Kameraauswahl, Tipps zum Fotografieren - Teil II

  • Ein Gewerbe kannst du unabhängig von sonstigem Einkommen durch nichtselbständige Arbeit anmelden. Dein Arbeitgeber muß darüber informiert werden und einverstanden sein. Es gibt Arbeitgeber, die erlauben kein Nebengewerbe. Ich weiß das von Angestellten im öffentlichen Dienst und von der Telekom.


    Zusätzlich zu deiner jährlichen Einkommensteuererklärung sind dann noch eine Einnahme und Überschußrechnung, eine Umsatzsteuererklärung und eine Gewerbesteuererklärung mit abzugeben.


    Bei deinen zu erwartenden niedrigen Umsätzen kannst du dich durch das Finanzamt von der Umsatzsteuer befreien lassen (ich glaub §19 Umsatzsteuergesetz), bist dann aber nicht mehr Vorsteuerabzugsberechtigt.


    Das ist wohl die Kurzform. Ansonsten wende dich an die IHK, die bieten öfter Informationsveranstaltungen für Existenzgründer an. Da wird das alles ausführlich erläutert. Und ob Existenzgründer oder Nebengewerbe, der Papierkram und der Werdegang ist der gleiche.

  • Zitat

    Bei deinen zu erwartenden niedrigen Umsätzen kannst du dich durch das Finanzamt von der Umsatzsteuer befreien lassen (ich glaub §19 Umsatzsteuergesetz), bist dann aber nicht mehr Vorsteuerabzugsberechtigt.


    Und das muss dann auch auf den Rechnungen stehen, dass du nach §19 befreit bist...

  • Zitat

    Kennt sich jemand von euch mit Gewerbeanmeldungen aus? Ich werde immer öfter nach Bilder gefragt und jetzt auch noch ob ich bei einem Turnier fotografieren könnte. Ich mag das ungerne unter der Hand machen. Weiß jemand von euch was da auf mich zukommen würde wenn ich ein Gewerbe anmelde? Einnahmen schätze ich auf max. 200€ im Monat.


    Wichtig ist folgendes: unter 17.500 EUR Jahresumsatz fällt keine Umsatzsteuer an, dh du kannst die Rechnung Brutto für Netto stellen und dich auf die Befreiung von der Umsatzsteuer für Kleinunternehmer (nach §19(1) UStG) berufen. Unter dem Grundfreibetrag (derzeit 8352 EUR im Jahr) fällt außerdem keine Lohnsteuer an.


    Also: Zur Gemeinde gehen, Gewerbe anmelden, Fragebogen vom Finanzamt ausfüllen, Bestätigung bekommen, dass keine USt anfällt, ordentliche Rechnungen schreiben, Geld kriegen, Steuererklärung machen (Werbungskosten nicht vergessen!). :gut:


    Wenn es keine regelmäßige Tätigkeit ist und wirklich nur ein geringes Einkommen bringt, könntest du es auch ohne Gewerbeanmeldung machen, das hört sich aber eher nicht so an. Ich würd die Anmeldung zur Sicherheit machen, kostet ja nicht viel.


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    Ich krieg übrigens höchtwahrscheinlich die Nikon D60 von meiner Schwester (geschenkt) :D i gfrei mi. Da kauf ich dann 2, 3 schöne Objektive dazu und dann müsste das für die ersten Ambitionen reichen, hoffe ich.

  • Hi ihr ich glaube ich habe Glück und das Obi geht doch noch. Sobald die Katzen aufwachen probier ichs nochmal aus. Komischerweise hatte es mir letztens viele Bilder einfach mit viel zu langer Belichtungszeit gemacht ich könnt schwören ich war auf sporteinstellung ... da sieht man was rauskommt wenn man mal bequemlich sein will :/ aber ein paar coole sinds trotzdem geworden dieses gefällt mir besonders


  • Das mit der Gewerbeanmeldung ist ja interessant. Habe da auch schon oft drüber nachgedacht, weil ich auch oft gefragt werde und da immer etwas im Zwiespalt bin.


    Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ich, wenn ich mich unter diesem Grundfreibetrag von 8352 EUR/Jahr befinde, überhaupt nichts (bis auf die Anmeldung an sich) zahlen muss? :???:


    Und hat jemand ne Ahnung, wie das mit bestehendem 400€-Job und Kindergeld dann aussieht?

  • Zitat

    Das ist doch ein super Mitzieher geworden! :gut:


    Danke :) fand ich auch direkt als ich es gesehen hab ... brauchen unbedingt wieder schönes wetter und zeit zum fotos machen

  • Ich hab am Wochenende das 70-200mm 2.8er auf meiner Kamera gehabt - ist schon schwer, aber so extrem fand ich das jetzt nicht - auch ohne Batteriegriff.

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