
Verfällt der Versicherungsschutz?
-
Donaldo -
1. Oktober 2010 um 21:49
-
Hallo liebe Foris,
ich hatte eben mal wieder so einen Fall der mich tierisch aufregt! Hier in meiner Nachbarschaft gibt es eine sehr verantwortungslose SoKa-Halterin. Ihr Hund ist sehr aggressiv!
Sie führt den Hund an einer Flexi die nicht für das Gewicht des Hundes ausgelegt ist. Sie kann den Hund kaum halten. Ich mache immer einen riesen Bogen um sie...
Eben traf ich sie mal ohne ihren Hund und sparch sie an. Ich wollte wissen warum sie nicht eine Flexi kauft die für das Gewicht ihres Hundes zugelassen ist. Sie meinte nur das es die Großen nicht in dem schönen rosa gibt... Weiter meinte sei das ich mich nicht so aufregen sollte. Wenn was passieren würde zahlt sicher ihre Versicherung!
Nun endlich meine Frage. Wenn ihre Leine reißt zahlt die Versicherung doch nicht wirklich oder? Immerhin sit die Leine ja nicht für ihren Hund geeignet!
- Vor einem Moment
- Neu
Hi,
Schau mal hier: Verfällt der Versicherungsschutz?*
Dort wird jeder fündig!-
-
Ist das denn eine Einschätzung der Hersteller (welche Leine für welchen Hund geeignet ist) oder gibt es eine Art TÜV-Siegel, dass die Leine wirklich nur bis k.A. 5 Kilo anzuwenden ist!
(ich frage im Ernst ... ich weiß das nicht!) -
Läßt sich nicht so leicht beantworten. Habt ihr eine Hundeverordnung? M.W. ist da immer nur von soundsoviel cm Leine die Rede, aber nicht welche Stärke die haben muß. Wie ist denn das mit den Listenhunden bei euch geregelt? Außerdem wären ja noch ihre Versicherungsbedingungen ein weiterer Punkt; sofern sie überhaupt eine HP für den Hund hat...
Mach lieber weiter deinen großen Bogen, das wichtigste ist doch, das dein Donald nicht getackert wird... -
Zitat
Ist das denn eine Einschätzung der Hersteller (welche Leine für welchen Hund geeignet ist) oder gibt es eine Art TÜV-Siegel, dass die Leine wirklich nur bis k.A. 5 Kilo anzuwenden ist!
(ich frage im Ernst ... ich weiß das nicht!)Ich meine, bei den echten Flexis steht das drauf, aber ist eine Empfehlung des Herstellers, keine Haftung.
Auf jeder normalen Leine steht doch aber nicht drauf, für welches Gewicht die geeignet ist. -
Selbst wenn, dann geht es da ums Prinzip!
Ich balanzier auch nicht aufm Geländer unseres Balkons, weil wenn ich falle die Krankenkasse zahlt???
Ich finde das unverantwortlich!Glaube das bei meiner Haftpflicht aber sowieso Freilauf mitversichert ist, von daher würde das ja eigentlich keinen Unterschied machen...
-
-
Da kann ich mal wieder nur den Kopf schütteln...
Gibt´s keine Leinen, die der Hirnfunktion der Halter entsprechen????
-
Zitat
Da kann ich mal wieder nur den Kopf schütteln...
Gibt´s keine Leinen, die der Hirnfunktion der Halter entsprechen????
Doch, nen Strick! :zensur: :zensur: :zensur: :zensur:
-
@ Betty_R: Leider kenne ich mich mit der Listenhundeverordnung in Hessen nicht aus. Klar mache ich einen Bogen um sie. Mir geht es aber ums Prinzip.
@ wiosna: Ich weiß nicht ob sie wirklich eine Haftpflicht für ihren Hund hat, aber soweit ich weiß ist das doch in Hessen pflicht wenn man einen SoKa halten möchte oder?
-
kann ich auch nicht sagen
komme aus Niedersachsen bzw seit kurzem aus NRW -
Zitat
kann ich auch nicht sagen
komme aus Niedersachsen bzw seit kurzem aus NRWMacht ja nichts. Vielleicht weiß es jemand anders?
- Vor einem Moment
- Neu
Hallo,
Interessiert dich dieses Thema Hunde ? Dann schau doch mal hier *.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!