Hund in Pflege wird nicht zurückgegeben
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Es wäre schon schön, wenn man ein paar Hintergründe kennen würde. Also z.B. welches Verhältnis zwischen Sitterin und Halterin bis dato bestand. Und wie die Sitterin überhaupt auf die Idee mit der Schenkung kommt. Was genau wurde denn vereinbart? Vielleicht ist ja alles nur ein großes Mißverständnis?
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28. Dezember 2011 um 21:25
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Hund in Pflege wird nicht zurückgegeben - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Ich würde glaube ich jemanden hinschicken, Hund nehmen, gehen, fertig.
Das alle Urteile immer so ausgehen, dass die Tiere dem gehören bei dem sie sind kann ich mir nicht vorstellen. Eigentlich sind das wie schon geschrieben lediglich die Besitzer, nicht aber die Eigentümer.
Zwecks Pflegevertrag ist das ganze auch eine schwierige Sache, auch nicht so leicht zur Seite zu schieben.
Ich habe jetzt grade weder Nerven nachzuschauen noch nachzufragen, aber eigentlich sollte dich der Anwalt auch aufgeklärt haben?!
Ich weiß nicht ob ich den juristischen Weg gehen würde, da ich meine Hunde nicht in fremde Hände gebe kann ich das auch nicht beurteilen. Allerdings würde ICH mir beim juristischen Weg einen fähigen Anwalt suchen. Dann ist es denke ich durchaus plausibel den Hund zurückzubekommen. Rein rechtlich (vom Gesetz her) hast du nämlich die Ansprüche.
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ich hätte mir den Hund auch schon längst aus dem Garten geholt.. oder ansonsten nen falschen Postboten mit Päckchen oder eben Stromableser vorbeigeschickt..
und es wäre mir auch sowas von egal, ob es dann eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch oder was auch immer gibt..
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Zitat
ich hätte mir den Hund auch schon längst aus dem Garten geholt.. oder ansonsten nen falschen Postboten mit Päckchen oder eben Stromableser vorbeigeschickt..
und es wäre mir auch sowas von egal, ob es dann eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch oder was auch immer gibt..
dto...
aber leider kennen wir keine weiteren Umstände und die TS hüllt sich in Schweigen

Susanne
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Also ich hab mal gehört das man eine Schenkung rückgängig machne kann
am besten wäre wirklich die Beratung bei einem Anwalt. -
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Jeder Anwalt kann was Vernünftiges dazu sagen, und Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid usw. ist Quatsch - das sind Dinge, die man nur wegen einer Geldforderung machen kann.
Klar ist die Beweislage schwierig. Aber diesen Fall scheint es öfter zu geben - bei unserer Tierarztpraxis hängt auch ein Aushang, daß jemand seinen Hund sucht, der von der Pflegestelle nicht zurückgegeben worden ist. Alle Tierheime und Tierärzte im Umkreis wurden informiert, allerdings ist der Hund auch gechippt...
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Das ist genau der Grund, warum meine Hunde nicht zu irgendwelchen Leuten in Pflege gehen

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Aber man gibt seinen Hund doch nicht "irgendwem", den man nicht einschätzen kann. Und man trifft doch klare Vereinbarungen. Wie kann dann sowas überhaupt entstehen?
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das verstehe ich auch nicht.
Aber ich hätte das schon lange beendet und mein Hund wäre wieder bei mir.LG
Elke -
also irgendwas find ich an der ganzen sache aber auch komisch...
ich weiß bloß nicht was

ich müsste nochmal schauen, ob ich was überlesen habe... aber wurde denn kein pflegevertrag abgeschlossen?
- Vor einem Moment
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