Welpe 7 Wochen alt - Welche Leckerlies?

  • Zitat

    Hast Du meinen Link gelesen? Anscheinend nicht! Da steht klar, weshalb ich dieser Meinung bin. Sie braucht eine Erlaubnis, um diesen Hund zu halten und diese Erlaubnis wird nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt. Sie hat aber keine Erlaubnis, also hält sie den Hund derzeit illegal.


    Wenn sie zur Miete wohnt muss sie auch die Vermietererlaubnis einholen, AUCH wenn Hundehaltung erlaubt ist im Haus. Ich selber darf in meinem Haus vertraglich geregelt keine Anlagenhunde halten. Das heißt wenn sie Pech hat: Umzug. Und find mal mit einem "Kampfhund" eine Wohnung. :/


    Da kommt noch einiges auf die TE zu.

  • Und das der Hund nicht aus dem Tierschutz ist, dürfte sein übriges tun. :/ Also hier wird jemand wirklich Lehrgeld zahlen müssen und das unter Umständen auf Kosten eines Hundes... Die ganze Aktion erscheint sehr blauäugig gewesen zu sein und macht mich traurig.


  • Wir werden unseren kleinen Spross sicherlich behalten, aber danke für deinen hilfreichen Kommentar! ;-)

  • Jetzt könnte man natürlich die Geschichte noch weiter "spinnen": Es war ja wohl ein Wurf bei nem Bekannten von Freunden. Insofern spielen sich ähnliche Szenen jetzt noch geschätzt 4-6x in der mehr oder weniger näheren Umgebung der TS ab :mute: .

  • Zitat

    Ich habe es gelesen und mir ist schon klar dass man eine Erlaubnis braucht. Aber der Hund kam eben zu früh an und nun will TS sich informieren was zutun ist. Sicherlich kann die Erlaubnis verweigert werden..muss aber nicht zwingend


    Die TS hat den Hund nach eigener Aussage mehrmals besucht, wenn ich das richtig gelesen habe. Wusste also längst, dass sie einen Hund aus diesem Wurf bekommt und hätte sich informieren und tätig werden können. Hat sie aber nicht, was ihr sicher nicht zum Vorteil ausgelegt wird.


    Außerdem:
    (2) Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 oder des § 3 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht. Ein besonderes privates Interesse kann vorliegen, wenn die Haltung des gefährlichen Hundes zur Bewachung eines gefährdeten Besitztums der Halterin oder des Halters unerlässlich ist. Quelle: oben genannter Link


    @ RoccoCoco: DAS haben schon mehr Besitzer gedacht :roll:

  • Ist das "züchten" von SoKas in Deutschland nicht verboten?
    Oder waren das nur AmStaffs?


    Zitat

    Wir werden unseren kleinen Spross sicherlich behalten, aber danke für deinen hilfreichen Kommentar! ;-)


    So ganz rosig sieht es leider nicht aus.

  • Zitat


    Wenn sie zur Miete wohnt muss sie auch die Vermietererlaubnis einholen, AUCH wenn Hundehaltung erlaubt ist im Haus. Ich selber darf in meinem Haus vertraglich geregelt keine Anlagenhunde halten. Das heißt wenn sie Pech hat: Umzug. Und find mal mit einem "Kampfhund" eine Wohnung. :/


    Da kommt noch einiges auf die TE zu.


    Eine Vermieterlaubnis brauche ich nicht, wir haben ein Haus mit Garten.
    Lies dir die Geschichte des APBT erst einmal richtig durch und dann urteile über einen Hund, der genauso
    friedlich und liebevoll ist wie Hunde einer anderen Rasse.
    Du bildest dir eine Meinung über diese Rasse und nennst sie Kampfhund, OHNE dic darüber zu informieren.
    Dann belehre mich bitte nicht, das ich mich informieren soll.
    Zu deiner Infomation sind Schäferhunde in der Statistik die Hunde, die am meisten zupacken.
    Sie werden aber "Hunde" genannt und kompliziertere Hunde, die eine strengere Hand brauchen sind sofort Kampfhunde.

  • Zitat

    Ist das "züchten" von SoKas in Deutschland nicht verboten?
    Oder waren das nur AmStaffs?



    So ganz rosig sieht es leider nicht aus.


    Wie haben es denn die anderen 5 APBT-Halter in unserer Nähe, ebenfalls ohne Papiere geschafft?
    Das wundert mich dann...

  • Oh yeah! Bitte keine neue Diskussion über diese Hunde! Btw. steht das Wort in " ;)


    Fakt ist:
    - sie laufen in fast ganz Deutschland als Listenhunde und zwar auf der 1. Liste!
    - man darf sich solche Hunde in besagten BL nicht einfach mal so holen
    - DU hast gepennt und hast aktuell diesen Hund illegal bei dir
    - wenn du Pech hast (oder der Hund) wirst du die Erlaubnis nicht bekommen (weil kein Grund dazu vorliegt) und der Wurm landet im TH




    Und dann noch was als Mod: Bitte keine Doppelpostings! Man hat die Möglichkeit in einem gewissen Zeitrahmen (5 Minuten, glaube ich) seinen Beitrag zu editieren solange es keine Antwort darauf gab! Diese Möglichkeit bitte nutzen! Danke!

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