Brut und Setzzeit,leint ihr an?

  • Zitat

    Ich wohne in Hessen, dort gibt es keinen Leinenzwang zur Brut- und Setzzeit und von daher leine ich auch nicht an!
    Ich unterbinde, wie auch außerhalb dieser Zeit, jedes Stöbern im Unterholz...das sollte reichen..


    Wir wohnen auch in Hessen und hier gibt es sehr wohl eine Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit.


    Verordnung zur Brut- und Setzzeit in Hessen:

    In dem Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli einen jeden Jahres gilt Leinenzwang für Hunde in freier Landschaft. Oftmals geben Hinweisschilder an, wenn man ein solches Gebiet betritt. Widersetzt man sich, drohen bei Überprüfung empfindliche Geldstrafen bis zu 5.000 EUR!

    Auszug aus Feld- und Forstordnungsgesetz (FFOG):
    Siebenter Teil: Verhalten in der freien Landschaft
    § 33 Pflichten zum Schutz vor Schäden
    (1) In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet,
    1. dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde
    a) nicht streunen oder wildern und
    b) in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden .....

  • Ich glaube, dass es bei uns keine Leinenpflicht in dieser Zeit gibt.
    Ich leine ab, wenn ich das Gebiet weit einsehen kann, und sobald ich einen HAsen auf dem Feld sehe, dann wird Hundi angeleint.
    Hundi ist ein wenig dusselig, er sieht das Wild zum Glück nur sehr spät, da bin ich klar im Vorteil, aber wenn, dann wäre es zu spät.

  • Ich bestreite meinen Lebensunterhalt damit Hunde in Gruppen im FREILAUF zu führen...schon von daher sollte ich mich mit der hessischen Gesetzeslage auskennen...allerdings bin ich auch nicht allwissend und bestreite nicht, dass es Neuregelungen oder neue Verordnungen gibt, die noch nicht bis zu mir durchgedrungen sind...
    Jetzt hab ich wie ein Irrer das Netz durchforstet...ich finde ein "Feld- und Forstordnungsgesetz" für Sachsen-Anhalt und in Niedersachsen gab es das auch mal (wurde dort aber durch ein neues Gesetz abgelöst!)...für Hessen finde ich dieses Gesetz nicht, habe noch nie davon gehört und wir haben ja schon aktuell zwei Gesetze, die das Betreten von Wald und Flur regeln...
    Kann mir da irgendjemand weiterhelfen...evtl. Rumpelstilzchenhund...

  • Nein, in der Hessischen Hundeverordnung wird über Leinenzwang zur Brut- und Setzzeit keine Angabe gemacht.
    Geht hier ja auch expliziet um ein anderes Gesetz, das ich einfach nicht finden kann...

  • Die verwegene Idee hatte ich auch schon... :D
    Aber User, die so überzeugt auftreten und sagen "sehr wohl gibt es in Hessen..." werden das doch nicht einfach irgendwo rauskopiert haben... :D

  • Zitat

    leint ihr eure Hunde in der BuS dauerhaft an?


    Nein. Ich habe hier in Berlin noch keinen Extra-Hinweis darauf gefunden :???:
    In den Wäldern (also die nicht offizielles Auslaufgebiet sind) ist eh generell Leinenzwang, da ist das wahrscheinlich nicht (zusätzlich) nötig?! Ich bin aber selten im Wald und habe noch nie das OAmt oder nen Förster getroffen, der mich eines besseren belehrt hätte. Von daher halte ich mich sporadisch nicht an den Leinenzwang. Mein Hund bleibt auf dem Weg, rennt nicht absichtlich ins Gebüsch, um irgendwas aufzuscheuchen, jagt keine auffliegenden Vögel, verfolgt keine Schweissspuren von irgendwelchen Wildtieren... Deswegen erlaube ich mir dieses Gesetz mal gepflegt zu ignorieren. Wäre mein Hund anders, wäre er an der Leine! Bokey hat hier in unserem Bezirk permanenten Kontakt zu Wild- und Wasservögeln, wenn er an sowas Interesse hätte, sähe ich das schon lange bevor er in einem Wald/NSG gezielt danach suchen wollte.

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