Werden Tierschutzgesetze wirklich ernst genommen?
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						Terrorfussel 
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					11. Dezember 2010 um 17:27 
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							Geschlossen 
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			Ich glaub, ich steh auf der Leitung: Was hat die mit der Verordnung denn zu tun? Ist die rechtlich bewandert oder sowas...? 
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			ZitatWen anrufen?  Den Tierschutz, falls man eindeutige Antworten haben möchte. Am Anfang habe ich eine verkürzte Version vom Tierschutz reingestellt und darunter befinden sich die Kontaktdaten.  
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			Zitatich glaub damit ist gemeint, dass eine Box generell zu klein ist. Auch wenn der Hund stehen kann. Aber da geht es doch um die Haltung des Hundes im Zwinger, oder nicht? 
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			ZitatDen Tierschutz, falls man eindeutige Antworten haben möchte. Sorry, aber meiner Erfahrung nach trifft man dort nicht zwangsläufig auf fachlich versierte Personen. 
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			ZitatAber da geht es doch um die Haltung des Hundes im Zwinger, oder nicht? Auf Seite 1 steht: 
 "Nach §2 des Deutschen Tierschutzgesetzes muss jedes Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend verhaltensgerecht untergebracht werden. Dies ist bei der mehrstündigen Haltung eines Hundes in einer Box sicherlich nicht der Fall."
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			ZitatSorry, aber meiner Erfahrung nach trifft man dort nicht zwangsläufig auf fachlich versierte Personen. Wieso kann hier niemand eine Boxenverwahrung vom Zwingergesetz ableiten und braucht fundierte Hinweise. Fakt ist: Eine Box ist für den Transport zulässig ansonsten nicht. Es wäre sehr wünschenswert wenn sich die Mods mal richtig schlau dort machen und nicht Mitarbeiter dort, die sich die Mühe gemacht haben mir zu antworten, anzuzweifeln. Ich habe mich nicht gescheut Fakten zu sammeln. Auch im Zweifel bräuchte ich die rechtlich, eindeutigen Paragraphen nicht, das sagt mir mein gesunder Menschenverstand.  
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			Das ist doch die Aussage dieser Frau (von der ich immer noch nicht weiß, wer oder was sie ist)... das ist also Interpretation, sonst nix  
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			ZitatAuch im Zweifel bräuchte ich die rechtlich, eindeutigen Paragraphen nicht, das sagt mir mein gesunder Menschenverstand.  Von selbigem sprach ich übrigens vor ein paar Seiten schon  
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			Zitat"Nach §2 des Deutschen Tierschutzgesetzes muss jedes Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend verhaltensgerecht untergebracht werden. Dies ist bei der mehrstündigen Haltung eines Hundes in einer Box sicherlich nicht der Fall. Dann darf man doch mit dem Hund auch nicht in den Urlaub fahren oder fliegen.   
 Egal ob Transport oder nicht - der Hund ist da drin. mehrere Stunden.Es gibt einige Gesetze in Deutschland, die einfach unsinnig sind. Warum ist es gesetzlich nicht anfechtbar, dass es mitten in Deutschland Welpenfabriken gibt?? 
 Warum wird die Therapie des Sexualstraftäters bezahlt, das Opfer muss um eine Übernahme jahrelang kämpfen und betteln???Dazu ist es zum Glück so, dass jedes Gericht die Anliegen im TS einzeln und individuell bearbeitet. So kann man zum oben zitierten Text sagen, generell ist es nicht der Fall. Aber das tut ja auch das Wörtchen "sicherlich" ganz gut. 
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			ZitatDas ist doch die Aussage dieser Frau... das ist also Interpretation, sonst nix  Irgendjemand muss doch seine Unterschrift leisten, das hat doch mit den zitierten Paragraphen nichts zu tun. Wenn du der Dame nicht traust, wäre es wirklich vorbildlich eigene Anfragen zu starten und aufzuklären.  Meinst du im Ernst das Boxenhaltung / Wegsperrung über Stunden gestattet ist.  LG Sabine 
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