Heaven... der Himmel muss warten!
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ich bin grad hin und weg von dem bild
so süß die beiden
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neee im dunkeln kann man da garnichts machen. Da will die einfach nur die bösen Menschen fressen.
Ja damit sie das nicht behaupten kann war das auch meine Idee..
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Also das mit dem Biref finde ich eine super Idee und wird auch gleich umgesetzt. Soll ich den dann vorbeibringen oder lieber offizieller als Einschreiben?Naja - ich dachte ja eher, dass man den Brief eben erst mal auf so eine (heuchlerisch) nette Art schreiben könnte. So in dem Tenor, wie froh du doch bist, das jetzt alles wieder gut ist und nun eben nur dieser Riesen-Berg Kosten, von dem du nicht weißt, wie du ihn stemmen sollst und an dem sie ja auch irgendwie "beteiligt" ist, vor dir steht.
Und ob sie nicht bereit wäre, etwas dazuzugeben. Den kleinen Nachsatz mit dem RA evtl. nur zufügen, um der ganzen Sache etwas (noch netten) Nachdruck zu verleihen (oder erst beim 2. Brief, s.u. hinzufügen).
Evtl. kannst du sie ja auch auf die mögliche Schadensabwicklung über die Privathaftpflicht hinweisen (Hüten fremder Hunde ohne Entgeld).Mit richtigem Druck in Richtung "du solltest das bezahlen und mindestens die Hälfte, ansonsten....." wirst du wahrscheinlich nur Widerstand und/oder Ignoranz ernten.
Daher würde ich den ersten Brief auch nicht gleich mit Einschreiben schicken - das hat so einen "offiziellen" Touch. Im Gegenteil - ich würde ihn vielleicht sogar persönlich dort einwerfen und das auch drinnen und draußen drauf vermerken.
Drinnen: einleitende Worte in der Richtung: "habe mehrfach versucht, dich persönlich zu erreichen, leider ohne Erfolg, deswegen jetzt der schriftliche Weg...." und draußen auf dem Umschlag "war auch heute (Datum) noch mal hier - leider habe ich dich nicht persönlich angetroffen...."Insofern würde ich ihr erstmal eine Chance geben, auf einen "netten", rührseligen Brief zu antworten - wenn das nicht fruchtet, den gleichen Brief (voher kopiert) nochmal mit Einschreiben, ggf. ergänzt um den Passus: " da du auf meinen ersten Brief leider nicht reagiert hast, sehe ich mich gezwungen, einen RA einzuschalten, wenn du dich nicht bis .... (Datum) gemeldet hast. Mein Friedensangebot zur Beilegung der ganzen Sache: Summe xxx " (kannst du dir ausdenken).
Und dann mal sehen, was passiert.
Kann natürlich alles daneben gehen - aber ich denke, du hast mehr Chance was zu erreichen, wenn du es erst mal auf die nette Art versuchst - und du "vergibst" dir damit ja auch nichts..... (und musst dir immer vor Augen halten: du willst ja schließlich (leider) was von ihr, was zwar (für uns moralisch) selbstverständlich ist, für sie aber vielleicht piepegal - und wenn sie dicht macht oder auf stur schaltet, bringt dich das kein Deut weiter....)Falls du eine Rechtsschutz oder befreundeten Anwalt hast - vielleicht setzt er dir ja tatsächlich danach auch noch ein Schreiben auf - auch das wirkt manchmal Wunder - ein offizielles Schreiben mit Briefkopf - und plötzlich sind manche dann doch an einer gütlichen Einigung interessiert.
Ansonsten gibts in den meisten Gemeinden auch Schiedsleute, die für die einvernehmliche Einigung zerstrittener Parteien tätig werden - vielleicht auch noch eine Möglichkeit...?Das sind meine Hintergrundgedanken zu dem Vorschlag "Brief schreiben" - wenn, dann kannst du wahrscheinlich nur was erreichen, indem du zunächst mal an ihr (hoffentlich doch) schlechtes Gewissen appellierst und ihr die Chance gibst, mit einem freiwilligen Spende-Beitrag aus der Sache rauszukommen.
Wenn das nichts fruchtet, bleiben immer noch Schritte 2-4, s.o.Zitat
Das mit der "Freundin" wurde schriftlich festgehalten. Da habe ich drauf bestanden und nach mehr maligen ansprechen hat sie es dann auch gemacht.
Super !!ZitatUnd natürlich nochmal Danke an alle die so fleißig mitgelitten haben und gute Wünsche schicken!
..... und manche vielleicht nicht nur das....vielleicht werden aus den Tropfen ja doch ein "Pfützchen"....
LG
Nicole -
Hmmm mal ganz ernstgemeinte Frage, da ich wirklich keine Ahnung von Jura habe
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Kann man, wenn man einer Bekannten die Hunde zum Hüten gibt - also quasi auf freundschaftlicher Ebene - überhaupt irgendwas verlangen, wenn was passiert? Nicht, dass ich es Kati nicht wünsche, nicht falsch verstehen - für MICH wäre es, wie für die meisten hier, sowieso selbstverständlich dass ich die Kosten übernehme wenn durch MEINE Fahrlässigkeit etwas passiert.
Nur, falls man da rechtlich gar keine Ansprüche hat, sollte man vielleicht lieber nicht mit RA drohen. WENN. Ich weiß es wie gesagt nicht, daher meine Frage ...Es freut mich aber sehr dass Heaven wieder gesund und munter ist
ich habe ja auch, wenn auch eher still, mitgefiebert und so gehofft dass es gut ausgeht. Es sind ja wahrlich genug junge Hunde über die RBB gegangen in den letzten Monaten, Heaven hat schön hierzubleiben
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Zitat
Hmmm mal ganz ernstgemeinte Frage, da ich wirklich keine Ahnung von Jura habe
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Kann man, wenn man einer Bekannten die Hunde zum Hüten gibt - also quasi auf freundschaftlicher Ebene - überhaupt irgendwas verlangen, wenn was passiert?Ja - das könnte man - genauso wie derjenige ggf. auch für die Schäden, die der fremdgehütete Hund verursacht, haften müsste (wenn nicht die eigene Tierhalterhaftpflicht eintritt) - aber das setzt das Hüten aus Gefälligkeit und nicht gegen Entgeld voraus.
Deswegen sollten gewerbliche (also die, die Geld dafür nehmen) Hundesitter auch immer eine gewerbliche Haftpflicht abschließen....
Um ganz sicher zu gehen muss man aber immer ins "Kleingedruckte" der jeweiligen Versicherung schauen bzw. dort nachfragen - gibt von Versicherung zu Versicherung ganz unterschiedliche Bestimmungen...So zumindest ist mein Kenntnisstand.....
Gruß
Nicole -
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Ja - das könnte man - genauso wie derjenige ggf. auch für die Schäden, die der fremdgehütete Hund verursacht, haften müsste (wenn nicht die eigene Tierhalterhaftpflicht eintritt) - aber das setzt das Hüten aus Gefälligkeit und nicht gegen Entgeld voraus.
Deswegen sollten gewerbliche (also die, die Geld dafür nehmen) Hundesitter auch immer eine gewerbliche Haftpflicht abschließen....
Um ganz sicher zu gehen muss man aber immer ins "Kleingedruckte" der jeweiligen Versicherung schauen bzw. dort nachfragen - gibt von Versicherung zu Versicherung ganz unterschiedliche Bestimmungen...So zumindest ist mein Kenntnisstand.....
Gruß
NicoleUnd da gibt es ja das Problem.
Die Dame macht das nicht gewerblich, aber hat dafür 20 Euro genommen.
Ich würde den Brief auch erstmal extrem überfreundlich formulieren.
Und sollte das nicht ziehen, dann sehe ich es so, hat man eh keine Chance.
Die Kosten für einen Anwalt würde ich mir sparen, denn viel machen kann Kati nicht. :/ -
Zitat
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Und da gibt es ja das Problem.
Die Dame macht das nicht gewerblich, aber hat dafür 20 Euro genommen.
Ich würde den Brief auch erstmal extrem überfreundlich formulieren.
Und sollte das nicht ziehen, dann sehe ich es so, hat man eh keine Chance.
Die Kosten für einen Anwalt würde ich mir sparen, denn viel machen kann Kati nicht. :/Seh ich ja genau so - hat ja keiner von geredet, dass sie sich tatsächlich einen RA nehmen soll (zumindest nicht ohne Rechtsschutzversicherung) und das hat der RA ja auch schon als ziemlich aussichtslos "beschieden".... (nur soll sie damit evtl. ein bißchen "freundlich" drohen....
).
Und bzgl. der Versicherung wäre es ja das Ding der Frau Schneckenkorn, was sie dort schildert, damit die in Haftung gehen könnten/müssten.
Hat sie halt das Geld nicht fürs Hüten, sondern für Benzinkosten oder Futter bekommen - pssst: oder gar nicht....- deswegen ja auch mein Hinweis "Hüten fremder Hunde ohne Entgeld" - dachte, das reicht....
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War das nicht im Grunde ein Verwahrungsvertrag? Dieser kann auch unentgeltlich sein und dazu zählt die "Wartung oder Pflege eines Tieres", und da würde sie doch sicher für die "Schäden", die entstanden sind, aufkommen müssen?
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War das nicht im Grunde ein Verwahrungsvertrag? Dieser kann auch unentgeltlich sein und dazu zählt die "Wartung oder Pflege eines Tieres", und da würde sie doch sicher für die "Schäden", die entstanden sind, aufkommen müssen?
Ja, das könnte rechtlich (lt.BGB) so einzuordnen sein, versicherungstechnisch wäre dann aber (m.K.n.) nur ein "besonderer" Verwahrungsvertrag, der gegen Entgeld abgeschlossen wurde, haftungstechnisch relevant.Ob die Versicherung sich dann aber nicht widerrum über "das Hüten fremder Hunde gegen Entgeld" rauswindet - ist fraglich bzw. ziemlich wahrscheinlich.
Wie man's dreht und wendet (und wer kann das eigentlich besser einschätzen als so ein "Rechtsverdreher" (RA), sorry....will damit niemand auf den Schlips treten, ist nicht böse gemeint und halt nur m.M. - wahrscheinlich kommt für Kati nichts "bei rum" bzw. nachher steht nur Aussage gegen Aussage, da nichts schriftliches vorliegt.
Daher wäre Kati in diesem Fall auf die Kooperation von Frau Schneckenkorn angewiesen - sprich: dass diese ihre Versicherung in Anspruch nimmt (nehmen möchte) und also das Hüten ohne Entgeld gemacht hat.
Sachen einklagen ist oft nur zeitraubend, nervenaufreibend und zum Schluß wenig befriedigend.
Soll nicht heißen, dass man immer klein beigeben soll - aber seine Chancen in einem Rechtsstreit sollte man schon gut kennen und genau abwägen, ob man sich das antun will....Leider ist es so: Recht haben, heißt nicht immer Recht bekommen
Daher auch mein Rat auf möglichst gütliche Einigung (und das auch gern mit mehreren Anläufen und Versuchen) -und wenn das nicht klappt - Shit happens - abhaken, weiter machen....
Gruß
Nicole -
UUiii ertsmal danke für die Mühe!
Gut dann werde ich erstmal einen "normalen" Brief hinbringen. Denn telefonisch ist sie immer noch nicht erreichbar.
Danach schaun wir mal weiter.Lumpi geht es super. Beide haben gestern wieder mit mir gemeinsan im Bett geschlafen. Das ist soooo eng. Also ich glaube heute werden die wieder ausquatiert neben das Bett. Ich bekomm sonst noch Rücken wenn ich so verdreht da liegen muss.
Heavi hat die Nacht nicht mehr soo wild geträumt nur geschnarcht wie 3 Seemänner.
Dementsprechend bin ich noch ein bisschen müde. Heavi scheinbar nicht denn die ärgert schon wieder die Mietzen.
Lennox gehts auch prima. Er ist wieder richtig ausgeglichen und frisst gut. Auch spielt er wieder viel mit der Kurzen. Und scheint einfach den ganzen Tag zu grinsen. -
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