EX-Freund hat Hund weggenommen

  • Es ist einfach so schlimm, dass er den Hund anscheinend bekommt, obwohl er ihn anfangs nicht wollte, mir mehrmas versporchen hat, dass ich ihn nach der Trennung bekommen, ich werde nie mehr so leichtgläubig sein und von nun an meine eigene Unterschrift überall druntersetzen.


    Hallo yane,


    das ist ein guter Tipp, das werde ich machen, wenn ich meinen Hund nicht zurückbekommen, dann muss er mir das alles und die ganzen Stunden ersetzen, jeder auf der Arbei oder der Uni können bezeugen, dass er mit mir mit war, mit wem auch sonst? Er ist ja nie da...


    Ich danke euch alle für die lieben Tipps und Worte, es tut aber einfach so weh, ich glaube auch nicht, dass er es woanders besser hätte. Die Eltern von meinem Ex lassen ihre Tiere immer total fett werden, so dass die sich nicht mehr richtig bewegen können.


    Vielen Dank für eure Aufmunterungen!

  • Zunächst einmal wird man nicht durch Kaufvertrag Eigentümer sondern durch Einigung und Übergabe (929 BGB Abstaktionsprinzip) Mit Besitzverhältnissen hat das nix zutun, die sind beim Eigentumserwerb grundsätzlich irrelevant.
    Eigentümer ist dein Freund zum damaligen Zeitpunkt geworden. Du könntest aber Miteigentum erworben haben. Dabei kommt es auf den Willen der Parteien bei Vertagsschluß an. So wie ich es verstanden hab, war der Wille, dass das Eigentum von der Verkäuferin auf euch beide übergeht.
    Die Zeugenaussage der Verkäuferin wäre ein zulässiges Beweismittel welches das Gericht auch zu würdigen hätte.
    Bei Zweifeln bezüglich der Glaubwürdigkeit hat das Gericht die Möglichkeit die Aussage unter EV zu stellen.
    Es reicht jedoch nicht aus, dass der Freund einfach behauptet die beiden hätten sich abgesprochen. Das wiederum hätte er zu beweisen (Beibringungsgrundsatz im Zivilrecht).
    Im Falle eines Miteigentums macht sich derjenige Miteigentümer strafbar, der gegen den Willen eines anderen Miteigentümers verfügt und man hat zudem natürlich auch noch ein zivilrechtliches Herausgaberecht.
    Juristisch gesehen also gar nicht so aussichtslos.


    Das war jetzt die reine Theorie. In der Praxis braucht man dazu einen fähigen und engagierten Rechtsanwalt UND Richter, jede Menge Kohle die man vorschießen muss ohne Garantie sie jemals wieder zu sehen und viel Zeit.

  • Moin,


    Zitat

    Ich bin ja im Zivilrecht nicht so fit...aber steht in den Schutzverträgen nicht, dass man den Hund nicht weitergeben darf? Steht zumindest in meinem. Wenn er den Hund also zu den Eltern abschiebt, bei deinem Ex ne unangemeldete Nachkontrolle vorbeikommt und die sehen dass der Hund gar nicht da ist, können die da eingreifen? Weiß ja nicht ob das die Orgas überhaupt so interessiert...


    Im vorliegenden Fall scheint es ja keinen Schutzvertrag zu geben sondern nur einen Kaufvertrag.
    Bis auf sehr wenige Ausnahmen ist diese "keine-Weitergabe-Klausel" jedoch auch bei Schutzverträgen hinfällig. Zuverlässig wirksam ist sie nur dann, wenn es sich um einen Nutzungsvertrag handelt bei dem das Eigentum beim Vermittler verbleibt und in solchen Fällen entscheidet bei einer Trennung ohnehin der Vermittler bei wem sein Eigentum verbleibt.

    Zitat


    und welche Gerichtsurteile sollen das sein?


    Es gab tatsächlich mal mindestens ein Urteil bei dem der Richter im Falle einer Scheidung eine Art Umgangsrecht damit begründete, dass ein Hund nicht als Sache sondern als Mitgeschöpf zu werten sei.
    Hierbei ging es aber niemals um das Wohl des Hundes, sondern um das Wohl des Ehepartners, der durch den Verlust des Hundes gelitten hat. Hier hat ein Richter einfach entschieden, dass es dem Ehepartner der den Hund nicht ganz nehmen konnte nicht zuzumuten sei ihn nie wieder zu sehen.
    Aber 1. ging es da um eine Ehescheidung bei der meines Wissens auch das gemeinsame Eigentum unstrittig war und bei denen eben ein Richter entschieden hat, dass ein Hund ein individuelles Mitgeschöpf ist dessen Kontakt nicht einfach finanziell abgegolten werden kann. 2. handelte es sich um die Einzelfallentscheidung eines bestimmten Richters und 3. ist nichtmal klar ob solch ein Urteil die nächste Instanz überleben würde.


    Zitat


    Die Gerichte werden sich an das halten, was schwarz-weiß geschrieben steht.


    Davon gehe ich auch aus. Da steht jemand als Käufer im Vertrag und der Hund läuft steuerlich auf ihn. Da seh ich schlechte Karten.

    Zitat


    Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre, wenn Du nachweisen kannst, dass Du Rechnungen bezahlt hast, wie bsp TA-Rechnungen usw.
    Oder Du kannst nachweisen, dass Du den Hund betreut hast ... Bsp. du hast den Hund tagsüber immer mit ins Geschäft genommen. Oder die Hundeschule bezahlt, oder .....
    ...
    Das wäre eine Möglichkeit, deinen Ex zu packen, indem Du ihm die gesammelten Rechnungen für "seinen" Hund vor die Nase hältst Hund ihm erklärst, dass Du das Geld wiederhaben willst, das Du für "seinen" Hund bezahlt hast bzw. Du ihm die Betreuung in Rechnung stellst, da es ja schließlich sein Hund ist ....


    Da sehe ich ebenfalls schwarz, zumindest wenn die beiden zusammen gelebt haben. Zwar wird sich eine Miteigentümerschaft nicht nachweisen lassen, aber wenn die TE mit ihrem Freund in einem Haushalt gelebt hat und ausreichend Zeugen dafür vorhanden sind, dass der Hund auch in ihrem Interesse angeschafft und gehalten wurde, dann werden ihr definitiv Haltereigenschaften zugesprochen.
    Haltereigenschaften haben mit Eigentums- und Besitzansprüchen nämlich nichts zu tun (jeder der sich mal mit der Rechtslage von Reitbeteiligungen beschäftigt hat weiß wovon ich rede).
    Sobald nachweisbar ist, dass die TE die Entscheidung für die Anschaffung des Hundes mitgetragen hat und ihn im Eigeninteresse gehalten hat wird es völlig unabhängig von den Eigentumsverhältnissen unmöglich sein da Geld zurückzufordern.


    Zitat

    wenn ich meinen Hund nicht zurückbekommen, dann muss er mir das alles und die ganzen Stunden ersetzen


    Siehe oben.
    Wenn ihr zusammengelebt habt dürfte das unmöglich sein, wenn er den Richter überzeugen kann, dass der Hund auch (bzw gar primär) in Deinem Interesse gekauft und gehalten wurde wirst Du solche Ansprüche nichtmal geltend machen können wenn ihr nicht zusammengewohnt habt. Einfach weil Du in dem Moment in dem der Hund in Deinem Interesse gehalten wird als Mithalter gewertet wirst.
    Selbst wenn Du es schaffen solltest den Richter zu überzeugen, dass Du gar keinen Hund wolltest und auch nie vorhattest mit Deinem eigenen Geld für dieses Tier gradezustehen wirst Du allenfalls die nachweisbaren Auslagen (Tierarztkosten, ggf Hundeschule) usw einfordern können ein Betreuungsgeld wirst Du bei dem Hund deines Lebensabschnittspartners mit dem nie ein Entgelt für die Betreuung des Hundes abgesprochen war nicht fordern können.
    Sprich wie hier oftmals geraten nochmal mit einem Anwalt drüber aber ich rate Dir dringend nur eines von Beidem zu probieren.
    Erst damit zu argumentieren, dass primär Du den Hund wolltest, er eigentlich an Euch beide verkauft wurde und damit zu begründen, dass Du ihn ausgehändigt haben möchtest um beim Scheitern dieses Vorgehens jede Haltereigenschaft von Dir zu weisen um an Dein Geld zu kommen wird zu 99% nicht funktionieren (99% weil auch ich juristischer Laie bin aber solche Fälle beruflich schon oft beobachten durfte, der Ausgang war immer gleich:
    1. Das Tier wurde dem zugesprochen der auf dem Kaufvertrag unterschrieben hatte
    2. der Expartner dem der Eigentümer ein Interesse an der Haltung des Tieres "beweisen" konnte hat nie Tierarztkosten oder gar Betreuungsgeld erstattet bekommen, allenfalls wurd mal entschieden, dass Zeitwerte von materiellen Dingen (Leinen, Halsbänder, Körbchen) die beim Tier verblieben zu zahlen waren.


    Ich drück dem Hundi die Daumen, dass dieses Theater in seinem Interesse beendet wird, was für den Hund nu das Beste ist kann ich ohne alle Beteiligten zu kennen nicht beurteilen.


    lg
    Fraukie

  • Was wäre wenn... " Meine Freundin und ich haben uns getrennt. Jetzt will sie mir den Hund wegnehmen. Sie argumentiert, dass sie sich immer um den Hund gekümmert hat, weil ich ja arbeiten musste. Klar muss ich arbeiten, aber der Hund ist tagsüber bei meinen Eltern (die selber noch drei Hunde haben) und wäre somit gut betreut.
    Und am Wochenende kann ich mich voll und ganz um den Hund kümmern. Da sie jetzt nicht mehr von mir durchgeschleift wird, wird sie über kurz oder lang auch arbeiten gehen müssen. Und dann wäre der Hund alleine. Da ich ja im Kaufvertrag drin stehe, die Steuern bezahle und der Hund momentan auch noch bei mir ist, denke ich hab ich gute Chancen vor Gericht oder was meint ihr? Sie steht zwar im Impfpass drin, aber da könnt ich mir bei TA ja einen neuen machen lassen..."


    Das ist natürlich reine Spekulation und ich will dir da auch nicht zu nahe treten, aber wie würde denn die andere Seite argumentieren?


    Natürlich kann ich dich verstehen. Aber möglicherweise will dein Exfreund den Hund ja auch behalten weil er genauso an ihm hängt wie du? Männer zeigen nunmal ihre Gefühle nicht so wie Frauen.


    Ihr habt euch jetzt an Silvester getrennt? - Auch wenn es noch so schmerzlich für dich ist, würde ich auch ein paar Tage warten, die Trennung erstmal verdauen (möglicherweise wars ja auch nur ne Kurzschlußhandlung und ihr kommt wieder zusammen) und dann versuchen nochmal vernünftig zu reden. Wenn erstmal ein Anwalt tätig wird, wird es da keine einvernehmliche Lösung mehr geben.


    Muss derjenige der auszieht noch Sachen aus der Wohnung holen?
    Wie geht ihr denn momentan miteinander um?


    Gesetzt den Fall, dass ihr euch wie vernünftige Leute einigen könnt und du den Hund tatsächlich von ihm bekommst, lass es dir auf jeden Fall schriftlich bestätigen.

  • Ich sehe schon, viele machen sich garnicht die Mühe sich die vorherigen Beitrage durch zu lesen. Als Mein Ex-Freund gesehen hat, dass ich es ernst meine, hat er eingelenkt, wir haben einen Vertrag aufgesetzt und ich werde in Zukunft den Hund in der Woche haben und mein Ex am Wochenende, wenn sich etwas beruflich ändert oder jemand umzieht, werden wir es so machen, dass jeder die Hälfte des Monats den Hund hat. Ich lasse mir zusätzliche quittieren, dass ich die Hälfte der Steuern zahle.
    Meint ihr das reicht, falls sich mein Ex doch wieder umentscheidet?


    Ich bin aufjedenfall SO unglaublich froh, dass mein Hund wieder bei mir sein kann. Er ist einfach so klasse.
    Ich bedanke mich bei allen die hier mit mir Mitgefühlt haben und mir Ihren Eindruck geschildert haben.


    gisszmo


    Du trittst mir zu Nahe, weil ich mich nie von ihm aushalten lassen habe, ich bin Studentin und verdiene mein gesamtes Geld selber und bekomme weder Bafög noch sonst was. Ich kann jedoch den Hund mit ins Büro mitnehmen. Ich kann ihn größtenteils auch mit zur Uni nehmen! Die Eltern wohnen 3 Autostunden entfernt und können kaum ihre eigenen Tiere bezahlen und so wäre er nicht einfach nur tagsüber bei den Eltern. Bitte lies das nächste mal die Beiträge die vorher geschrieben wurden, bevor du antwortest.


    Liebe Grüße

  • Zitat

    Als Mein Ex-Freund gesehen hat, dass ich es ernst meine, hat er eingelenkt, wir haben einen Vertrag aufgesetzt und ich werde in Zukunft den Hund in der Woche haben und mein Ex am Wochenende, wenn sich etwas beruflich ändert oder jemand umzieht, werden wir es so machen, dass jeder die Hälfte des Monats den Hund hat. Ich lasse mir zusätzliche quittieren, dass ich die Hälfte der Steuern zahle.


    Dann bleibt zu hoffen, dass das auch für den Hund das Beste ist. Was macht Ihr, wenn der nicht mit dem Hin und Her klar kommt?

  • Davon mal ab, dass ich meine Hunde nicht teilen könnte,
    finde ich die Lösung für den Anfang gar nicht verkehrt.


    Wie der Hund oder seine Menschen damit zurechtkommen, muss die Zeit zeigen.

  • Bitte bedenkt: Weder Kind noch Hund sind da um den Partner zu strafen oder sich gegenseitig weh zutun.
    Das hin und her finde ich für den Hund bedenklich und würde es meinem Hund wohl nicht antun wollen aber vielleicht kommt eurer ja besser damit klar.


    Bitte versucht abgesehen von euren eigenen Gefühlen für den Hund die beste Lösung zu finden.
    Soweit ich weiß (kann mich irren) ist der Hund in diesem Fall eine Sache bzw Bestandteil des Hausrates. Es kann kein Umgangs- oder gar Sorgerecht zugesprochen werden. nur eben wie ein möbel bestimmt werden wers behält..leider

  • Zitat

    Ich sehe schon, viele machen sich garnicht die Mühe sich die vorherigen Beitrage durch zu lesen. Als Mein Ex-Freund gesehen hat, dass ich es ernst meine, hat er eingelenkt, wir haben einen Vertrag aufgesetzt und ich werde in Zukunft den Hund in der Woche haben und mein Ex am Wochenende, wenn sich etwas beruflich ändert oder jemand umzieht, werden wir es so machen, dass jeder die Hälfte des Monats den Hund hat. Ich lasse mir zusätzliche quittieren, dass ich die Hälfte der Steuern zahle.................


    Sorry Ich habe mir alles durchgelesen. Bis zu diesem Post hast du nicht von einer Geteilten Haltung oder irgendeiner Absprache mit deinem Ex geredet, Sondern es ging darum ob du Möglichkeiten hast den Hund zu bekommen.
    Darauf haben die Leute hier auch Geantwortet.


    Sei froh das du jetzt was in der Hand hast.


    Was gisszmo Geschrieben hat finde Ich aus der Sicht des Freundes sehr interessant, da ich genau so argumentieren würde wenn ich in der Situation währe.
    Damit zeigt er nur auf wie die andere seit ihre interessen vertritt.

  • Sorry, ich wollte dir nicht unterstellen, dass du dich von deinem Freund hast aushalten lassen. Deshalb schrieb ich drunter dass alles reine Spekulation ist. (auch du solltest genau lesen, so wie du es von uns einforderst).


    Aber genau wie du deinen Ex nicht sehr gut wegkommen lässt (was ja auch verständlich ist) wird es umgekehrt dein Ex auch tun. Und wird möglicherweise auch Sachen behaupten die so nicht stimmen.


    Und jedes Ding hat immer zwei Seiten.


    Wenn ich das richtig sehe, habt ihr innerhalb 3 bzw. 4 Tagen eine "Lösung" gefunden, die zwar auf den ersten Blick gut aussieht. Obs aber so bleibt wird die Zeit zeigen.


    Und wenn ihr euch nach so kurzer Zeit doch gütlich einigen konntet, kann er ja so ein Sturkopf nicht sein.


    LordCbr. - :gut: Danke. - (gisszmo ist aber weiblich)

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