Zwinger- und Kettenhund - Was tun, wenn das Vet.Amt nix tut?
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Hallo Foris,
ich kümmere mich seit einem Jahr um einen Ketten- und um einen Zwingerhund auf dem Bauernhof, auf dem meine Reitbeteiligung steht.
Beide Hunde sind bis vor kurzem den ganzen Tag an der Kette bzw. im Zwinger gewesen, mittlerweile haben sie ab und zu auf dem Hof Auslauf.Ich habe mich schon über die Tierschutzgesetze informiert, also dass die Kette eine Laufkette sein muss und mindestens 5 Meter lang ist; dass der Zwinger eine Normgröße erfüllen muss und dass beiden Hunde regelmäßig Auslauf garantiert werden muss (von sozialen Kontakten ganz zu schweigen).
Der Kettenhund (Meli) hat eine Laufleine, die allerdings fixiert ist, sodass die Hündin nur ca 2 Meter zu laufen hat.
Der Zwinger der anderen Hündin (Lucky) ist auch kleiner als vorgeschrieben.
Dazu kommt, dass beide Hunde das ganze Jahr über bei jeder Witterung dort sind....Meli hat ein ganz dünnes Fell...
Beide Hunde haben eine Hundehütte, die jedoch nicht isoliert ist...Zum futtern bekommen beide von der Hofbesitzerin NICHTS, Dorfbewohner bringen ab und zu Essensreste mit, die die Hunde nur fressen, wenn sie keine andere Wahl haben.
Wasser ist oft keins vorhanden, auch im Sommer nicht...Soziale Kontakte zum Menschen und auch untereinander finden erst seit kurzem ab und zu mit Dorfbewohner statt, die sich kümmern (ich zähle mich jetzt mal nicht dazu, sonst wird alles zu lang). Das allerdings auch nicht oft und nicht lange.
Die Hofbesitzerin macht gar nichts mit den Hunden (kein füttern, spielen, schmusen, ansprechen, laufen lassen; gar nichts!).
Ich habe ihr schon angeboten, beide Hunde zu mir zu nehmen, doch sie lehnte sofort ab und sagte, sie bräuchte beide als Wachhunde (beide Hunde sind vollkommen verängstigt Fremden gegenüber!).Bis vor kurzem wurden dort in stockdunkeln Boxen ohne Auslauf noch mehrere Pferde gehalten...
Ich habe diese Zustände im Winter dem Veterinäramt gemeldet. Nach Nachfragen sagen die, dass dort oben alles ok sei
Aber es wird doch eindeutig gegen das Tierschutzgesetz verstoßen! Warum machen die nichts?
Und wie kann ich das Vet.Amt zu ihrer Verantwortung zwingen?Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet...
Gruß
miepmiep -
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
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Ja, es geht dir ans Herz.
Dann holst du beide Hunde zu dir und die Bäuerin besorgt sich 2 Neue.Ach nein, sie will ihre Hund ja nicht hergeben. Jeder hat seine eigene Einstellung zur Hundehaltung. Was ist denn Reitbeteiligung? Es ist nicht dein Pferd, jedoch bezahlst du dafür, daß du mit ihm ausreiten darfst?
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@ Eddis
Diese Gefahr sehe ich auch.
Allerdings geht es hier nicht mehr um eine "Einstellung" zur Hundehaltung, sondern um das Tierschutzgesetz, das hier ganz klar nicht eingehalten wird. Das finde ich nicht in Ordnung.Und meine Reitbeteiligung ist keine RB im klassischen Sinne. Ich zahle nicht und nutze das Pferd auch nicht. Ich sehe das Pferd als meinen Partner an. Aber das führt zu weit weg vom Thema.
Es geht ja um die Frage, welche Handlungsmöglichkeiten es in diesem Fall gibt.
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1. Mit der Hofinhaberin reden und um Abstellen der Zustände "bitten" - möglichst mit Zeugen und Dokumentation
2. Ortsansässigen Tierschutzverein einschalten
3. Zustände vor Ort mit Datum/Zeit, Beschreibung und Fotos (möglichst über längeren Zeitraum parallel zu weiteren Massnahmen) dokumentieren
4. Zeugen suchen, die auch bereit sind, ggf. die Zustände zu bestätigen bzw. auszusagen
5. Anzeige beim Vetamt mit o.g. "Beweismaterial" - ggf. nachhaken, wenn die Zustände als normal erachtet werden bzw. Begründung für Nichteingreifen verlangen
6. ggf. gesonderte Anzeige beim Vorgesetzten des Vetamt-Bearbeiters bzw. Amtsveterinär
7. Sollten tatsächlich Nahrungs- und Wasserentzug (über mehrere Tage - andauernd) dokumentierbar sein, liegt Tierquälerei vor : http://de.wikipedia.org/wiki/Tierqu%C3%A4lerei - wäre dann eine Straftat, zur Verfolgung erforderlich:
8. Anzeige bei der Polizei -
Wenn das Vet-Amt nicht reagiert, würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
LG Eva
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ForNic und Wheatenfan, vielen Dank für eure Antworten.
Ich werde gleich morgen Fotos machen und mich dann noch mal beschweren und dann wie vorgeschlagen verfahren.
Danke.
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Zitat
Jeder hat seine eigene Einstellung zur Hundehaltung.
Was willst du damit sagen?
Dass die beschriebene Haltung Einstellungssache sei?
Wäre es besser wegzuschauen und nicht tätig zu werden?Gruß
Leo -
Ich mache dir nicht viel Hoffnung.
Erstens:
viele von deinen Anschuldigungen kannst du gar nicht beweisen, du vermutest nur, denn du wohnst ja anscheinend nicht da.
nehmen wir mal:
bekommen nichts zu fressen......wie lange am Tag bist du da?? Wie dürr sind die Hunde?? Klapperdürr??
kommen nicht raus.........selbiges wie oben. Kannst du das beweisen? Wohnst du da?
uswZweitens:
Ländliche Gegend?
Du bist vielleicht nicht von dort?
Dann wird das Vetamt möglicherweise seehhr langsam sein. Da spielen manchmal soziale Beziehungen eine größere Rolle als in der Stadt. Da bist du machtlos, das ist so.Der örtliche Tierschutzverein ist der einzige der helfen kann. Die wissen nämlich wer mit wem ...........
Du darfst eins nicht vergessen: schmusen, spielen, spazierengehen.......ohne Belang im Tierschutzgesetz. Da kann keiner was machen. Hat nämlich der Gestzgeber nicht vorgesehen. Interessiert das Vetamt nicht.
Ausserdem: du bist ja nicht rund um die Uhr dabei, und wenn die Besitzer sagt er geht raus mit den Tieren steht deine Vermutung gegen sein Wort.Futtermangel, da kann man ran. Wenn es bewiesen wird.........sprich, Hunde sind KLAPPERGESTELLE und es ist kein Futter da beim Besuch des Tierschutzes. Nur weil du keinen vollen Napf siehst reicht das noch lange nicht.
Kettenlänge, Zwingergröße, ja da kann man ran. Aber da kann nur der Tierschutz bei. Wenn die nicht antreten hast du schlechte Karten.
Ich vermute du bist ein Stadtkind? Entsetzt über die ländliche Hundehaltung? Bist nicht die erste.
Das die Hunde von der Bäuerin NICHTS bekommen......wie willst du das wissen? Wohnst du da?
Das Dorfbewohner ihnen zu essen bringen.....ja, wird manchmal gemacht, das man die Essensreste den Hunde oder Schweinen gibt. das die Hunde dieses nur zögerlich fressen spricht gegen fast verhungert sein.Arbeite über den Tierschutz, anders geht es nicht. Es wird sowieso gar nichts gehen wenn der Chef des Vetamtes Beschwerden über seine Mitarbeiter kriegt, da gehen alle Rollos runter. Hab da so meine Erfahrungen damit.
Birgit
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Zitat
Du darfst eins nicht vergessen: schmusen, spielen, spazierengehen.......ohne Belang im Tierschutzgesetz.
stimmt so nicht ganz:
Zitat§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie
ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren.
Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.aber ansonsten muss ich Dir leider zustimmen.
Alleine kann man da sicher garnichts erreichen - ich würde erstmal versuchen die anderen Dorfbewohner als weitere Zeugen und Fürsprecher für die Hunde zu gewinnen.
Beweise sammeln, sofern das möglich ist ohne selbst gegen Gesetze zu verstoßen!Viel Erfolg
Susa -
Bevor man das ganze Dorf aufwiegelt sollte man auch was in der Hand haben, was auch vor einem Richter bestand hat.
So eine Verleumdungsklage kann kostspielig werden. -
- Vor einem Moment
- Neu
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