Doch ein Mix? Trotz anderen Tendenzen?!

  • Zitat

    Das hab ich schon nicht grad in der Form gemeint ich Sprich hier ehr davon wenn einer der bösen bösen Menschen dies nunmal leider gibt in dein Haus einbrechen würd, was klauen will dir was antuen will, dann fänd ichs ziemlich traurig wenn mein HUnd hingehen würde und sich von dem Streicheln liesse

    Dazu eine Geschichte. Ich habe früher in einem Handel für sehr wertvolle Gegenstände gearbeitet (werde jetzt aus Datenschutzgründen mal nicht genauer). Ein Kollege von meinem Chef - in derselben Branche - hatte mehrere dieser Gegenstände in seinem Privathaus zwischengelagert und war einen Abend lang samt Frau und Kindern außer Haus. Als er wiederkam, fehlten die meisten dieser Gegenstände, ebenso Fernseher, Stereoanlage, Schmuck. Da waren also mehrere Leute ins Haus eingestiegen, hatten die Alarmanlage gekillt und sich bedient. Erster Schreck: Wo ist der Hund? Der Hund der Familie lag oben im Schlafzimmer auf dem Bett, seelenruhig mit seinem neuen Büffelhautknochen beschäftigt, den die freundlichen Leute ihm mitgebracht hatten. Versicherung angerufen, die haben den Schaden reguliert (und wahrscheinlich geweint dabei) und das Thema war durch.

    Hätten diese Leute beim Heimkommen einen schwer verletzten Einbrecher auf dem Fußboden vorgefunden, und eventuell noch einen zweiten (vielleicht sogar einen verbluteten? Ein Hund mit Beschädigungsabsicht hat effiziente Waffen), was wäre dann geschehen? Es hätte eine Anzeige wegen mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung, eventuell wegen fahrlässiger Tötung gegeben. Gerichtsverfahren, Geldstrafe, vielleicht Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Name in der Presse, der Ruf ist hin. Katastrophe. Da war's so schon besser.

    Wenn dir jemand etwas antun will, dann kann eine Aktion deines Hundes als Notwehr gewertet werden, aber das ist dünnes Eis (gab's hier schonmal einen ellenlangen Thread zu) - generell gilt, ein Hund, der einen fremden Menschen schädigt, hat erstmal ein Problem. Und das ist, finde ich, zunächst mal auch gut so.

  • OK dann lassen wirs doch so stehen finde dein letzten post auch gut, wollte auch garnicht auf sowas raus eine solche Diskussion entfachen. Ist ja jetzt auch wirklich schon sehr weit von eigentlichen Thread Thema entfernt. ;)

    Nur eins noch um das klarzustellen ganz allgemein: ich habe und hätte nie vor ein Hund als Waffe zu gebrauchen oder ihm irgend sowas auch nur in irgendeiner Form beizunringen.

  • Hätte ich auch nicht gedacht. Okay, dann zurück zum Thema:

    Mach's, wie du schon überlegt hattest und bleib beim Ursprungsplan!

  • Grad gefunden bei gutefrage.net und wollte ich rasch posten:

    Zitat

    beim widerrechtlichen Eindringen in ein Haus, eine Wohnung etc. ("Einbruch" und Einbruch in Tateinheit mit Diebstahl) geht das deutsche Strafrecht in § 243 Abs 1 Satz 1 Ziff. 1-7 und § 244 Abs.1 Satz 1 Ziff.3 StGB (Strafgesetzbuch) tatbestandlich von "Diebstählen in besonders schweren Fällen" aus. Die besonders schweren Fälle werden nach Maßgabe der vorstehend genannten Rechtsvorschriften differenziert behandelt in solche, die m i t ! oder o h n e ! das Mitführen oder die Verwendung von Waffen begangen werden. Soweit die etwas kurz gegriffene Wiedergabe der einschlägigen Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuches. Soweit es um den normalen Einbruch oder Einbruchdiebstahl geht, also um die Beantwortung deiner Frage reicht diese etwas verkürzte Darstellung der Rechtsnormen aber aus. Denn, du hast ja nicht vorrangig nach den Tatbestandszuordnungen nach deutschem Recht gefragt, vielmehr interressiert dich, ob dein Hund (Wachhund), der sich während des Einbruchs im Haus aufgehalten hat, den Täter stellen und ggfs. zubeißen darf.

    Antwort: Hält sich dein Hund in deinem Haus auf und stellt eine Person, die widerrechtlich in dein Haus, deine Wohnung etc eindringt (einbricht) und beißt den Eindringling in der Absicht, ihn dingfest zu machen, entstehen weder dir noch deinem Hund aus dem Verhalten deines Hundes, explizit, dem Biss deines Hundes zum Nachteil des Eindringlings k e i n e r l e i rechtliche Sanktionen (Nachteile,Strafen, welcher Art auch immer).

    Es ist dein gutes Recht, deine Güter, d.h. dein Haus, deine Wohnung etc. und die darin befindlichen Wertgegenstände vor widerrechtlicher Entnahme (Diebstahl) zu schützen. Welcher Mittel du dich dazu bedienst, ist ausschließlich deine Angelegenheit und kann nicht zu deinem Nachteil gegen dich geltend gemacht werden. Als ungebührend könnten allerdings von dir installierte Tötungsmaschinen angesehen werden, weil diese generell eine -im Vergleich mit einem Hundebiss- unverhältnismäßigen, also zur Abwehr der Gefahr nicht !!! gebotenen Wirkung erzielen.

    Um beim Hundebiss zu bleiben, ist es dein gutes Recht, dein Anwesen und deinen Besitz durch einen Hund schützen zu lassen. Dass dieser einen Einbrecher nicht nur ankläfft und ggfs. vertreibt, sondern ihn beißt und stellt, ist auf jeden Fall als angemessene Abwehraktion anzusehen.

  • Okay, dann antworte ich auch nochmal - das Problem bei gutefrage.net ist, dass da jeder Hinz und Kunz antworten kann. Darauf würd ich mich in rechtlichen Fragen nicht verlassen. Du darfst ja auch selbst auf keinen Einbrecher schießen, warum sollte es dann erlaubt sein, dass dein Hund ihn beißt? Also - im Zweifel lieber den Hund nicht das Revier verteidigen lassen.

  • Das schreibt er ja aber töten ist ungebührend in diesem Fall, ein Hundebiss nicht, so sehe ich das auch. Denke am ende entscheidet der Richter aber auf jedenfall stimmt das mit Recht zur Verteidigung schon. Der Richter wird am ende aber bestimmen ob die Verteidigung angemessen war oder nicht. Ein Hundebiss dürfte dies bei schwerem Einbruch durchaus sein. Sehe ich auch so, aber bin kein Justizler ;)

  • Zitat

    Ich kenne zwar eure Gesetze nicht so genau aber ich glaube kaum das du probleme kriegst wenn dein Hund einen Einbrecher schnappen würde..

    Da glaubst Du etwas völlig Falsches ..... selbst wenn der "Besucher" so rein zufällig via Leiter durch ein Fenster im ersten Stock gestiegen ist - ohne dein Einverständnis logischerweise - und Hund verletzt ihn, bist Du als Hundehalter dafür verantwortlich ... inkl. Schadensersatzklage, Schmerzensgeld etc.


    EDIT: hab inzwischen weitergelesen - inkl. diesem Geschreibsel auf "gutefrage" ...
    Einem Sportkollegen ist genau das passiert - Einbrecher im ersten Stoch durch's Fenster. Wurde vom Riesenschnauzer im Haus gestellt, Fleischwunde am Arm. Nichts weiter Tragisches. Weiss nicht mehr, ob ein paar Stiche genäht wurden oder nicht.
    HH hatte Anzeige am Hals von wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall blablabla .... und dem "Geschädigten" wurde zumindest in erster Instanz recht gegeben von Seiten des zuständigen Gerichts.

    So viel zu "gutefrage"

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