Hilfe,Westi- Welpe muss wegen Vermieterin wieder weg

  • Hallo zusammen,

    Eine Bekannte meiner Mutter hat sich zu ihrem ersten Westi, er ist 5 Jahre alt, noch einen Welpen dazu geholt.
    Hat auch alles abgeklärt, ob Ehemann und Vermieterin einverstanden sind. Nun ist er seit 05.03. Bei ihr und jetzt hat die Vermieterin was dagegen. Der Grund hierfür, ihr Lebensgefährte ist nicht damit einverstanden und hat ihr die Pistole auf die Brust gesetzt, entweder der Hund oder er geht. Die Vermieterin ist nun schon 74 und krank, also auf ihren Lebensgefährten angewiesen. Die volle Erpressung also. Nun weiß keiner, was mit dem Welpen werden soll, da er innerhalb 4 Wochen weg sein muß. Die Besitzerin ist am Boden zerstört, ist auch schon um die 70 und weiß nicht wohin mit dem Welpen.
    Hat irgendeiner einen Tip, wo man sich hinwenden kann?

    LG Swenja

  • Das ist eine sehr blöde Geschichte.

    Die Möglichkeit mit dem Lebensgefährten der Vermieterin mal ein ruhiges Gespräch zu führen ist nicht gegeben?

    Ansonsten nimmt der Züchter den Welpen eventuell zurück? Fragen kostet nichts...
    Nur erwarten dass man sein volles Geld wieder bekommt, würde ich in dem Fall nicht.

    Dass die Dame sich eine neue Wohnung sucht ist ausgeschlossen, oder?

    LG

  • Zitat


    Hat auch alles abgeklärt, ob Ehemann und Vermieterin einverstanden sind.


    Hat sie das Einverständnis der Vermieterin schriftlich? Wenn ja, sollte das doch kein Problem sein, denn sonst wären ja schriftliche Einwilligungen für Hundehaltung für die Tonne, wenn die Vermieterin die Abschaffung des zweiten Hundes verlangt, weil dem Lebensgefährten das nicht passt. :headbash: Außerdem scheint das ein Problem zwischen der Vermieterin und ihrem Lebensgefährten zu sein. :gott:

  • 1. Persönliches Gespräch mit dem Lebensgefährten der Vermieterin!

    Und wenn der Welpe wirklich wieder weg muss Kontakt zum Züchter aufnehmen. Bei seriösen Züchtern ist es im Normalfall kein Problem dass der Welpe in solchen Fällen wieder dorthin zurück geht.

  • Zitat

    Hallo zusammen,

    Eine Bekannte meiner Mutter hat sich zu ihrem ersten Westi, er ist 5 Jahre alt, noch einen Welpen dazu geholt.
    Hat auch alles abgeklärt, ob Ehemann und Vermieterin einverstanden sind. Nun ist er seit 05.03. Bei ihr und jetzt hat die Vermieterin was dagegen. Der Grund hierfür, ihr Lebensgefährte ist nicht damit einverstanden und hat ihr die Pistole auf die Brust gesetzt, entweder der Hund oder er geht. Die Vermieterin ist nun schon 74 und krank, also auf ihren Lebensgefährten angewiesen. Die volle Erpressung also. Nun weiß keiner, was mit dem Welpen werden soll, da er innerhalb 4 Wochen weg sein muß. Die Besitzerin ist am Boden zerstört, ist auch schon um die 70 und weiß nicht wohin mit dem Welpen.
    Hat irgendeiner einen Tip, wo man sich hinwenden kann?

    LG Swenja

    Vielleicht ne krasse Einstellung von mir, aber ich würde den Hund nicht hergeben. Ich hab ein Mietverhältnis mit meinem Vermieter, aber ich bin nicht dafür verantwortlich ob und wann der Haussegen bei meinem Vermieter schief hängt, genauso wenig wie umgekehrt.

    Was kann der arme Welpi dafür, dass eine erwachsene Frau, wenn man mit 74 nicht erwachsen ist, dann weiß ich auch nicht, ihre Angelegenheiten mit ihrem LG nicht abklärt?

    Ja, aber das Alter, aber sie braucht die Hilfe etc. nö, das zählt nicht. Wer die Befugnis hat eine Erlaubnis zu geben, der hat auch die Verantwortung die Konsequenzen zu tragen.

    Und mal ganz ehrlich: Wenn mein Vermieter mir heute mitteilen würde, seine Frau hätte ihn einzig und allein aus dem Grund verlassen, weil ich in seiner Mietwohnung einen Hund halte - ich glaub dann würd ich nen Lachflash kriegen.

  • Gibts denn ein Problem mit dem Welpen? Für mich ist gerade nicht klar, warum der Welpe weggegeben werden soll, wo doch schon ein Westi in der Wohnung lebt. Mit dem erwachsenen Westi hat der LG der Vermieterin keine Schwierigkeiten? :???:

  • Der Lebensgefährte von der Vermieterin ist das Problem. Er mag keine Tiere und will den zweiten Hund nicht, obwohl schon einer da ist. Außerdem hat er ja nix damit zu tun. Die beiden Hunde sind auch total leise und brav.
    Ich würde ja ausziehen, aber die Dame hat da glaub ich, nicht mehr den Willen dazu.

  • ganz einfach: im Zweifelsfalle an einen neuen Vermieter wenden...... Da stimme ich lotuselise absolut zu! Man kann doch den Welpen nicht wieder weggeben, nur weil die Vermieterin plötzlich rumzickt. Wenn ich die Verantwortung für ein Lebewesen übernehme, dann doch ganz! Und ob sowas direkt nach der Übernahme geschieht, wie hier, oder in 5 Jahren was Blödes dazwischenkommt, ist egal - dann muß man halt nach einer Lösung suchen - und die hieße bei mir neue Wohnung. Aber dann würd ich natürlich versuchen, die Umzugskosten von der jetzigen Vermieterin wiederzuholen - immerhin hatte sie die Erlaubnis erteilt.

    Wenn diese Erlaubnis schriftlich vorliegt, würd ichs aber auch drauf ankommen lassen. Ich glaube nicht, daß die deswegen vor Gericht geht. Und der neue Lebensgefährte ist nicht mal Miteigentümer, solang die nicht verheiratet sind, hat also überhaupt nichts zu sagen in Sachen Mieter. Zeigt ihm die Einwilligung, und macht ihm klar, daß er damit nicht duchkommen wird vor Gericht. Vielleicht reicht da schon ein energisches Auftreten, damit er sieht, daß er das vielleicht mit der Lebensgefährtin versuchen kann, nicht aber mit Euch.

    Wenn die Dame nicht ausziehen will, sollte sie zumindest Bluffen, und der Vermieterin sagen, sie würde die Umzugskosten etc. tragen müssen, wenn sie auf Abgabe des Hundes besteht. Ob sie dann so konsequent bleibt? und fragt die Vermieterin auch mal, wenn der Typ sie jetzt schon erpreßt, wie das dann werden soll, wenn sie noch kranker wird - ob die etwa glaubt, es gehe dem Kerl um ihr Wohl?

  • Zitat

    Der Lebensgefährte von der Vermieterin ist das Problem. Er mag keine Tiere und will den zweiten Hund nicht, obwohl schon einer da ist. Außerdem hat er ja nix damit zu tun. Die beiden Hunde sind auch total leise und brav.
    Ich würde ja ausziehen, aber die Dame hat da glaub ich, nicht mehr den Willen dazu.

    Wenn jemand keine Tiere mag, mag er keine Tiere - egal ob eins oder ein Dutzend. Stell Dir mal vor, diese Bekannte bringt den Welpen wirklich wieder zurück - und ein paar Tage später fällt dem LG bzw. der Vermieterin ein: "Hallo, der LG mag immer noch keine Tiere - also muss der erste Hund auch weg".

    Spätestens dann hat sie die Wahl: ausziehen oder streiten (gehen), und den Zweithund ganz umsonst weggegeben.

    Nenn mir einen Grund, warum den LG der Vermieterin nicht nächste Woche ein anderer Pups drücken sollte - und der heißt "Ersthund"????? Immerhin mag er keine Tiere und es ist auch nicht so, dass sie zu ihrem Elefanten noch ein Nashorn dazu geholt hätte - es sind zwei Hunde ein- und derselben Rasse....

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!