Ordnunsgamt will Hund als "gefährlich" einstufen

  • Guten Abend ihr Lieben,


    ich hab da mal ein paar Fragen bez. dessen das das hiesige Ordnungsamt den Hund einer Freundin als "Gefährlich" einstufen lassen will/kann/soll.


    Gott, ich kann euch gar nicht sagen wie froh ich bin das es nicht um meine Hunde geht.


    Also, der besagte Hund meiner Freundin ist eine Deutsche Dogge. Sie rief mich Freitag an, total wütend, und erzählte mir das ihr Onkel (wohnen im selben Haus, er oben, sie unten und es ging halt an den Grundstücksbesitzer) einen Brief vom OA bekommen hat in dem wohl gesagt wird das ihr Hund als gefährlich eingestuft werden soll/kann/wird da es eine Anzeige beim OA gab.


    Sie ahnt auch von wem diese Anzeige kommt, es gibt da nämlich einen regelrechten Krieg zwischen ihr und einer anderen Hundebesitzerin. Und diese andere Hundebesitzerin hat ihr auch schon mit Anzeige gedroht und hat Unterschriften gesammelt etc.


    Lt. meiner Freundin geht es in dem Brief um zwei Vorfälle. Einmal soll ihr Hund über den Gartenzaun gesprungen und diese andere Frau und ihren Hund angegriffen haben, ein anderes mal hat er sich angeblich von der Leine losgerissen um auf sie und ihren Hund loszugehen.


    Inwieweit da nun was dran ist.....mmmhh, nicht so einfach zu sagen. Die Dogge meiner Freundin ist auf jeden Fall ein richtiges Schaf. Klar ein unbeholfener Riese der seine eigenen Gliedmaßen kaum im Griff hat, aber aggressiv ?? No way !!! Nicht dieser Hund.


    Allerdings ist es sehr wohl schon vorgekommen das er über den Gartenzaun gehüpft ist, der letzte Vorfall von dem mir berichtet wurde war das er drüber gesprungen ist um einen anderen Hund zu begrüßen, meine Freundin ist dann hinterher um ihn wieder einzusammeln und da war auch nichts.


    Der Fall mit dem "er hat sich losgerissen" stimmt bedingt. Der Mann ihrer "Gegnerin" war mit deren Hund unterwegs und die haben den wohl auch nicht so im Griff, auf jeden Fall lief der andere frei und kam meiner Freundin und ihrer Dogge entgegen. Er ließ sich nicht zurück rufen von seinem Herrchen und wollte wohl, lt. Aussage meiner Freundin, auf ihren los, da hat sie ihren dann abgeleint und die zwei haben sich in die Haare bekommen.
    Inwiefern das einer der Hunde "beschädigt" wurde kann ich nicht sagen.


    Außerdem wurde in dem Schreiben vom OA wohl bemängelt das der Hund ohne Aufsicht auf dem eigenen Grundstück rumrennt.


    Nun soll meine Freundin Montag, also morgen, zum OA kommen und den Sachverhalt schildern. Aber, was passiert denn jetzt eigentlich ? Ich meine, mal völlig aussenstehend und wertfrei wenn Partei A und B sich fetzen dann wird es doch immer heißen bspweise Partei A "Das ist ein irrer Monsterköter, der will uns alle töten !!" und Partei B "Stimmt gar nicht, der Hund ist der artigste auf der Welt und sie machen das eh nur weil sie uns hassen !"


    Wonach wird denn da entschieden ? Was wird passieren ? Wie läuft das ab ? Und wenn er als "gefährlicher" Hund eingestuft wird, was heißt das dann ? "Nur" Maulkorb und Leinenpflicht ? Erhöhte Steuer ? Wesenstest ? Habe nun nämlich schon gelesen das es in ieinem Bundesland so war das wenn dort ein Hund als "Gefärhlich" eingestuft wird das auf ewig so bleibt und es "Wesenstests" nur für Sokas gibt. Kann man sowas wieder rückgängig machen ?


    Ich muss ja sagen das ich befürchte (schlechte Erfahrungen, nicht mit OA, aber mit dem dt. Recht) das dem "Kläger" iwie immer mehr Bedeutung zugemessen wird. Meine Freundin ist ja nun in der Pflicht zu beweisen das es nicht so war, aber wie soll man das machen wenn Aussage gegen Aussage steht ?
    Und wie kritisch wird es wenn es evtl. nicht nur die eine Frau war mit der sie Ärger hat, sondern evtl. mehrere Leute da die Dame ja angeblich Unterschriften gesammelt hat ?


    Fragen über Fragen.
    Wir wohnen übrigens in Schleswig Holstein.


    Lg Tam

  • Dieses rechtliche Hin- und Her ist schwierig und größtenteils Situationsbedingt.
    Deine "Freundin" sollte aber als Erstes mal ihren Hund anständig sichern. Egal ob lieb oder nicht. Sie hat dafür Sorge zu tragen dass er das Grundstück nicht verlassen kann. Wenn der Zaun zu niedrig ist, muss sie ihn höher machen. Wen die Dogge da ungehindert rein- und rausspringen kann hat sie schlechte Karten. Falls es zu einer Hausbesichtigung kommt, kann das OA oder das VA das auf jeden Fall bemängeln.

  • Du, mein reden....auch das sie abgeleint hat bei diesem einen Vorfall verstehe ich nicht. Ich hätte versucht zu blocken im allergrößten Notfall die Leine losgelassen, aber niemals abgeleint.


    Tja, wir sind da oft sehr unterschiedlicher Meinung. Nun hat sie den Salat und ich frage mich halt wirklich und sie natürlich auch was da jetzt auf sie zukommt.


    Ach so, sie meinte das ihr dann auch die Zuchtlizenz entzogen werden würde, aber das sehe ICH persönlich als das kleinste Problem.

  • Ich kann dir nur von NRW berichten. Weis gerade nicht in wie weit sich schleswig Holstein und NRW ähneln.


    Hatte ja auch eine Anzeige wegen Lennox unbegründet musste aber auch beim OA antreten.
    Ich habe meinen Hund einfach zu dem Termin dirket mitgenommen. Habe ja nichts zu befürchten er ist lieb.
    Musste dann eine Stellungnahme abgeben und diese unterzeichen.
    Dann passierte nichts.
    Danach zeigte derselbe Mensch nochmal an. Angeblich hätte Lennox ihn gebissen.
    Also wieder Stellungnahme. Dann eine Woche gewartet.
    Danach hies es beide Hunde also meiner und der der Gegner müssen vom Vetamt beurteilt werden.
    Der Termin war erst 3 Monate später. In dieser Zeit hatten beide Hunde Leinenzwang. Erst auch Maulkorb. Der Gegner weigerte sich aber diesen seinem Hund aufzuziehen schließlich hätte er nichts getan.
    Dann haben die es gelockert. Auf Leinenpflicht an 1.5 Meter Leine.


    Beim Termin wurde der Hund begutachtet. Zu Hause und Draußen. Danach ein Bericht geschrieben und der dann (weitere 2 Monate später) ans OA weitergeleitet.
    Dieses hat dann entschieden das mein Hund ungefährlich ist.
    Der andere hat die Auflage bekommen den Hund angeleint zu lassen (auch Schleppleine ok) und muss mit ihm eine Hundeschule besuchen.

  • Also ich würde auch sagen die entscheiden da Situationsbedingt fragen nach und prüfen.


    Aber vorab falls es so sein sollte das der Hund als gefährlich eingestuft wird, Prost Mahlzeit.
    Eine Person (die Bezugsperson) wird im Register eingetragen und nur diese Person darf in der Öffentlichkeit mit dem Leinen und Maulkorb gesicherten Hund umgehen, d.h. auch die Spaziergänge nur mit dieser Person.


    Ich weiß nicht ob der Hund, falls er denn als gefährlich eingestuft wird, seine "Freiheit" wieder erlangen kann, falls dem so ist bereite deine Freundin schonmal auf folgendes vor (wir haben eine Staff-Mix Hündin eben ein Listenhund und da wird von vorne rein von einer "potenziell gefährlichen" Rasse ausgegangen auch wenn nichts vorgefallen ist):


    -Westenstest, (Hund wird in verschiedenen Alltagssituationen getestet, negativ bewertet wenn er offensiv/aggressiv nach vorne geht),
    -Sachkundenachweis, (Es wird überprüft ob der Halter des Hundes Kenntniss über Führung und Haltung des Hundes hat, die Prüfung besteht aus Theorie und Praxis),
    -Negativzeugniss (Dieses Negativzeugnis wird erteilt, wenn der Halter durch Vorlage eines Gutachtens nachgewiesen hat, dass sein Tier nicht die Merkmale eines gesteigert aggressiven und gefährlichen Kampfhundes aufweist)
    und ratsam wäre dann noch eine BP.


    Der Wesenstest wird alle 2 Jahre wiederholt.
    Negativzeugniss als auch Wesentest verfallen bei Vorfällen jeglicher Art augenblicklich.. :muede:



    Obwohl wir unsere große als Welpen bekommen haben mussten wir das alles hinter uns bringen, kein Hund wird böse geboren er wird nur von bösen Menschen böse gemacht aber das interessiert niemanden.
    Wir haben echt viel Geld und vor allem Zeit investiert und Geduld bei solchen Sachen ist natürlich oberste Priorität.
    Wir kommen zwar aus NRW aber ich glaube nicht das es bei euch anders läuft.



    Wie dem auch sei hoffen wir das beste und halte uns auf dem laufenden ! :gut:

  • Guten Morgen,


    Schwieriges Thema...als erstes sollte deine Freundin sich mal in der Landeshundeverordnung Schleswig Holstein belesen,denn hier gibt es Abweichungen zu den anderen Bundesländern.Nach deinem geschriebenem zu urteilen,wird das Ordnungsamt auf jeden Fall was unternehmen, zumal sich dummerweise auch noch andere Personen dazu geäußert haben.
    Was mich etwas verwundert ist das jemand mit einer Zuchtlizenz sich auf so eine Schlammschlacht einlässt....ist da gekränkter Stolz im Spiel?"Fachleute" sollten mit mehr Köpfchen in so einer Situation umgehen....auf jeden Fall auf das Amt zugehen und den Streit versuchen zu schlichten.

    Hier mal ein Auszug aus der Verordnung von Schleswig Holstein mit nützlichen Kommentaren aus dem Jägerverband,aber allgemein zutreffen


    Edit by Mod: Text wegen fehlender Quellenangabe gelöscht.

  • Erstmal steht hierdie Hundeverordnung Schleswig-Holstein. Im §3 steht, wer als gefährlicher Hund gilt.


    In Eurem Fall könnten mehrere Punkte angesprochen werden:
    - das wahrscheinlichste: als gefährlich gelten "Hunde, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben"
    - evtl. je nachdem, was bei den unkontrollierten Ausflügen aus dem Garten passiert ist: Hund springt wiederholt "in gefahrdrohender Weise" andere Menschen an, das gefahrdrohende ergäbe sich hier schon rein aus der Größe und dem Körpergewicht einer Dogge.


    Ohne die Situation in Schleswig-Holstein zu kennen, ich habe noch nie gehört, dass es Wesenstests nur für Sokas gibt. Es ist gängiger Alltag, (stark) auffällig gewordene Hunde einem Wesenstest zu unterziehen, eben um festzustellen, ob sie gefährlich sind. Und genau das ist es, was im Zweifelsfall auf Deine Freundin zukommen könnte: sollte tatsächlich Aussage gegen Aussage stehen und das OA will dem Ganzen auf den Grund gehen, können sie eine Wesensüberprüfung anordnen. Wie genau die aussieht, ist sehr unterschiedlich und auch vom Prüfer abhängig. In jedem Fall werden Situationen nachgestellt werden, in denen der zu testende Hund ausgelöst haben soll.


    Sollte der Hund als gefährlich eingestuft werden, erhöht sich vermutlich die Steuer (einfach mal die Steuerverordnung Eurer Gemeinde anschauen); der Leinen- und Maulkorbzwang ist in der Hundeverordnung geregelt (§4).


    Letztlich ist es relativ einfach, wenn ich weiß, dass ich meinen Hund sehr gut im Griff habe, dass er keine Gefahr darstellt (verlässt nicht auf eigene Faust das Grundstück, springt keine Menschen an, reagiert nicht aggressiv auf Hunde oder Menschen, jagt nicht unkontrolliert), gehe ich mit gutem Gewissen zu dem Termin auf dem Ordnungsamt; hat mein Hund in den genannten Bereichen eine Baustelle, habe ich ihn vernünftig zu sichern. Punkt. Da spielen gar keine Emotionen mit rein, die "Gegenpartei" ist völlig egal - es ist allein meine Verantwortung, die ich wahrnehmen muss.


    Ich drücke Euch bzw. Deiner Freundin die Daumen, dass alles nochmal glimpflich abläuft, und wünsche ihr gleichzeitig, dass sie ruhig und objektiv nochmal anschauen kann, wo sie für sich Verbesserungsmöglichkeiten wahrnehmen kann.

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