Tierhaltungsverbot nach Verurteilung?
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Wir leben in einem Rechtsstaat -- glücklicherweise noch. Da entscheidet jedes Gericht nach dem Einzelfall. Da gehen sicher auch Entscheidungen fehl -- das ist nicht das erstrebte Ziel, aber wahrscheinlich unvermeidlich wo Menschen handeln.
Hier hingegen kann ich Dir nur zustimmen.
Und weil in diesem Thread schon so viel auf den Grundrechten gepocht wurde, möchte ich mal daran erinnern, dass auch Tierquäler Grundrechte haben.
Ein Tierhaltungsverbot schränkt diese Rechte ein, daher bedarf es hierfür eines Grundes, nach § 16a TSchG nämlich dass "Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er (der Tierquäler) weiterhin derartige Zuwiderhandlungen begehen wird..."In einem automatischen Tierhaltungsverbot sehe ich wenig Sinn, denn es mag durchaus Fälle geben, bei denen aufgrund der jeweiligen Umstände sichergestellt ist, dass es zu keinen weiteren Fällen von Tierquälerei kommen wird.
Wichtiger wäre, das Haltungsverbot dort, wo es angebracht ist, auch strikt durchzusetzen. -
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Und ich konnte auch in Björns Beiträgen nicht derartig heftige Forderungen lesen, die einen Vergleich zur Blockwart-Spitzelei oder zu Neighbourhood Watch zuließen.
Beide Beispiele haben eindringlich gezeigt, bzw zeigen es immernoch, dass sie nicht zweckdiendlich sind.LG, Caro
Danke, daß Du das klarstellst.
Ich hab manchmal das Gefühl, einige User wollen mich nicht verstehen, weil ich bin, wer ich bin. -
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