Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Unser Hund wurde von einem anderen Hund gebissen...
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Zitat
Wir gingen mit unserem Hund spazieren (mit Leine) und auf einmal viel der anderen Hund (ohne Leine, nicht gemeldet, keine Versicherung) über unseren Hund her.Schau mal wie das bei euch verordnet ist in Sachen Chip und Haftpflicht. Mein nächster Anruf ginge dann auch an das Finanzamt zwecks Steuerhinterziehung. Wer Geld für Alkohol hat, hat auch welches für Hundefutter (soll man meinen). Ergo GÄBE es etwas "zu holen".
LG
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18. Dezember 2010 um 21:36
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Unser Hund wurde von einem anderen Hund gebissen... - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Schau mal wie das bei euch verordnet ist in Sachen Chip und Haftpflicht. Mein nächster Anruf ginge dann auch an das Finanzamt zwecks Steuerhinterziehung. Wer Geld für Alkohol hat, hat auch welches für Hundefutter (soll man meinen). Ergo GÄBE es etwas "zu holen".LG
Theoretisch vielleicht. Komischerweise gibt es Leute, die es finanziell schaffen, unter dem pfändbaren Einkommen zu sein, gleichzeitig zu trinken, zu rauchen und Tiere zu halten...frag mich immer wieder, wie das geht...
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Zitat
Bei wem würdet ihr euch melden?
Die Polizei hat ja schon voll versagt...

hallo,
die polizei muß eine anzeige aufnehmen, wenn du das willst. das machst du als erstes.
dann geht ein schreiben mit "tathergang" an euer ortnungsamt.der andere halter muß dann eine aussage machen. wenn er nicht zahlt (kann) kannst du das geld einklagen. ob du es bekommst, ist eine andere geschichte, aber falls der gute mal etwas geld hat, hast du danach die möglichkeit innerhalb von 30 jahren dein geld zu bekommen. (gerichtsvollzieher)
wer weiß, vielleicht kann er ja in kleinen raten zahlen.ich würde ihn nicht so davon kommen lassen.
gute besserung für deinen hund.
gruß marion
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Code
, aber falls der gute mal etwas geld hat, hast du danach die möglichkeit innerhalb von 30 jahren dein geld zu bekommen.stimmt leider nicht ganz .
Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre .
Der Anspruch besteht zwar weiterhin , aber der "Gegner" kann sich auf diese Verjährung berufen . In dem Fall bekommt man kein Geld mehr.trotzdem zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Ein Rechtsanwalt könnte evtl. auch was erreichen . Aber ich befürchte , dass du nichts bekommst und am Ende noch auf den Anwaltskosten sitzen bleibst.
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Hä? Also wenn ich kein Geld habe darf ich rumlaufen und anderen die Autofenster einschlagen, weil die können ja eh nichts machen?
Sachbeschädigung ist das Zauberwort. Ne Anzeige machen und notfalls nen Anwalt einschalten. Und den Vorfall natürlich dem Ordnungsamt melden. Dein Hund war an der Leine, du bist also absolut im Recht.
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ZitatCode
, aber falls der gute mal etwas geld hat, hast du danach die möglichkeit innerhalb von 30 jahren dein geld zu bekommen.stimmt leider nicht ganz .
Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre .
Der Anspruch besteht zwar weiterhin , aber der "Gegner" kann sich auf diese Verjährung berufen . In dem Fall bekommt man kein Geld mehr.trotzdem zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Ein Rechtsanwalt könnte evtl. auch was erreichen . Aber ich befürchte , dass du nichts bekommst und am Ende noch auf den Anwaltskosten sitzen bleibst.
Ein vollstreckbarer Titel ist sehr leicht und relativ kostengünstig zu bekommen, das geht auch ohne Anwalt, die Vordrucke führt der gut sortierte Schreibwarenhandel, den Rest erledigt das Gericht gegen kleine Gebühr.
Und dann verjährt da 30 Jahre gar nichts mehr.
Wenn der Schuldner dem Dingen nicht innerhalb von 2 Wochen widerspricht, dann ist das Teil gültig, auch wenn die Forderung an sich unberechtigt ist.
LG
das Schnauzermädel -
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