Verfällt der Versicherungsschutz?

  • Zitat

    Das dürfte dann nur ein ein fahrlässiges Verhalten sein und kein vorsätzliches. Und bei Fahrlässigkeit zahlt die Versicherung.

    LG
    das Schnauzermädel

    Na dann wenigstens das. Aber ich mache dennoch weiter einen Bogen um sie und zwar einen großen!

  • also auf der originalseite von flexi leinen steht schon dabei für welches gewicht die leine max. zulässig ist.

    aber ob das vom Versicherungsschutz entbindet kann ich leider auch nicht sagen.
    Aber interessieren würds mich auch.


    Gruß PollyNixe

  • Zitat

    @ Betty_R: Leider kenne ich mich mit der Listenhundeverordnung in Hessen nicht aus. Klar mache ich einen Bogen um sie. Mir geht es aber ums Prinzip.

    @ wiosna: Ich weiß nicht ob sie wirklich eine Haftpflicht für ihren Hund hat, aber soweit ich weiß ist das doch in Hessen pflicht wenn man einen SoKa halten möchte oder?

    haftpflicht ist pflicht bei einem listenhund, leinenpflicht besteht nicht (ausser dort, wo für alle leinenpflicht herrscht), wenn der wesenstest bestanden wurde.

    in § 9 der hessischen VO steht:

    "(1) Außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung der Halterin oder des Halters
    sind gefährliche Hunde an der Leine zu führen. Hiervon ausgenommen sind Hunde mit
    positiver Wesensprüfung. Leine, Halsband und Halskette müssen so beschaffen sein, dass der
    Hund sicher gehalten werden kann. Die Leine darf nur so lang sein, dass keine Gefahr von
    dem Hund ausgehen kann, höchstens jedoch zwei Meter."

    quelle: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/servlet/pr…222222,true.pdf

  • Zitat

    Die Leine darf nur so lang sein, dass keine Gefahr von
    dem Hund ausgehen kann, höchstens jedoch zwei Meter.

    Heißt das jetzt das sie ihn nicht an einer Flext führen darf? Habe ich das richtig verstanden?

  • @ katharina

    nicht ganz.

    also, wenn der hund einen positiven wesenstest hat, darf er (theoretisch) überall dort frei laufen, wo keine leinenpflicht besteht. hat er keinen wesenstest (was eigentlich nicht sein kann, da jeder listenhund einen machen muss...), dann darf die leine höchstens 2 meter lang sein.

    aber: grundsätzlich muss der listenhund so geführt werden, dass er für niemand anderen (ob hund oder mensch) eine gefahr darstellt.

    ist alles ein wenig kompliziert :D

  • Zitat

    @ katharina

    nicht ganz.

    also, wenn der hund einen positiven wesenstest hat, darf er (theoretisch) überall dort frei laufen, wo keine leinenpflicht besteht. hat er keinen wesenstest (was eigentlich nicht sein kann, da jeder listenhund einen machen muss...), dann darf die leine höchstens 2 meter lang sein.

    aber: grundsätzlich muss der listenhund so geführt werden, dass er für niemand anderen (ob hund oder mensch) eine gefahr darstellt.

    ist alles ein wenig kompliziert :D

    Also ich kann mir nicht vorstellen das der Hund den Wesenstest bestanden hat, wenn er überhaupt einen gemacht hat und nicht als "Boxer-Mix" eingetragen ist. Sie Besitzerin hat null Ahnung von Hunden. Der Hund kennt ja nicht mal Sitz...

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