Blanca wird zum Diensthund?? :O

  • Zitat

    Hmm.. dann würde ich vielleicht wirklich auf Frettchen setzen. Die verjagen durch ihren bloßen Geruch schon sämtliche Ungeziefer.

    Die Brauchbarkeitsprüfung ist sehr sehr hart... da muss ein Schuss-fester, Wesens-fester Hund her, der so einiges ab kann.
    http://www.jagd-bayern.de/uploads/media/…_von_Hunden.pdf

    Auszug: "Zur Prüfung der Schussfestigkeit bei der Wasserarbeit wird, für den Hund sichtig, eine tote Ente möglichst weit in das offene Wasser geworfen und der Hund zum Bringen aufgefordert. Der Hund muss innerhalb von zwei Minuten nach dem ersten Ansetzen das Wasser annehmen. Während dann der Hund auf die Ente zuschwimmt, gibt der Hundeführer oder ein Dritter auf Anweisung. des Richterobmannes einen zur Feststellung der jagdlichen Brauchbarkeit geeigneten Schrotschuss (auf die Wasseroberfläche) ab. Der Hund muss nun die Ente bringen."


    EDIT: schau mal hier http://www.jagdfrettchen.de/

    Nein, die Brauchbarkeitsprüfung ist nicht hart :hust: . Sie ist die einfachste aller Jagdprüfungen und dient dazu, dass die Hundis absolute Mindestanforderungen vorzeigen können.

    Das, was du da oben zitiert hast, wäre die BP für Niederwild. Meines Erachtens soll das Terriertier aber nicht mit zur nächsten Treib- oder Wasserjagd, richtig ;) .

  • Hmm ist das kompliziert.. im Jagdrecht steht:

    LJG NDS §9 (5) Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte der Grundstücke eines befriedeten Bezirks dürfen... Füchse, Marder, Iltisse, Hermeline, Waschbären, Marderhunde, Minke, Nutrias und Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen, soweit diese Befugnis nicht im Rahmen einer beschränkten Jagdausübung anderen zur Jagd befugten Personen übertragen ist. 'Die Verbote des § 19 des Bundesjagdgesetzes und die Bestimmungen des § 24 dieses Gesetzes sowie die jagdrechtlichen Vorschriften über die Setz- und Aufzuchtzeiten gelten entsprechend.

    Also dürfte er, wenn er vom Eigentümer benachrichtigt wird auch ohne Jagdschein auf dem Grundstück des Eigentümers einen Hund zum Einsatz nehmen?!

    Ich checks nich.. gefühlsmäßig hätte ich gesagt, er braucht den Schein und der Hund die Brauchbarkeit...

  • Zitat

    Nein, die Brauchbarkeitsprüfung ist nicht hart :hust: . Sie ist die einfachste aller Jagdprüfungen und dient dazu, dass die Hundis absolute Mindestanforderungen vorzeigen können.

    Das, was du da oben zitiert hast, wäre die BP für Niederwild. Meines Erachtens soll das Terriertier aber nicht mit zur nächsten Treib- oder Wasserjagd, richtig ;) .


    Ups.. durcheinandergebracht.. stimmt!!!! Hast du da was Aktuelleres? Man wie peinlich :hilfe:

  • Zitat


    Also dürfte er, wenn er vom Eigentümer benachrichtigt wird auch ohne Jagdschein auf dem Grundstück des Eigentümers einen Hund zum Einsatz nehmen?!
    ..

    So siehts aus.

  • Hmmmm, als Eigentümer darfst Du Vieles, als Dienstleister sieht das aber schon wieder ganz anders aus. Da müssen wir wohl wieder nachforschen. Aber ich weiß, das sein Kollege sowohl Jagdschein, als auch Brauchbarkeit hat.
    Mein Freund macht es ja nicht auf seinem eigenen Grundstück, sondern im Auftrag gegen Bezahlung.

  • Ah ok.. danke vielmals... ich dachte man braucht den ganzen Papierkram...

    Aber wenn er Nutzungsberechtigter ist und vom Eigentümer dazu berufen wird dann darf er - im befriedeten Bezirk - eingreifen. Er darf bloß kein jagdbares Wild erlegen... sonst ist es Wilderei... (siehe jagdbares Wild: http://de.wikipedia.org/wiki/Wild)


    .... oderrrrrrr???? :???: :hust:

  • AAAAAh, ok. Dann braucht er den Jagdschein nur, wenn es wirklich mal wieder um Marder geht.
    Na ich bin mal gesannt, wo uns das Ganze hinführt. Ich melde mich mal, wenn wir jetzt am Wochenende unsere Sitzung hatten ;)

    Sein Kollege hat die Scheine auch nicht nur wegen seines Berufes. Er geht mit dem Hund auch zur Jagd. Aber sicher kann er ihm schon weiter helfen.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!