Hund=Problem bei der Wohnungssuche?

  • Nur dass der "Zuschlag" für Hundehaltung nicht separat ausgewiesen wird, sondern bereits unsichtbar in der Kaltmite inkludiert ist und in der Immobilie dafür generell Hundehaltung erlaubt ist. Dass ein Aufpreis für einen Hund, sofern ein Hund mit einzieht, separat ausgewiesen und draufgeschlagen wird kenne ich auch nicht.

    Ich bin im Bereich der Fremdverwaltung mit Schwerpunkt kaufmännischer Sanierung tätig und kann dir nur sagen: Alles schon erlebt :ugly:

  • Wie verhält sich das eigentlich wenn man den Hund aus dem eigentlichen Mietvertrag rauslässt und für diesen separat einen Vertrag mit dem Vermieter abschließt? Kenn jemand so etwas?

    Hab das mal bei einer Besichtigung gehabt an der mehrere Leute teilgenommen haben und dann kam tatsächlich einer der Interessenten mit so einer Variante an. Hab das vorher auch noch nie gehört.

  • Wie verhält sich das eigentlich wenn man den Hund aus dem eigentlichen Mietvertrag rauslässt und für diesen separat einen Vertrag mit dem Vermieter abschließt? Kenn jemand so etwas?

    Hab das mal bei einer Besichtigung gehabt an der mehrere Leute teilgenommen haben und dann kam tatsächlich einer der Interessenten mit so einer Variante an. Hab das vorher auch noch nie gehört.

    Mieter und Vermieter schließen nur 1 Wohnraummietvertrag ab. Hierin sind alle Spielregeln verankert. Was nicht drinsteht regelt der Gesetzgeber.
    Bedarf die Hundehaltung einer Genehmigung, wie in so gut wie allen Standardmietverträgen vorgesehen, kann diese auch im Nachhinein, also nach Abschluss der Mietvertrages, erteilt werden. Die Genehmigung wird dann Bestandteil des Mietvertrages.
    Es gibt keinen zweiten Vertrag.

  • Mieter und Vermieter schließen nur 1 Wohnraummietvertrag ab. Hierin sind alle Spielregeln verankert. Was nicht drinsteht regelt der Gesetzgeber.Bedarf die Hundehaltung einer Genehmigung, wie in so gut wie allen Standardmietverträgen vorgesehen, kann diese auch im Nachhinein, also nach Abschluss der Mietvertrages, erteilt werden. Die Genehmigung wird dann Bestandteil des Mietvertrages.
    Es gibt keinen zweiten Vertrag.

    Das es dies im Normalfall nicht gibt und nur ein Wohnraummietvertrag geschlossen wird ist mir klar.
    Allerdings hat der das wohl ziemlich geschickt irgendwie mit dem Vermieter gelöst (frag mich nicht wie hab das nur von der Maklerin damals erzählt bekommen) das er den Hund aus dem Mietvertrag rausgelassen hat und für diesen dann wohl extra einen Vertrag/Vereinbarung mit seinem Vermieter geschlossen hat. Also wirklich das der Hund im normalen Mietvertrag nicht drin stand sondern extra.
    Mit welcher Grundlage und ob mit geltender Gesetzeslage kann ich leider nicht sagen :ka: . Daher frage ich ja ob das jemand so kennt eventuell. Hätte mich so interessiert aus Neugier.

  • as er den Hund aus dem Mietvertrag rausgelassen hat und für diesen dann wohl extra einen Vertrag/Vereinbarung mit seinem Vermieter geschlossen hat.

    Aber warum sollte man das tun? :???:
    Würde mich wirklich interessieren was für einen Vorteil das haben sollte, wenn es möglich und "legal" wäre.

  • Aber warum sollte man das tun? :???: Würde mich wirklich interessieren was für einen Vorteil das haben sollte, wenn es möglich und "legal" wäre.

    ich unterstelle ja immer Bösartigkeit: klingt für mich so, als ob sich der Vermieter da ne Möglichkeit frei halten will, dem Hund zu kündigen ohne dem zahlenden Mieter zu kündigen |)

  • Ist das ungewöhnlich? Ich kenne es gar nicht anders. :ka:

    Bei zwei verschiedenen Mietwohnungen die ich mit Hund bewohnte stand im Mietvertrag alles was halt in so einem Mietvertrag steht und dann gab es einen zusätzlichen Zettel mit der Genehmigung zur Hundehaltung (formlos und in einem Fall mit einer konkreten Einschränkung: der Hund durfte nicht in den Garten).

  • Der Vorteil der Nebenabrede, am besten handschriftlich, das Ding ist gültig, was bei einem Formularmietvertrag nicht unbedingt der Fall ist.

    Deswegen ist meine Hundeerlaubnis handschriftlich von mir eingetragen, allerdings im Vertrag selbst (den der Vermieter gestellt hat).

  • Aber warum sollte man das tun? :???: Würde mich wirklich interessieren was für einen Vorteil das haben sollte, wenn es möglich und "legal" wäre.

    Ich hab keine Ahnung warum man das tun sollte :ka: deswegen hat es mich ja gewundert wie der das geregelt hatte :???:

  • Das ist der Standard wenn ein Hund nachträglich einzieht. Eine solche Hundehaltegenemigung bezieht sich auch fast immer auf diesen bestimmten Hund und nicht generell für die Hundehaltung.

    Ist generell Hundehaltung erlaubt, ist dies meist im Mietvertrag verankert.

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