Unterwerfung auf Kommando bei Prüfung gefordert ???

  • Mal ne ganz andere Frage:
    Ist der Züchter CoOwner?

    Ansonsten ist es ja toll wenn Hunde aus der eigenen Zucht gesund sind und die Zuchttauglichkeit erreichen bzw. angekört werden. ABER: verlangen kann der Züchter das nicht zwingend, es sei denn es liegt ne CoOwnerschaft seitens des Züchters vor oder da läuft sonst irgendwas privates im Hintergrund ab...
    Allgemein gilt: Wenn ich den Hund kaufe ist er meiner und was ich damit mache ist meine Angelegenheit (tierschutzrelevantes Verhalten und je nach Kaufvertrag Abgabe mal ausgenommen).
    Üblich ist es auch, gewisse (auch rassespezifische) Untersuchungen machen zu lassen (ggf. auch beim zugelassenen Spezialisten) und die Ergebnisse zugänglich zu machen. Das ist für Rasse und Verein/Club interessant und wichtig.
    Zu irgendwelchen Prüfungen kann der Züchter einen aber nicht "verdonnern", er kann allenfalls im Vorhinein (also bevor der Kaufvertrag unterzeichnet wird) sagen, dass er seine Hunde nur an Leute abgibt die xy mit ihnen machen.
    Aber selbst wenn es so ist und man ja und Amen gesagt hat, zweifle ich an der Durchsetzbarkeit solcher Vorgaben, selbst dann wenn es im Vertrag steht... es ist zweifelhaft ob so ne Klauseln rechtlichen Bestand haben.
    Genau deshalb gibt es die CoOwnerschaft, damit man als Züchter bei bestimmten erfolgsversprechenden Hunden nicht "raus" ist.

  • Danke für Eure Antworten !

    Es ist ja für den Besitzer kein Problem diesen Wesenstest zu machen. War halt so mit dem Züchter vereinbart. Es ist übrigens ein ganz süßes Labi-Mädchen. Aber das was ihr geschrieben habt, sehe ich eben genauso. Was würde dies Kommando für einen Sinn machen ? Selbst wenn es ein Hund kann hat es ja dann nichts mit Unterwerfung zu tun ! Werde das mal so weitergeben und sehen wie es denn dann gelaufen ist.

  • Ja,
    also manche ziemlich unbedarften Ersthundehalter verwechseln gerne Unterwerfung (Blödsinn) mit Unterordnung (im Sinne von "Dressur", Sport, BH und so).
    Grüßle
    Silvia

  • Könnte evetuell nicht *Unterwerfung* sondern Unterordnung gemeint sein? Das gibt es nämlich sehr wohl in Prüfungen. Hat aber mit Unterwerfen nix zutun!
    Alles andere kann ich mir grad wirklich nicht vorstellen. DAs der Züchter irgendwelche Prüfungen verlangt finde ich irgendwie auch ein bisschen seltsam aber so doll kenn ich mich jetz mit diesen Vertragsklauseln von Züchtern nicht aus

  • Es ist doch längst geklärt, dass ein Wesenstest gemeint ist. ;)
    Und da dreht man halt gerne mal Hunde auf den Rücken, auch wenn das absolut nichts mit Unterwerfung zu tun hat.
    Einen Unterordnungsteil einer Prüfung in D, wo Hund sich auf den Rücken werfen muss, das gibt es dagegen nicht.

    LG
    das Schnauzermädel

  • Mit ein kleinwenig Mühe, hätte man einfach bei den betreuenden Rasseverein nachschauen können. Dort sind sämtliche Vorschriften, Prüfungen, Test etc aufgelistet. Einen kurzen Blick in den Wesentest vom DRC ergibt folgendes:

    Zitat

    6) Seitenlage
    Der Führer legt den Hund möglichst sanft auf die Seite. In dieser Lage übernimmt der Wesensrichter den Hund und hält ihn kurze Zeit fest, wäh-rend der Führer sich entfernt. Chesapeake-Bay- und Curly-Coated Retrie-ver müssen in der Seitenlage oder im Sitzen beurteilt werden. Die Ent-scheidung darüber liegt beim Hundeführer.


    Der Link ist für deine Bekannte bestimmt interessant, den dort stehen die Anforderungen und der Ablauf: http://www.drc.de/dl/2011/wto.2011.v1.pdf und zum Wesenstest allgemein: http://www.drc.de/zucht/wesenst.html
    Sinvoll für den Züchter ist solch ein Test, um die Nachzucht beurteilen zu können.
    Alternativ ist der Züchter im LCD, da steht Ähnliches:


    http://dev.labrador.de/_UPLOAD/files/…ung_aktuell.pdf

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