Wesenstest
-
-
Hallo,
leider gab es vor kurzem einen unangenehmen Vorfall mit meinem Hund und dem Hund unserer Nachbarin. Die Die Hunde können sich nicht leiden, und mein Hund hat den der Nachbarin gebissen. Die Bisswunden mussten genäht werden. Unsere Nachbarin war natürlich entsetzt und völlig aufgelöst. Abends zitierte sie mich nochmal in ihr Haus, um mir ihren verarzteten Hund zu zeigen.
Ich entschuldigte mich nochmals bei ihr, obwohl ihre Hunde nicht angeleint waren und sagte ihr nochmals, das ich die Tierarztrechnung am nächsten Tage begleichen werde, sowie auch die Nachbehandlungskosten.
Sie ereiferte sich aber immer mehr, machte mir Vorhaltungen und sagte, mein Hund sei ja eine Waffe.
Jedenfalls hat sie dann drei Wochen nach dem Vorfall eine Anzeige beim Ordnungsamt gemacht.
Gestern erhielten wir ein Schreiben, unser Hund soll jetzt zum Wesenstest, wir sollen einen Versicherungsnachweis erbringen,sowie einen Sachkundenachweis und unseren Hund chippen lassen.
Alles kein Thema, unser Hund ist versichert und schon seit Jahren gechippt. Wir haben jahrelang, bzw. schon immer Hunde besessen und ich habe auch diesen Sachkundenachweis.
Jetzt meine Frage, wenn ich meinen Mann als Hundehalter angebe, muss er dann auch mit ihr zum Wesenstest.?
Und muss er dann auch die Sachkundeprüfung haben?
Oder reicht es, wenn ich die Sachkundeprüfung habe, er die Bescheinigung über die Hundehaltung seit Jahren von der Tierärztin und er dann mit ihr den Wesenstest macht? Wen muss ich in diesem Fall als Hundehalter angeben?.
Vielen Dank für eure Hilfe
Trixy -
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Huhu,
sind eure Hunde nicht angemeldet?
Ich meine, da ist doch dann klar, wer als Hundehalter angegeben ist.Einen 20/40-Hund halten, darf, wer den Sachkundenachweis hat, oder mind. 3 Jahre einen großen Hund gehalten hat vor dem jetzigen und dieses auch belegen kann.
Und natürlich muss der Halter mit zum Wesenstest.
-
Ich dachte, dass der Hund automatisch angemeldet wäre, mit Anmeldung zur Hundesteuer. Dies ist anscheinend nicht der Fall.
Meine Frage ist nur, ob auch ein anderer, als der Hundehalter mit dem Hund den Wesenstest machen kann.
Also, konkret: Mein Mann wird als Hundehalter angegeben, ich habe aber die Sachkundebescheinigung. Kann mein Mann mit unserem Hund den Wesenstest machen?
Oder umgekehrt: Ich bin als Halter angegeben, habe die Sachkundebescheinigung, kann mein Mann mit ihr den Wesenstest machen? -
Bei uns ist es so, wenn du einen hund bekommst (va bei den gelisteten sind sie genau, bei allen anderen isses ihnen ehrlich gesagt wurscht), musst du in einer bestimmten zeit zur gemeinde.
Da ist er dann gemeldet das er 'da ist' u auch gleichzeitig wg hundesteuer.
Beim bestimmten rassen bekommt man wieder eine gewisse zeitvorgabe, in der sachkunde/hundeführschein, versicherung usw. gemacht u danach eben auch auf der gemeinde abgegeben bzw vorgezeigt werden müssen.
Sachkunde/wenn gefordert wesenstest mache ich mit meinem hund (der auf mich gemeldet ist, für den ich versicherung bezahle.....).
Ich lebe zb mit einem rottweiler. Hab ich einen freund der auch mit ihr raus gehen soll, muss der die sachkunde/wesenstest auch machen. (Also natürlich nicht er, sondern zusammen mit dem hund)
Wär ja eigentlich nicht wirklich logisch, wenn jmd anderes mit meinem hund einen test macht u ich selbst nicht.
Od hab ich dich irgendwie falsch verstanden? -
Zitat
Ich dachte, dass der Hund automatisch angemeldet wäre, mit Anmeldung zur Hundesteuer. Dies ist anscheinend nicht der Fall.
Meine Frage ist nur, ob auch ein anderer, als der Hundehalter mit dem Hund den Wesenstest machen kann.
Also, konkret: Mein Mann wird als Hundehalter angegeben, ich habe aber die Sachkundebescheinigung. Kann mein Mann mit unserem Hund den Wesenstest machen?
Oder umgekehrt: Ich bin als Halter angegeben, habe die Sachkundebescheinigung, kann mein Mann mit ihr den Wesenstest machen?
der, der zur Hundesteuer als Halter angemeldet ist, muss auch beim Ordnungsamt als Halter gemeldet sein und den Nachweis erbringenund meins Wissens nach muss derjenige dann auch den Wesenstest mit dem Hund machen
-
-
Ich denke auch, dass der eingetragene Hundehalter den wesenstest machen muss.
Verstehe das Problem dabei nicht?
Magst du das vllt mal erklären.... von unterwegs
-
Hallo Finn,
danke für eure Antworten. Hab mich vielleicht etwas zu unverständlich ausgedrückt.
Also, unser Hund ist , wie ich jetzt erst erfahren habe, nicht als 20/40 Hund angemeldet. Ich dachte, das wäre automatisch passiert, mit der Anmeldung zur Hundesteuer.
Nach diesem Beissvorfall , haben wir nun unter anderem einen Fragebogen bekommen, indem wir den Hundehalter angeben sollen.
Nun war meine Frage, ob ich lieber mich als Hundehalterin angebe, da ich ja die Sachkundebescheinigung habe, oder aber meinen Mann, auf den die Hundesteuer läuft und der mit ihr auch zum Wesenstest gehen wird.
Ich hoffe , ich habe das jetzt besser ausgedrückt.
Trixy -
Zitat
Nun war meine Frage, ob ich lieber mich als Hundehalterin angebe, da ich ja die Sachkundebescheinigung habe, oder aber meinen Mann, auf den die Hundesteuer läuft und der mit ihr auch zum Wesenstest gehen wird.
Ich hoffe , ich habe das jetzt besser ausgedrückt.
TrixyWarum geht Ihr nicht beide zum Wesenstest mit dem Hund?
Ihr führt doch sicherlich beide mal den Hund.
Dann wäre es auch nicht so verkehrt, wenn beide den Test mitmachen.Bevor die Frage kommt, ob es möglich ist:
Eigentlich sollte es möglich sein. Hängt wohl wieder von der Kommune, Gemeinde, Stadt oder was auch immer ab. Da würde ich dann mal nachfragen.Ich habe schon mal bei einem Wesenstest mitgeholfen. Da konnte ich beobachten, daß manche Hunde tatsächlich von zwei Leuten geführt wurden. Da wurde mit diesen Hunden auch die Test mit beiden Parteien gemacht.
Schöne Grüße noch
SheltiePower -
Zitat
Hallo Finn,
danke für eure Antworten. Hab mich vielleicht etwas zu unverständlich ausgedrückt.
Also, unser Hund ist , wie ich jetzt erst erfahren habe, nicht als 20/40 Hund angemeldet. Ich dachte, das wäre automatisch passiert, mit der Anmeldung zur Hundesteuer.
Nach diesem Beissvorfall , haben wir nun unter anderem einen Fragebogen bekommen, indem wir den Hundehalter angeben sollen.
Nun war meine Frage, ob ich lieber mich als Hundehalterin angebe, da ich ja die Sachkundebescheinigung habe, oder aber meinen Mann, auf den die Hundesteuer läuft und der mit ihr auch zum Wesenstest gehen wird.
Ich hoffe , ich habe das jetzt besser ausgedrückt.
TrixyAlso, ich würde dich als Hundehalter angeben, da du ja den Sachkundenachweis erbracht hast. Mir wurde das so erklärt, dass der Halter auf jedenfall den Test machen muss. Ich vermute mal, dass du als Halter dann allerdings auch mit zum Wesenstest gehen musst. Allerdings kenne ich mich da nicht so aus. Wenn unbedingt dein Mann zum Wesenstest gehen will, kann er auch den Sachkundenachweis erbringen und dann gibst du ihn als Halter an. Nur ich denke wie gesagt, dass er dann auch die Sachkunde braucht!
-
Les dir auch nochmal deine Hunde Haftpflicht Versicherung durch, ob auch Schäden abgesichert sind, von denjenigen die die Versicherung nicht Unterscherschrieben haben. Aber vielleicht das bei Ehepaaren oder Paaren in Eheähnlichen Verhätlnissen ja auch nochmal anderes geregelt.
Ich würd an deiner Stelle zusammengehen. Jenachdem wie der Vofall entstanden ist, sogar eine Gegenanzeige beim Ordnungsamt machen und den Spieß umdrehen. Für den Fall das dein Angeleinter Hund von dem Freilaufendem Hund angegriffen worden ist.
Oder einfach zum Amtsgericht und Rechtsberatung beantragen, oder es eben mal selbst Zahlen und Rat bei einem Anwalt einholen.
Ich würde jedenfalls, wenn mein Ordnungsgemäß angeleinter Rüde und angemeldeter Rüde und Haftpflichtversicherter Rüde durch einen unangeleinten Hund der zu meinem Hund läuft und eine Beißerei entsteht mir nicht den Schwarzen Peter allein zuschieben lassen. Lediglich eine Teilschuld eingestehen, aufgrund von größen Verhältnissen oderso, aber selbst das würd ich wohl über einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Aber auch nur, weil mein Rüde wirklich unverträglich ist.
Würde dagegen meine super Soziale Hündin einen Hund beißen, würd ich da ein komplettes Veto einlegen, beim Wesenstest meine Hündin vorzeigen. Die würd alles bestehen, da leg ich die Hand für ins Feuer und dann dafür sorgen das die unangeleinten Hunde ne Leinenpflicht aufgebrumt kriegen.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!