Zwinger- und Kettenhund - Was tun, wenn das Vet.Amt nix tut?

  • Zitat

    Bevor man das ganze Dorf aufwiegelt sollte man auch was in der Hand haben, was auch vor einem Richter bestand hat.
    So eine Verleumdungsklage kann kostspielig werden. ;)


    Herrje ... wo bitte war von Aufwiegeln die Rede?
    Ich meine die Dorfbewohner, die anscheindend regelmässig Essensreste zu den Hunden bringen und sich lt. Schilderung der TE auch sonst um die Hunde kümmern.


    und - bevor hier irgendwelche Pferde scheu gemacht werden:

    Zitat

    § 187 Verleumdung
    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    .


    Vor der Verurteilung wegen Verleudmung kommt dann bitteschön auch erstmal ein gerichtsfester Beweis, das "wider besseres Wissen" "unwahre Tatsachen behauptet" wurden.
    Aber Klagen kann man natürlich immer :roll:


    FG
    Susa

  • Nun es war das Vet-amt da und befand die Zustände als nicht tierschutzrelevant. ;)
    Ich sage nicht tu nichts, dennoch gibts eine offizielle Einschätzung auch wenn die sich nicht mit der subjektiven Einschätzung deckt.
    Also vorsichtig mit Aussagen wie: Tierschutzrelevant , oder Tierquälerei.
    Freundlich nachfragen ob jemande anderem auch was aufgefallen ist ist eine andere Nummer.

  • Ich würde mit Fotos selbst zum Vet.Amt gehen (hab ich auch schon gemacht), in einem persönlichen Gespräch kann man sich ganz anders austauschen. Dann hörst du ja auch, warum sie evtl. nichts machen.

  • Zitat

    Bis vor kurzem wurden dort in stockdunkeln Boxen ohne Auslauf noch mehrere Pferde gehalten...
    Ich habe diese Zustände im Winter dem Veterinäramt gemeldet. Nach Nachfragen sagen die, dass dort oben alles ok sei :lepra:
    Aber es wird doch eindeutig gegen das Tierschutzgesetz verstoßen! Warum machen die nichts?
    Und wie kann ich das Vet.Amt zu ihrer Verantwortung zwingen?


    Das waren die Schilderungen der TE ...
    jetzt müsste man wissen, ob das Amt anlässlich der Meldung nochmal vor Ort geprüft hat, was genau das Vet-Amt geprüft hat (evtl. nur die Pferdehaltung), was das Vet-Amt - als Momentaufnahme - vorgefunden hat, und was für Maßnahmen ergriffen wurden.


    Das Amt sollte darüber eine Akte angelegt haben, i.d.R. wird beim Erstbesuch versucht mittels Gespräch positiv auf den Tierhalter Einfluss zu nehmen und es wird Gelegenheit gegeben (also Zeit), tierschutzrelevante Missstände abzuändern. Im Gespräch kann es natürlich auch vorkommen, das der Tierhalter Dinge behauptet, die faktisch aber nicht zutreffen (z.b. das die Hunde regelmässig Auslauf haben etc.). Den Wahrheitsgehalt solcher Aussagen kann der Amtstierarzt beim Ortstermin kaum verifizieren (das Gegenteil aber natürlich auch nicht, außer es zeigen sich schon körperliche Auswirkungen wie Muskelabbau o.ä.).


    Man sollte sich also auch in die Situation des Amtstierarztes reindenken können - wenn man auf sachlicher Ebene und nicht hochemotional mit denen spricht, erfährt man i.d.R. zumindest die Hintergründe solcher Entscheidungen. ;)


    FG
    Susa

  • hallo miepmiep. ich finde es klasse, dass du nicht wegsiehst!
    lass dich nicht entmutigen, aber versuch dir verstärkung zu holen (z.b. in form eines/mehrerer tierschutzvereine).


    dem vet-amt würde ich mit beweismaterial (fotos), sowie mithilfe dritter (tierschutzvereine) druck machen. auch die idee, die polizei einzuschalten ist super. eventuell würde ich noch an die presse gehen.


    halt uns auf dem laufenden!

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