Petition gegen Wühltischwelpen

  • Zumal der durchschnittliche Ost-Kofferraumhändler keinen gewerbsmäßigen Hundehalndel in D betreibt. Er kommt aus einem anderen Land, ob er da nun gewerblich, privat, schwarz oder wie auch immer arbeitet, weiß man nicht.


    Und wenn man nach Westen schaut, dann sind die Händler dort sogar in einem Verband organisiert, weil man da scheinbar gar kein Problem mit diesen Praktiken hat. Auch hier wird man den Kauf eines Hundes auf der anderen Seite der Grenze und eine Lieferung nach D kaum verbieten können.


    Dagegen ist jeder VDH-Züchter ab 3 zuchtfähigen Hündinnen gewerbsmäßig, auch wenn eine Hündin intakt ihren Rententeil bekommt, eine eine eventuelle Nachwuchshündin ist und nur eine Hündin tatsächlich einen Wurf hat.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Ich habe mich nun nochmal etwas schlau gemacht - es geht hier um "Handel" - d.h. dass eine Ware zum Zwecke des Weiterverkaufs gekauft wird.
    Diese Petition würde also in keinem Fall Züchter, die ihre eigenen Welpen verkaufen, treffen!


    Wohl aber Zoofachgeschäfte oder beispielsweise dieses Welpenkaufhaus (hab ich hier von gelesen, habe leider vergessen, wo das war)...
    Treffen würde es auch Menschen, die gezielt in Polen kaufen, um hier weiterzuverkaufen.. Ebenso auch Tierschutzorgas, die sich nur so nennen, in Wahrheit aber miese Geschäfte machen und massenweise Welpen aus dem Ausland erstehen, um Profit zu machen...
    Es trifft also die richtigen..
    Das mit der Kontrolle ist dann allerdings die nächste Sache.. (und auch wie unterscheide ich die guten Tierschuztorgas von den schlechten??)


    Insofern ist die Zeichnung meiner Meinung nach doch sehr ratsam!

  • Zitat

    Dagegen ist jeder VDH-Züchter ab 3 zuchtfähigen Hündinnen gewerbsmäßig, auch wenn eine Hündin intakt ihren Rententeil bekommt, eine eine eventuelle Nachwuchshündin ist und nur eine Hündin tatsächlich einen Wurf hat.


    LG
    das Schnauzermädel


    Stimmt so nicht ganz.


    Ab 3 intakten Hündinnen mußt Du eine Genehmigung der Veterinärbehörde gemäß TSchG 11 Absatz 1. Nr. 3a.


    Du brauchst nur eine Hündin haben und in dem Moment, wo Du die Welpen verkaufst, bist Du vor dem Finanzamt steuerpflichtig. Das ganze nennt sich "Erwerb aus Nebentätigkeit". Kommt dann eine gewisse Regelmäßigkeit - ein Wurf pro Jahr z. B., betreibst Du ein Gewerbe und bist Unternehmer.


    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

  • Gaby, es ist gewerbsmäßig, nicht gewerblich. ;)
    Und da hast du dann eben die Erlaubnis durch den Amtsvet, weil du dann bereits die Vorgaben für eine gerwerbsmäßige Zucht erfüllst. Gewerblich ist man deshalb aber noch lange nicht.


    Und daher wundere ich mich z.B., dass nicht der gewerbliche Handel untersagt werden soll, sondern der gewerbsmäßige. Weil so eine Welpenstube z.B. ist gewerblich.


    Und wie ist das nun mit Hundehändlern für erwachsene Hunde? Dürfen die weiter? Oder die auch nicht?


    LG
    das Schnauzermädel

  • Sag, ich doch.


    Gewerbsmäßige Hundezucht.


    Somit kommt auch die Gewährleistungspflicht ins Spiel, da man auch im Streitfall vor Gericht als Unternehmer gesehen wird.


    Im zuletzt am 15. Juli 2009 geänderten Tierschutzgesetz steht im § 11 3 a übrigens nichts mehr von "mehr als zwei intakten Hündinnen".


    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

  • Tja und da frage ich mich, warum es in der Petition um gewerbsmäßig und nicht gewerblich geht? :???:
    Was die Gewährleistung angeht, da ist es ja nochmals anders. Irgendwo gab es z.B. mal ein Urteil, dass ein Welpe Neuware ist und dass bei einem Verkauf von 5 Welpen (Was bei mancher Rasse oder Mischung ja ein unterdurchschnittlich kleiner Wurf ist.) von Handel und damit von einer Gewährleistungshaftung auszugehen ist. Egal ob Unfallwurf oder Zucht.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Zitat

    Tja und da frage ich mich, warum es in der Petition um gewerbsmäßig und nicht gewerblich geht? :???:
    Was die Gewährleistung angeht, da ist es ja nochmals anders. Irgendwo gab es z.B. mal ein Urteil, dass ein Welpe Neuware ist und dass bei einem Verkauf von 5 Welpen (Was bei mancher Rasse oder Mischung ja ein unterdurchschnittlich kleiner Wurf ist.) von Handel und damit von einer Gewährleistungshaftung auszugehen ist. Egal ob Unfallwurf oder Zucht.


    LG
    das Schnauzermädel


    Das frage ich mich auch. Und da es nicht klar formuliert ist, daß es um den gewerblichen Handel geht, kann ich die Petition so nicht unterschreiben.


    Das ist richtig. In dem Moment, wo Geld ins Spiel kommt, egal ob 50.-- Euro Schutzgebühr oder 1000.-- Euro Kaufpreis und eben mehr als ein Welpe verkauft wird, ist es Handel.


    Handel mit einer Neuware.


    Bei Pferden kann diese Neuware sogar bis zu einem Jahr alt sein, wenn das Tier nie einen anderen Besitzer als den Züchter hatte.


    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

  • Hmm, schade, eigentlich möchte ich sowas schon unterstützen aber wenn ich dabei seriösen Züchtern schade werde ich es wohl lieber auch sein lassen. :???:

  • Die meisten Wühltischwelpen (blödes Wort) werden ja auf irgendwelchen Märkten in Holland, Belgien, Luxemburg oder im Osten da in Polen, Ungarn und Tschecheiverkauft. Da würde so ein Gesetz ja überhaupt nichts bringen. Da geht der Handel im Umland weiter! Man müsste die Käufer bestrafen dann würde keiner mehr so ein Tier hierhin bringen. Aber ob das eine Lösung ist? Keine Ahnung. Mein Dogo wurde auch in Ungarn erworben und dann illegal nach Deutschland verbracht. Passiert ist dem Käufer sogut wie nichts musste eine kleine Strafe zahlen. Und hat den Hund im Tierheim gelassen da er schon keinen Bock mehr auf ihn hatte. Krank und total verwurmt. Der Hund war total verstört aber für einen reinrassigen Dogo mit Sicherheit ein super billiger Einkauf.

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