Er beißt!
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Ich denke, dass ein Autounfall solch einen Stress auslöst, dass ich diese Situation mal aussen vor lassen würde...
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Ich würde mich aufjedenfall an eine gute Hundeschule wenden.
Wir hatten auch so einen Fall und der bekam dann immer so 20 Mins. Einzelunterricht.
Echt nicht gut, die Dinge, die euch da passiert sind.. -
Kann mich den Vorschreibern nur anschliessen.
Glaube nicht das Hundeplatz mit Sitz, Platz, Fuss im herkömmlichen Sinn etwas bringt. Würde auf jeden Fall einen guten Trainer suchen und dann geziehlt mit Einzelstunden an dem Thema arbeiten. Ich habe selber ein schwieriges Exemplar daheim, aber man kann sehr viel über Training in richtige Bahnen lenken.
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Außer mir waren noch 3 andere Personen dabei, die das gesehen haben. Ich habe nur Angst, was jetzt auf Barney und mich zukommt
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Zitat
Außer mir waren noch 3 andere Personen dabei, die das gesehen haben. Ich habe nur Angst, was jetzt auf Barney und mich zukommt
Hast Du denn noch Kontakt zu dem Gebissenen? Wie geht es ihm?
Vielleicht sieht er ja von weiteren Schritten (wie einer Anzeige ab), wenn Du Dich nochmals entschuldigst, nach seinem Befinden fragst und glaubhaft klar machst, dass Ihr an dem Problem arbeiten werdet? -
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Denke auch wie meine Vorposter das hier der Schutztrieb ausgebrochen ist. Eine gute Hundeschule die Einzel Unterricht gibt wäre wohl angebracht. Alleine um den Hund nicht noch mehr den Stress auszusetzen.
Sollte der Hund den Rollerfahrer ernsthaft verletzt haben muss er schon eine Strafanzeige machen. Das hat Versicherungsrechtliche Bewandtnis. Die Polizei hat zu prüfen in wie weit du deine Aufsichtspflicht verletzt hast und wie es zu den Vorfall kam. Ein Strafverfahren hat schon alleine Bewandtnis wenn es hinterher um Schmerzensgeld, Verdienstausfall geht. Strafrechtlich könnte § 229 des STGB Fahrlässige Körperverletzung (Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.) Des weiteren kommt BGB § 833 Haftung des Tierhalters zu Geltung:(Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.)Ob und wie weit die Ordnungsbehörde einen Wesenstest anordnet und den Hund eine Psychologische Begutachtung anordnet wird maßgeblich von den Polizeilichen Ermittlungen abhängen.
Strafrechtlich ist die einfache Körperverletzung ein Antragsdelikt. Das heißt der Geschädigte muss eine Strafanzeige stellen. Erst dann wird die Polizei aktiv.
Sei mir nicht böse aber wenn mich ein Hund beißt und mich ernsthaft verletzt würde ich das sofort machen. Alleine wegen Verdienstausfall u.s.w..
Ich hoffe aber für dich und dein Hund das es gut aus geht.
Leider sind das oben erst mal die rechtlichen Fakten
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