllt und damit kann man diesen Leuten gar nichts.
    Auch keiner, der dank Uniform meint, er müsste Leute schikanieren, da bezahlt man dann das Bußgeld nicht und äußert sich schriftlich, denke nicht, dass da einer mit durch kommt. Sicher kann man sich nie sein, aber unfaire Dinge passieren eben in dieser Welt, wenn man sich da auf die sichere Seite schlagen will, muss man sich ins Haus einsperren. und selbst dann.... Ist jetzt etwas übertrieben, aber nur, weil es Leute gibt, die ihren Beruf verfehlt haben, kann man doch nicht grundsätzliches in Frage stellen. Das sind Einzelfälle und ich kenne nicht einen Kollegen, der sowas machen würde und glaub mir, das sind einige. Klar gibt es die, aber denen ist man dann ja auch nicht ausgeliefert, da kann man doch was gegen tun!


    Im Gesetz steht eben auch nichts von "Gurt" oder "Box", das ist ganausowenig ausgeführt wie "Gitter am Kofferraum". Fällt alles in die gleiche Schublade. Kann der Hund mir oder meinen Mitfahrern gefährlich werden? Nein? Ladung ausreichend gesichert!! Ja? Ladung nicht ausreichend gesichert. Mehr Spielraum gibt es einfach bei dieser Frage nicht.


    Zur Versicherung: Fliegt der Hund bei nem Unfall trotz Gitter nach vorne, muss man sich von der Versicherung zu Recht die Frage gefallen lassen, wie das passieren konnte. Das kann einem mit ner maroden Box oder nem Geschirr das nicht richtig passt/verutscht/Macken hat genau so passieren, wie zB mit einem Gitter, dass nicht genug Last abfangen kann oder schlecht eingebaut ist. Bleibt der Hund bei nem Unfall im Kofferraum und es passiert nichts seinetwegen, fragt da auch keine Versicherung nach, wieso auch?! Die kommen ja erst im Schadensfall ins Spiel und wenn der Hund im Auto rumflog, dann war er evtl nicht richtig gesichert (kann ja viele Gründe haben). Da muss man sich die Fragen dann schon anhören.


    Wenn ich hier von Gitter am Kofferraum rede, meine ich natürlich solche, die ordnungsbemäß eingebaut sind und die Last eines fliegenden Hundes bei einer Vollbremsung aushalten! Da kann man, genau wie bei Geschirren oder Boxen, viel falsch machen.

  • @Kieselchen und wie sieht es aus, wenn man den Kofferraum vergrößert? Also Rücksitz raus und Gitter hinter den Vordersitzen? Oder Rückbank mit Gitter nach vorne und hinten? In beiden Fällen können die Hunde nicht weg...
    Im Falle eines Unfalls ist es mir lieber, daß die Hunde eine Chance haben- im Kleinwagenkofferaum sitzen sie im Falle eines Auffahrunfalls in einer Todesfalle. Wie würdest du das dann auslegen?

    Das ändert ja nichts. So lange der Hund bei zB einer Vollbremsung oder auch einem sich überschlagenden Fahrzeug nicht zum Geschoss werden kann, das Insassen trifft, würde mir das reichen. da würde ich gar nicht drüber nachdenken, ob das reicht oder nicht oder oder oder, sondern einfach die Kontrolle durchziehen ohne das überhaupt zu beachten. Vorausgesetzt das wirkt alles fest, gut eingebaut und stabil. Das ist jetzt natürlich keine verbindliche Rechtsauskunft.


    Bei großen Flächen (Kofferraum vergrößert und erst Gitter hinter den Farhrersitzen) sollte man aber bedenken, dass je größer die Fläche für die Hunde ist, natürlich das Risiko steigt, dass diese sich bei einem Unfall schwer verletzen. Was den hunden passieren kann, ist der Starßenverkehrsordnung aber egal... Ein Flug von der Kofferraumklappe bis ans Gitter hinter dem Fahrersitz bei ner Vollbremsung kann böse enden.... Ich würde die Fläche für die Hunde immer so klein wie möglich halten, dass sie sich noch gut bewegen können, aber im Fall der Fälle nicht mehr als nötig rumgeschleudert werden. Ganz schützen knn man sie leider nicht so wirklich, auch bei uns im Auto ist da eine Stange...ach...wenn er da mal mit dem Kopf gegen, sollte sich die Karre mal überschlagen....aber man darf sich auch nicht alle Horrorszenarien ausmalen....

  • Im "Gesetz" (es ist ja keins, sondern eine (Ver)ordnung) steht auch kein Wort wie eine LKW-Ladung exakt zu transportieren und sichern ist.
    Ich hab nach dem Studium für 2 Jahre bei der Rechtsberatung des ADAC gerarbeitet. Es gibt wirklich einige Autobahnpolizisten die Ladungssicherung so interpretieren wie sie wollen. Da gibt es Begründungen wie "ich hätte 15 statt 12 Spanngurte genommen". das ist einfach nur lächerlich.
    Man muss keine Angst haben, dass ein Polizist ein Gitter nicht ausreichend findet. Denn es ist ausreichend nach StVO.
    Jedoch bleibt auch da ein Restrisiko übrig, dass man auf einen frustrierten Verkehrspolizisten trifft, der heute noch nichts geleistet hat und deswegen irgendwas sieht was nicht vorhanden ist.
    Ob er das durchbekommt ist dann wieder Sache von anderen Einzelentscheidungen.


    Mein Hauptaugenmerk bezieht sich nur auf Versicherungsangelegenheiten. Natürlich gibt es hier auch Situationen in denen Box und Gurt nicht reichen bzw. beschädigt sein können und so ihren Zweck nicht erfüllen, aber mit einer richtig gesicherten Box und einem richtig eingestellten Gurt gibt es im Normalfall keine Ansatzpunkte da in Richtung Hund zu gehen. So ein ungesicherter Hund im Kofferraum, der nur durch Gitter oder Gepäcknetz vom Fahrgastbereich abgetrennt wird bietet da viel Angriffsfläche.

  • Es gibt wirklich einige Autobahnpolizisten die Ladungssicherung so interpretieren wie sie wollen. Da gibt es Begründungen wie "ich hätte 15 statt 12 Spanngurte genommen". das ist einfach nur lächerlich.

    Holla, das ist keinesfalls lächerlich! Lade mal son Ding voll und sicher das ordentlich, dann provoziere nen Unfall. Und dann das gleiche nochmal mit "lächerlichen" 3 Spanngurten weniger... Da fliegt dir die ganze Ladung um die Ohren!
    Grad bei dem was die großen LKWs an Ladung haben muss man auf sowas achten! Tut man das nicht und es passiert was bedeutet unzureichend gesicherte Ladung im schlimmsten Fall das Todesurteil für mehrere Leute.
    Denn da sind Gewichte und Massen im Spiel die eine Schneise der Zerstörung ziehen können, wenn der LKW ungebremst irgendwo gegenrast oder ähnliches.

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