• Zitat

    also schluß mit mitleid mit dem hundebesitzer. egal was vorher passiert is ( den dackel würd ich ......) wenn der halter aufforderungen nicht nachkommt, is er der doofe.

    Da haste schon recht, aber wir wissen ja gar nicht was wirklich passiert ist und warum der Sachkundenachweis noch nicht erbracht wurde... :ka:

  • schein leider der Alltag in den Behörden zu sein das man der Willkür eines Sachbearbeiters ausgeliefert ist der sein Sachwissen in einem 30min schnell Kurs erworben hat :/

    war bei unserem alten Hund auch nicht anders, der musste wegen eines Beissvorfalles beim Vorbesitzer einen Wesenstest ablegen. Das unverschämteste war aber das einem der Sachbearbeiter am Telefon gesagt hat das er "solche Hunde hier nicht haben will"... :dead:

  • Wurde doch gerade schon geschrieben dass er Antrag auf Frist Verlängerung gestellt hat da der Kurs erst später statt findet...
    Blöde Situation:-( Hoffentlich sind Hund und Herrchen bald wieder zusammen
    Gesendet von meinem GT-S5830 mit Tapatalk 2

  • um mal auf die pflichten zurückzukommen..ist es nicht so,das ein sachkundenachweis nur erforderlich ist,wenn der hund nachweislich gefährlich ist?! ( oder aber die 20/40 regelung gilt und die gibt es in sachsen anstalt definitiv nicht,was ich so genau weiss,da ich dort wohne)
    aber der hund hat doch den wesenstest bestanden..also sollte ich da jetzt richtig liegen frage ich mich,welchen pflichten er nachkommen soll?

  • na herrlich, son dackel benimmt sich wie king currywurst auf ner wiese und wenn er gemaßregelt wird von andren hunden dürfen diese dann bluten :/
    ich drück dem besi alle daumen dass er seinen colli wieder bekommt

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