Gewerbliche Tierbetreuung, wer weiss Genaueres darüber ?
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Du hast vor einigen Tagen geschrieben:
und nun willst Du Tierbetreuung anbieten?Sei mir nicht böse, aber Dein Eingangspost klingt für mich nicht so, als wüsstest Du, was da auf Dich zukommen kann. Von der nötigen Kalkulation mal ganz abgesehen.
Die Nachteile, die da auf Dich (und Deinen Hund) zukommen können, scheinst Du irgendwie nicht bedacht zu haben. Oder doch?
Oha.... :/ -
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Hi
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Klar, man kann zur privaten KV wechseln, aber je nach Vorerkrankung, Alter ect. kann das auf Dauer recht teuer werden. Die locken zwar immer mit niedrigen Beiträgen, aber die bleiben ja nicht so.
Und zurück in die Gesetzliche ist kaum möglich.
Ich habe mir das auch mal alles durchgerechnet. Mir war die Beitragsentwicklung zu heikel.Ich glaub, da ging´s nicht um den Wechsel zur Privaten, sondern darum, daß da unten drinsteht. daß man bei einem Kleingewerbe, wenn der Partner arbeitet und man über diesen versichert ist, bis zu 350,-€ GEWINN machen kann, das entspricht den 400,- € eines Nebenjobs. Will heißen, verdienen kannst sogar mehr, nach Abzug der Kosten dürfen bis zu 350,- € übrigbleiben.
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Kleinunternehmen
Bei einem Gewerbe oder Freiberuf wird normalerweise keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Brutto-Vorjahresumsatz 17.500 € sowie der voraussichtliche Brutto-Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € nicht übersteigen (§ 19 Abs. 1 UStG). Achtung: Bei diesen Grenzen handelt es sich um Umsatz, nicht um Gewinn!
Auf diese "Besteuerung als Kleinunternehmen" kann man auch verzichten und "mit Mehrwertsteuer" arbeiten. An diese Entscheidung ist man für mindestens 5 Jahre gebunden. Ein Wechsel zwischen diesen Besteuerungsarten ist gemäß § 19 (2) UStG und § 247 UStR (Umsatzsteuer-Richtlinien) immer nur zum Beginn eines Kalenderjahres möglich.Kleinunternehmer dürfen wie Privatpersonen keine Umsatzsteuer ("Mehrwertsteuer") auf ihre Rechnungen aufschlagen. Für ihre Buchhaltung listen sie als Ausgaben ihre Bruttobeträge auf; bei Abschreibungen ebenso.
Ob und wann das Arbeiten mit "Besteuerung als Kleinunternehmen" wirtschaftlich sinnvoll ist, wird auf meiner Seite "FAQ Häufige Fragen" besprochen. Wenn eine Person mehre Unternehmen betreibt, werden die Umsätze zusammengerechnet; wenn sie ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen betreibt, sind auch die anderen Unternehmen umsatzsteuerpflichtig.
Auch ein umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer muss am Ende des Jahres eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Es werden i. d. Regel nur (auf der ersten Seite) der Umsatz des Steuerjahres und des Vorjahres angegeben.
Viel Spaß beim befassen mit der Materie: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php
Ich bin in der gesetzlichen Krankenkasse geblieben, da die privaten Krankenkassen zwar für den Moment günstiger scheinen aber die Beiträge ins unermeßliche steigen, kann ich also nur von abraten. Sich selber zu versichern liegt bei ca. 200 EUR mit Gründerzuschuss und bei 300 EUR ohne Gründerzuschuss (Sonderregelungen), wenn du aber z.B. nur 800 EUR verdienst im Monat, dann wären 300 EUR für die Krankenversicherung ja schon heftig, deshalb kann man bei den Krankenkassen eine Sonderberechnung erbitten.
Wenn du z.B. bei deinem Mann familienversichert bist, dann fällt diese Möglichkeit als Selbständige weg, wenn du über einen bestimmten Satz liegst und dann mußt du dich selber versichern.Dann mußt du prüfen ob du verpflichtet bist in die gesetzliche Rente einzuzahlen, dass wären nochmal ca. 80 EUR ...
Dann mußt du schauen, ob du bei dir überhaupt Hunde betreuen kannst, ab einer bestimmten Anzahl können dir die Nachbarn auf den Pelz rücken und in einem Wohngebiet hast du mit sowas immer schlechte Karten.
Dann kommt die Betriebshaftpflicht hinzu, Werbung, hoffentlich Weiterbildung ;-) ... und ähnliche Späße. D.h. du mußt erstmal ne ganze Zeit arbeiten bevor du überhaupt ans verdienen kommst.
Dann mußt du dich mit Buchführung auseinandersetzen ... das Finanzamt ist mir dieses Jahr ganz schön auf die Pelle gerrückt, da hilft nur eine saubere Buchführung.
Ich glaube du solltest dir das ganze nochmal sehr gut überlegen, denn nur aus deinem Eingangspost erscheint es mir, dass du doch sehr blauäugig an die ganze Geschichte gehst.
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Dann kommt die Betriebshaftpflicht hinzu, Werbung, hoffentlich Weiterbildung ;-) ... und ähnliche Späße. D.h. du mußt erstmal ne ganze Zeit arbeiten bevor du überhaupt ans verdienen kommst.
Bei mir traf ziemlich als Erstes ein Schreiben der Stadt ein wegen Gewerbemüll
(betraf aber keine Hundebetreuung, wobei da natürlich der Hundekot auch anfällt).
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Bei einer früheren Selbständigkeit in einer anderen Stadt mußte ich eine Sondergebühr bezahlen, weil ich in einem Luftkurort gearbeitet habe *gg* davon hatte ich zwar keinerlei Vorteile aber so wurde es zumindest ausgelegt.
Also wenn du selbständig bist kommen sie aus allen Löchern gekrabbelt und halten die Hände auf.
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wow, soviele antworten
also das mit der krankenkasse ist bei mir auch geregelt. ich wünsche mir ein jahreseinkommen von 2.000euro.die sachkunde lege ich freiwillig morgen ab, aber nur weil ich die hündin einer bekannten ausführen möchte und die größer ist.
zu hause möchte ich nur kleinere betreuen(mops&co) ich hab immer mal wieder unter der hand mal kurz nen hund betreut. möchte dies aber jetzt offiziell machen und nehme nur einen hund pro tag. eine hundesitter versicherung hab ich auch.
ich nehme nur hunde mit denen es klappt, meine existenz hängt ja nicht davon ab.soll quasie spaß und job in einem sein, nur halt legal;)
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in meiner familie gibts noch jemanden mit kleingewerbe, dieser hat mich schon bestens unterrichtet und hilft mir bei problemen.hatte gehofft hier noch mehr zu erfahren:)aber was hier steht weiss ich schon.nur das versteuern macht mich kribbelig.geraten wurde mir mit 35% zu kalkulieren*urgs*kein wunder warum es alle schwarz machen*hüstel*
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in meiner familie gibts noch jemanden mit kleingewerbe, dieser hat mich schon bestens unterrichtet und hilft mir bei problemen.hatte gehofft hier noch mehr zu erfahren:)aber was hier steht weiss ich schon.nur das versteuern macht mich kribbelig.geraten wurde mir mit 35% zu kalkulieren*urgs*kein wunder warum es alle schwarz machen*hüstel*
Bei bis zu 17000 Euro hast du keine Abgaben. Aber zum Jahresende musst du eine Erklärung beim Finanzamt abgeben und da ist es ratsam Rechnung zu sammeln und ganz wichtig ist das die Quittungen und Rechnungen die du schreibst fortlaufend sind.
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Du musst Dich mit Deinem Mann zusammen veranlagen bei der Einkommenssteuer. Bei der Einkommenssteuer wird das Einkommen Deines Mannes plus Dein Gewinn (Umsatz weniger Werbungs-und Betriebskosten) als Steuergrundlage berechnet. Der Steuerfreibetrag liegt bei ca. 1600 €. Bis 17 000 € Gewinn pro Jahr giltst Du als Kleingewerbe und brauchst keine Gewerbesteuer zu bezahlen. Wenn Du unter 360,00 € pro Monat Gewinn machst, dann kannst Du weiterhin in der Familienversicherung Deines Mannes bleiben.
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Sorry, da fehlt eine 0 beim Steuerfreibetrag:
Steuerfreibetrag verheiratet: 16. 000 €ZitatDu musst Dich mit Deinem Mann zusammen veranlagen bei der Einkommenssteuer. Bei der Einkommenssteuer wird das Einkommen Deines Mannes plus Dein Gewinn (Umsatz weniger Werbungs-und Betriebskosten) als Steuergrundlage berechnet. Der Steuerfreibetrag liegt bei ca. 1600 €. Bis 17 000 € Gewinn pro Jahr giltst Du als Kleingewerbe und brauchst keine Gewerbesteuer zu bezahlen. Wenn Du unter 360,00 € pro Monat Gewinn machst, dann kannst Du weiterhin in der Familienversicherung Deines Mannes bleiben.
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