"Berechtigtes Interesse" bei Listenhunden in BaWü

  • Hallo liebe Foris :hallo:

    ich und mein Freund haben uns dafür entschieden das bald ein Zweithund bei uns einziehen wird.
    Ich liebe ja die American Staffordshire Terrier und da die Rasse in BaWü als Listenhunde gelten haben wir uns schon im Vorfeld über die Halterbedingungen gut informiert.
    Haftpflichtversicherung, polizeiliches Führungszeugnis, Einverständnis der Vermieter, Sachkundenachweis und Wesenstest wären für uns kein großes Problem.
    Es würde dann auch nur eine Hündin aus dem Tierschutz in Frage kommen, da die Tierheime sowieso mit Listenhunden "überfüllt" sind.
    Nun hatte ich vorhin bei der Ortspolizeibehörde angerufen und die Frau am Telefon meinte das eine Haltergenehmigung nur bei besonders berechtigten nachgewiesenem Interesse ausgehändigt wird.

    Ich hatte mich nun eine Zeit lang im Internet drüber schlau gemacht und festgestellt das es gar nicht einfach ist eines zu bekommen. :ua_sad:
    Berechtigtes Interesse wird anscheinend nur zu wissenschaftlichen Forschungszwecken oder unter anderem auch große Hilfsbereitschaft zu Tierschutzvereinen erteilt.

    Ich würde auf so eine Argumentation zurückgreifen:
    Wenn dann würde ich mir einen Amstaff aus dem Tierschutz holen da die Tiere die dort sitzen kaum eine Chance zur Vermittlung haben und ich aus Liebe zu dieser Rasse einem von ihnen ein gutes Zuhause geben möchte. Es ist ja schließlich bekannt das die Tierheime mit Listenhunden überfüllt sind und viele leider nicht vermittelt werden können. Ein Wesenstest für einen Amstaff ist für mich Selbstverständlichkeit.
    Ich bin ebenfalls überzeugt dem Tier gerecht zu werden, es auszulasten und mich mit ihm intensiv durch HuSchu usw. auseinanderzusetzen.

    Wäre das eine gute bzw. ausreichende Argumentation?
    Ich hoffe ihr könnt mir durch Tipps, Erfahrungen und Wissen in diesem Thema behilflich sein.
    Mir liegt dieses Thema sehr am Herzen.

    LG Juli

  • Normalerweise ist die Übernahme eines Tierheimhundes ausreichend für ein berechtigtes Interesse. Dann ist es nicht dein berechtigtes Interesse, sondern das der Allgemeinheit, die nicht mehr für die Unterbringung des Hundes aufkommen muss. ;) Zumindest wenn man nicht in Bayern lebt. :hust:
    Das können die Gemeinden aber einschränken und z.B. der Übernahme aus einer anderen Stadt oder gar einem anderen Bundesland nicht zustimmen. Das kann man aber vorher klären.

    LG
    das Schnauzermädel

  • danke da bin ich aber froh :smile:
    die favorisierten Hündin kämen beide aus anderen Bundesländern.
    Eine käme direkt aus der Staffordshire Hilfe e.V. aus Berlin.
    Ich telefoniere gleich mal mit meiner Gemeinde und kläre die Dinge mal ab. ;)
    Danke für die Antwort noch mal :smile:

  • Im Notfall würde ich einfach mal beim Tierheim nachfragen, da kann man dir sicher weiterhelfen und dir bei der Formulierung des berechtigen Interesses helfen.
    Im Gegensatz zu dir können die sicha uch ganz unschuldig Auskunft beim VetAmt und OA holen, was denn als berechtigtes Interesse gilt :D

    Außder du wohnst in Bayern, dann kannst du Liste 1 komplett vergessen :sad2:

  • Zitat

    Normalerweise ist die Übernahme eines Tierheimhundes ausreichend für ein berechtigtes Interesse. Dann ist es nicht dein berechtigtes Interesse, sondern das der Allgemeinheit, die nicht mehr für die Unterbringung des Hundes aufkommen muss. ;) Zumindest wenn man nicht in Bayern lebt. :hust:
    Das können die Gemeinden aber einschränken und z.B. der Übernahme aus einer anderen Stadt oder gar einem anderen Bundesland nicht zustimmen. Das kann man aber vorher klären.

    LG
    das Schnauzermädel

    oder in brandenburg (gleiches prozedere)

    @ juli&nero

    ich schließe mich schnauzermädel an... berechtigtes interesse ist bei einem tierheim-hund gegeben - in baden-württemberg. falls es komplikationen seitens der behörden gibt, hätte ich einen ansprechpartner für dich... meld dich per pn :smile:

  • dankeschön an euch alle :smile:
    ich finde es echt super welche Hilfe ich bekomme.

    Also gestern hatte ich in der Gemeinde angerufen und die Frau meinte das ich am nächsten Morgen mich an eine Kollegin wenden soll, bei der seit heute früh nur der Anrufbeantworter ran geht :/
    Sie meinte aber das die Haltung wenn ein Wesenstest vorliege kein Problem sei.
    Das war eine ganz andere Aussage die ich in der Ortspolizeibehörde bekommen hab.
    Zuerst hieß es dort das die Haltung eines Listenhundes für Privatpersonen gar nicht mehr dort möglich sei und erst nach richtigen Bohren von meiner Seite (hab ihr mein Wissen über die Hundeverordnung BaWü erzählt) kam doch heraus das ein Antrag sehr wohl möglich ist, es aber sehr schwer sein würde mein berechtigtes Interesse nachzuweisen und die Genehmigung zu bekommen.
    Ich fand das echt nicht okay was da abgezogen wurde. :|
    Jemand anderes der vllt nicht so viele Infos hatte, hätte sich wahrscheinlich mit der Aussage abgefunden und das Thema wäre erledigt gewesen.
    Aber ich lass mich nicht unterkriegen und zieh mein Ding durch.

    Hoffe nur das sich die Gemeinde nicht so versucht querzustellen.
    Ich sag euch auf jeden Fall Bescheid wie es weiter vorangeht.
    Und vielen Dank nochmal für die Unterstützung :smile:

    Evemary_Pablo: danke für die Hilfe :smile: ich schau mal wie die Behörde so mitspielt und komme auf dein Angebot gerne zurück

  • hi juli,

    Zitat

    Also gestern hatte ich in der Gemeinde angerufen und die Frau meinte das ich am nächsten Morgen mich an eine Kollegin wenden soll, bei der seit heute früh nur der Anrufbeantworter ran geht :/
    Sie meinte aber das die Haltung wenn ein Wesenstest vorliege kein Problem sei.
    Das war eine ganz andere Aussage die ich in der Ortspolizeibehörde bekommen hab.

    leider kennen sich die wenigsten damit aus. ruf drei gemeinden an und du erhältst drei verschiedene aussagen.

    Zitat

    Evemary_Pablo: danke für die Hilfe :smile: ich schau mal wie die Behörde so mitspielt und komme auf dein Angebot gerne zurück

    jeder zeit gerne...

  • Zitat

    Aber ich lass mich nicht unterkriegen und zieh mein Ding durch.

    :gut: ich drücke dir und dem hund, der bei dir sein glück finden könnte, die daumen. :D

    gruß marion

  • Hi liebe Foris :hallo:
    danke nochmal für eure Unterstützung ;)
    Also ich habe gute Neuigkeiten. Die Frau von der Ortsverwaltung hatte ich doch noch erreicht und bin mit ihr meine Fragen durchgegangen.
    Sie war sehr nett und meinte solang ich den nötigen Papierkram einreichen würde, wäre die Haltung kein Problem. Wenn der Hund schon einen Wesenstest hat (auch aus einem anderen Bundesland), entfällt auch das Benötigen einer Haltegenehmigung, Sachkundenachweis usw.
    Ich bin wirklich froh und glücklich darüber das alles so gut klappt :smile:

    Jetzt geht es darum die passende Hündin für uns zu finden.
    Unsere Favoritin ist Lady aus der Staffordshire-Hilfe e.V.
    Hier mal der Link: http://www.staffordshire-hilfe.de/index.php?id=home&type=1
    Morgen rufe ich dort an um sie mal anschauen zu können.
    Bin total glücklich gerade :herzen1:

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