bei Umzug TH Bescheid geben?

  • Bon jour,


    in belde ziehe ich von France wieder nach Deutschland.


    Nun hatte ich im Dez.2005 meine Huendin hier aus dem TH geholt. Deren Interesse war fast null, hauptsache der Hund lag ihnen nicht mehr auf der Tasche.


    Natuerlich musste ich auch einige Formulare ausfuellen, u.a. steht da auch neue Adresse bei Umzug.


    Wie lange muss man dem TH "Rechenschaft" ablegen? Und warum wollen die das ueberhaupt wissen?


    Danke
    zD

  • Um ehrlich zu sein: Ich würde mir die Mühe sparen. Die fragen niemals mehr wieder nach. Wenn Du es allerdings für möglich hältst, dass Dein vermisster Hund möglicherweise in jenem TH landen könnte (auf welchen Wegen auch immer), dann würde ich denen doch Deine Adresse da lassen. Oder zumindest die Telefonnr.


    Gruß, Fisch

  • Hi,


    also ich habe es damals dem TH mitgeteilt, als ich umgezogen bin. Allerdings habe ich sowieso öfter noch Kontakt mit einer Frau vom TH gehabt, weil die einfach nett waren und ich auch mal eine VK für die gemacht habe.


    In Deinem Fall würde ich höchstens einen Brief hinschicken und mitteilen, dass Du ab dem xxx da und da wohnst. Aber wenn es denen sowieso egal ist, kann man sich das auch schenken.


    Und: Welcome back in Germany

  • Hallo,


    soweit ich weiß brauchst du dem Tierheim hier nicht Bescheid geben.


    Aber du kannst ja mal anrufen und dich erkundigen und die neue Adresse halt angeben.


    So wie du schreibst, musstest du es ja dort auch unterschreiben, das du die neue Adresse beim Umzug angeben musst.


    Aber hier in Deutschland ist mir so etwas nicht bekannt. Die sind höchstens froh wenn ein Tier vermittelt wird und nicht wieder kommt. :wink:

  • Hallo,


    bei uns ist das so zum einen unterschreibst du einen "Schutzvertrag", dieser Bedeutet das du so lange das Tier lebt dem TH mitzuteilen hast wo du hinziehst, wenn du das Tier verkaufen möchtest, zuerst dem TH bescheid zu geben hast und diese mit dem neuen Besitzer einverstanden sein müssen, du dich um das Wohl des Tieres zu sorgen hast, ihm keine körperliche Gewalt etc. zufügen darfst,....
    Also ein Schutzvertrag im Sinne des Tierschutzgesetzes zum Schutz des Tieres. Solltest du gegen den Vertrag verstoßen kannst / wirst du rechtlich dafür belangt.


    Das ist so grob was bei uns drin steht, wie es bei ist weis ich natürlich nicht da du ja in Frankreich lebst soweit ich das gelesen habe.


    LG Hasii


    P.S. wobei ich dazu sagen muss das sie sich im nachhinein nicht mehr sonderlich dafür interessieren was mit den Tieren ist.

  • Zitat

    [Schutzvertrag]
    P.S. wobei ich dazu sagen muss das sie sich im nachhinein nicht mehr sonderlich dafür interessieren was mit den Tieren ist.


    Eben, es ist so wie sonst auch im Leben: Wo klein Kläger, da kein Richter.


    Gruß, Fisch

  • hallo


    danke fuer die Antworten. Ich werde einfach diese Karte ausfuellen und hinschicken, allerdings weiss ich im Moment noch keine genaue Adresse, also werde ich das erst machen koennen, wenn ich mehr Infos habe.


    schoenen Tag
    zD

  • Hallo zD,


    Du hast Dich meiner Meinung nach richtig entschieden.
    Es gibt nämlich sehr wohl Tierheime, denen das nicht egal ist!
    Kenne selbst davon 3 !
    Und lieber melden und es ist ihnen egal als nicht melden und es ist nicht egal...( na ja, hab mich auch schonmal besser ausgedrückt..aber Du
    verstehst wohl was ich meine...)


    :bindafür:


    Lieben Gruß,
    Roxybonny

  • Ich würde schon alleine aus Gründen der Fairness Bescheid geben, auch wenn es kein "Muss" ist. Wie sagt man so schön - eine Hand wäscht die andere. Das TH hat Dir einen Hund anvertraut ... jetzt vertraust Du denen Deine neue Adresse an.


    Die freuen sich bestimmt etwas von Dir zu hören - durch den Anschriftswechsel wissen die jetzt schlichtweg dass die den Hund in zuverlässige Hände abgegeben haben.


    RtR

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