Dobermann = Listenhund?

  • Hallo zusammen,

    ich hab nur ne kurze Wissensfrage an euch.

    Bin in einem anderen Forum am diskutieren, ob der Dobermann nun zu den potenziell gefährlichen Hunden zählt (also auch auf der Liste steht) oder nicht.

    Meines Wissens ist ein Wesenstest doch nur in Brandenburg notwendig, oder?

    Zitat meines "Gegners":

    Der Dobermann steht auf dem Index und muss in JEDEM Bundesland den Wesenstest machen.
    AUSNAHME ist nur, weil der Dobermann in der Kathegorie 2 steht und das heißt:
    2: Die Gefährlichkeit der Rasse wird vermutet, kann aber widerlegt werden (Wesenstest).

    Ich bin verwirrt...
    :???:

  • Ob Kat. 2-Hunde einen WT machen müssen, weiß ich nicht ;) Solange er in anderen BL nicht negativ auffällt ist er ein normaler Hund..
    Bei uns ist es z.B. so, dass jeder Hund als gefährlicher Hund eingestuft werden kann:

    Zitat


    § 2 Gefährliche Hunde
    Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten Hunde, die, ohne Kampfhunde gemäß § 1 zu sein, aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren besteht. Gefährliche Hunde sind insbesondere Hunde, die
    1. bissig sind,
    2. in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder
    3. zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren neigen.


    http://www.hundehaftpflicht-info.de/baden-wuerttemberg.htm

    Also unabhängig von der Rasse!

  • Soweit ich weiß wird der Dobermann doch als total anhänglich, zutraulich und menschenbezogen beschriebn? :o
    In unserer Nähe wohnt einer, auch ein Junghund wie meiner, die beiden LIEBEN sich seit die Babys sind und der Hund ist ein ganz, ganz toller, er schaut halt etwas gefährlich aus, ist er aber in keinster Weise! Liegt bestimmt auch teils an der guten Erziehung, aber das ist ja immer so.

  • Jeder Hund, egal welche Rasse, der Menschen oder andere Tiere in irgeneiner Form bedroht oder sogar verletzt, kann als gefährlich eingestuft werden und muß dann die entsprechenden Auflagen Wesenstest, Maulkorb, Leinenzwang usw. erfüllen.

    Da sind sich die Hundeverordnungen der Bundesländer einig.

    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

  • also wir wohnen in ba-wü und hier steht der dobi definitiv nicht auf der liste. so weit ich weiß, ist er nur in brandenburg listenhund.
    den rest hat quebec schon kurz und knackig auf den punkt gebracht.

    grüße franziska und dobi sam

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