Gibt jetzt ein Urteil, dass man kein Umgangsrecht einklagen kann, wenn man nach der Scheidung den Familienhund weiterhin sehen will.
Hier nachzulesen: http://www.rechtamring.net/201…milienhund-nach-trennung/
Absurd - wie das auch schon klingt: Der Hund ist eine Sache, wird aber nicht aufgeteilt wie der Hausrat.
Wer auf Nummer sicher gehen will, muss den Hund wohl mit in den Ehevertrag aufnehmen bzw. dafür sorgen, dass der Hund einem selbst gehört.