Angst, dass ich sie wieder hergeben muss!!! HILFE!!!

  • Bei so einer Sache würde ich gleich morgen beim Anwalt anrufen und mich beraten lassen (gab es hier nicht mal in dem Fred zu dem 14-jährigen Hund einen Tipp zu einem Anwalt, der sich sehr gut in Sachen Tierhalterecht auskennt??).


    Und dann würde ich genauso verfahren, wie der Anwalt mir das rät. Das wäre mein Tipp an Dich. So bist Du auf der sicheren Seite, falls was ist.

  • hallo,


    unabhängig, wie die haltung bei der kollegin war, kein dritter kann es beurteilen, es ist auch unerheblich. jeder hat in der beziehung eine andere ansicht.


    ich finde nur, dass es für den hund "schädlich" ist, wenn er für 2 bis 3 tage aus seinem neuen zuhause raus muß, um dann wieder zurückgebracht zu werden. so ein hin und her kann nicht gut für das tier sein.


    in eingangsbeitrag steht auch nichts, von besuchsrechten und mitnahme über mehrere tage.
    einzig die rückgabe an die besitzerin war vereinbart, im falle ihrer rückkehr nach deutschland.


    das die ts sich darauf eingelassen hat, diesen hund für unbestimmte zeit kostenlos in pflege zu nehmen ist für den hund eine schlechte lösung, keine frage, aber so ist es nun mal. sie muß damit rechnen, dass sie den hund in dem falle wieder abgeben muß und sei es nach 5 jahren. aber.......


    hier geht es darum, den hund nur für ein paar tage herzugeben und das halte ich für falsch.
    die besitzerin könnte den hund genauso gut einfach bei der ts besuchen, der hund würde nicht aus seinem umfeld rausgerissen, wird nicht hin und her gerissen.


    ich habe durchaus verständnis für die besitzerin. sie möchte ihren hund sehen, es sollte aber eine lösung im sinne des hundes gefunden werden.


    gruß marion

  • Ich schließe mich absolut Marion an.


    Ein Hund ist doch kein Spielzeug, dass man sich mal heran holt, wenn es gerade passt. :headbash:


    Dass sie den Hund sehen will, kann ich absolut verstehen, aber mal eben für 2-3 Tage holen, dann wieder zurück geben, da denke ich mir dann nur noch meinen Teil.


    Ich würde mich beim Anwalt erkundigen und mit der Dame sprechen, wie es weiter gehen soll. Ich könnte nicht damit leben, dass die Dame irgendwann wieder ankommen kann um ihren Hund zurück zu holen.

  • Hallo,


    also ich würde ihr den Hund auch keine 2-3Tage einfach so überlassen.


    Gemeinsame Spaziergänge oder Besuche in deiner Anwesenheit sehe ich da eher nicht als Problem.


    Würde aber an deiner Stelle abklären wie es den weiter laufen soll, ob sie komplett nach D zurück kommen will oder weiter in den USA bleibt. Denn wenn Sie nicht wieder umziehen möchte wäre ja eine evtl. Übernahme/ Kauf des Hundes eine Option für beide Seiten.

  • Sammy hat das doch alles prima erklärt :gut:


    Da Du bei Tasso bist, bei Tasso anrufen und deren Anwältin konsultieren, die kennt sich damit bestens aus und Sammy´s Erläuterungen noch Mal bestätigen lassen.


    Gut ist ;)


    MfG
    John

  • Zitat


    Besitzverhältnisse kenn ich im übrigen nur vom Pferd in der Form:
    Eigentümer ist derjenige der im Pass steht - egal wer sich Besitzer nennt und Versicherungen, Stallmiete oder sonstiges zahlt.
    Will heißen, wenn ich ein Pferd ohne pass kaufe, und nach 10 Jahren steht jemand da der mir den Pass unter die Nase hält und SEIN Name steht da drin - dann darf er das Tier mitnehmen.
    Ich denke bei Hunden wird das änlich sein... :???:


    Auch wenns hier OT ist. Der Pass, also genau gesagt der Equidenpass ist kein Eigentumsnachweis! Steht in dem Ding sogar drin. Als Eigentumsnachweis kann z.B. eine Eigentumurkunde, Kaufvertrag und/oder z.B. ein Papier sein, für gewöhnlich sind das bei der Eigentumsfeststellung eher Indizien als beweise.

  • Hallo !


    Viel verwirrendes und unklares findet sich hier.


    1. juristisch
    es handelt sich sicherlich um keinen Leihvertrag, wenn die HH ihren Hund auf unbestimmte Zeit oder auf Dauer der Kollegin übergeben hat. M.E. ist das ein Überlassungsvertrag oder ein Schenkungsvertrag (mit der Option der Rückforderung). Die Schenkung wurde durch die Übergabe des Hundes vollzogen. Damit wäre die neue HH klar Eigentümerin.
    Es besteht auch per se eine starke Vermutung, dass die Besitzerin nicht nur Besitz, sondern auch Eigentum erworben hat.
    Wer in welchen papieren steht- das sind Indizien für die Eigentümereigenschaft. Für einen "fremden" Hund wird in der Regel weder ein Impfpaß ausgestellt noch eine Versicherung abgeschlossen.
    Sollte die ehemalige HH nachweisen können, dass sie den Hund gekauft/ erworben hat, dann beweist dies letztlich nur, dass sie damals -vor 4 Jahren- Eigentümerin des Hundes war.


    2.menschlich
    Der Hund gehört nun nicht mehr der USA-Kollegin. Ich würde mich auf gar nichts einlassen, kein Treffen oä. Sollte die Dame auf ihrem angeblichen "recht" an dem Hund bestehen, müßte zunächst sie anwaltliche und ggffs auch gerichtliche Hilfe Anspruch nehmen und entsprechende Beweise vorlegen. Sollte dieser Fall eintreten -was ich nicht glaube- kann man immer noch reagieren.


    --- an die lieben Jurastudenten unter euch: bevor man subsumiert, sollte man immer den Tatbestand genau prüfen; die Annahme eines LeihV paßt hier überhaupt nicht. Im übrigen gibt es den Beweis des ersten Anscheins (prima facie) und auch keine Beweislastumkehr.




    liebe Grüße......... :gut:

  • Meine Güte bevor wir hier mit den Anwälten um uns werfen:


    Red doch mal mit der Besitzerin :| Sag ihr einfach warum du nicht möchtest, dass sie ihren Hund sieht.


    Was wenn du jetzt verweigerst, dass sie den Hund sieht und sie sich dann entscheidet: Dann hol ich mir meinen Hund wieder? Notfalls mit einem Anwalt? Denn eines muss uns ja allen klar sein: Der Hund gehört der Frau aus Amerika und nicht der TS.


    Wenn es vor Gericht gehen sollte hast du meines Erachtens nach die A-Karte, wenn sie eindeutig beweisen kann, dass sie den Hund gekauft hat usw...


    Und weil alle denken Hund ist Spielzeug usw: Vill vermisst die Besi ihren Hund? Vill denkt sie auch darüber nach den Hund zu sich zu holen? Das wäre für die TS zwar traurig aber wir müssen auch mal an die Besitzerin denken....

  • Zitat

    Das wäre für die TS zwar traurig aber wir müssen auch mal an die Besitzerin denken....


    ich denke, man sollte lieber mal an den hund denken. :D was ist für den hund besser, wie gehts dem hund, wenn er hin und her gerissen wird? sowas macht man mit einem lebewesen nicht.


    das ganze ist insgesamt eine blöde situation, die meiner meinung nach durchaus im vorfeld mit ein paar klaren worten auf beiden seiten geklärt werden kann. ;)


    ich würde immer, egal auf welcher seite ich stehen würde, im sinne des tieres handeln.


    gruß marion

  • Nur weil der Hund es ihrer Meinung nach bei ihr besser hat und sie anders mit ihm umgeht wird der Hund nicht gleich Schaden nehmen, wenn er mal 3 Tage woanders ist. :roll:


    Im Wohle des Hunde, ganz klar, aber worum geht es eigentlich der TS? Meint sie ehrlich der Hund leidet ganz furchtbar darunter (was schon schrecklich wäre, denn irgendwann muss jeder seinen Hund mal kurzzeitig irgendwo abladen...), oder hat sie einfach nur Angst dass die Kollegin wieder Ansprüche anmeldet..?


    Ihr tut echt so, als wäre es für den Hund die Hölle auf Erden mal 3 Tage woanders zu sein. Vielleicht macht sie einen riesen Spaziergang, kuschelt ne extra Runde und füttert ne leckere Feinkostdose zur Feier des Wiedersehens... =) Warum sollte sie den Hund sonst nehmen wollen?
    Obwohl, nee stimmt, die Frau ist ja eine Tierquälerin, das wäre wahrscheinlich wirklich das Ende für den Hund... :roll:

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