Trennung vom Partner, Verbleib des Hundes, Rechte?
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Hallo liebe DogForler,
ich habe mein Anliegen anonymisiert bzw. allgemein gestellt, um eventuellen Problemen (ob man das auf sich selbst bezogen so fragen darf, ist hier ja keine Rechtsberatung) vorzubeugen.
A hat sich nach sechs Jahren von ihrem Lebenspartner B getrennt (keine Ehe), davon lebten sie vier Jahre in einer gemeinsamen Wohnung.
Sie haben einen Hund (jetzt vier Jahre alt) angeschafft, als sie bereits zusammen wohnten.
A hat den Kaufvertrag unterschrieben (nur A und die Verkäuferin des Hundes) und A ist bei Tasso, der Registrierungsstelle für gechipte Hunde, als Besitzerin eingetragen.
A lebt weiterhin in der ehemals gemeinsamen Wohnung.Die Trennung ist ein Jahr her. Seitdem hatte B den Hund ca. fünf Mal, aber nur dann, wenn ihm gerade danach war und er Lust dazu hatte. Sehr unregelmäßig und selten also.
A möchte ihm den Hund nicht mehr geben, weil sie angst hat, ihn nicht zurückzubekommen. (Könnte das aber nicht rechtskräftig beweisen.)
Drei Fragen:
1) Wenn A den Hund nicht mehr herausgibt, kann B ein Gerichtsverfahren anstrengen? (Kommen da eventuell hohe Kosten auf A zu?)
2) Sollte A den Hund nocheinmal freiwillig rausgeben und B ihn nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückbringen, gilt das dann als Diebstahl? Kann A dann B anzeigen? Kann B gezwungen werden, den Hund wieder rauszugeben? Wie groß sind die Erfolgsaussichten?
3) Wenn A den Hund nocheinmal (zum Abschied) herausgibt, kann A sich absichern, um ihre Rechtsstellung zu verbessern, falls A den Hund nicht zurückerhält, z.B. durch ein Schreiben, in dem B A's Eigentümerschaft ausdrücklich anerkennt und zustimmt, den Hund an einem bestimmten Datum zurückzubringen?
Wie ist die Rechtslage?
Hat jemand Erfahrungen in einer ähnlichen Situation gemacht?
Oder kennt jemand Seiten mit einschlägigen Informationen zum Thema? (Googeln hat mir nicht wirklich weitergeholfen).Vielen Dank für jede Hilfe im Voraus.
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Hi,
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Also ich denke es ist folgendermaßen:
1)
Also B kann natürlich klagen aber es wird nichts bringen. A ist der Besitzer. Gab da jetzt gerade auch ein aktuelles Gerichtsurteil, wo sich zwei Frauen um einen Chihuahua gestritten haben (Gerichtskosten 12000€)2)
ja das gilt als Diebstahl weil Tiere vor dem Gesetz als Sachen gelten und B muss den Hund rausrücken3)
das kannst du schon machen aber m.E. ist das ja nicht notariell beglaubigt und somit nichtig. A ist der Besitzer, da ist nichts dran zu rütteln. -
Zitat
1) Wenn A den Hund nicht mehr herausgibt, kann B ein Gerichtsverfahren anstrengen? (Kommen da eventuell hohe Kosten auf A zu?)
Rein laienhafte Einschätzung: Nein, Gerichtsverfahren ist nicht drin.
Der Hund gehört offiziell A. B hat keinerlei Anspruch auf den Hund. -
Wenn der Kaufvertrag auf A's Namen ist, A Steuern und Versicherungen bezahlt ist es A's Hund und somit hat B keinerlei Anspruch auf den Hund.
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Das ist doch kein Kind. Der Hund gehört A und damit kann sie entscheiden was mit dem Hund passiert. Sie muss den Hund an niemanden raus geben und fertig.
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Für mich gehört der Hund Person A, sie hat ihn bezahlt und dort lebt er wohl auch dauerhaft.
Bezahlt A uch die Steuer und ist der Hund auch auf A angemeldet?Wenn ich A wäre, würde ich den Hund gar nicht mehr an B abgeben, warum auch?
ZitatWenn A den Hund nocheinmal (zum Abschied) herausgibt...
Ich würde den Hund gar nicht hergeben, wenn die Gefahr besteht, dass der Expartner das Tier einbehalten könnte, deine Einstellung ist total vermenschlicht, der Hund kapiert ja eh nicht, dass das jetzt der letzte Besuch war.
Wenn es die Möglichkeit für den Ex wäre, na das würde mich ja nen Schei**-dreck interessieren, ob er nun Abschied nehmen konnte oder net! -
also.. meines wissens bist du die besitzerin, da du den vertrag unterschrieben hast und kannst somit bestimmen, was mit dem Tier ist, sprich, du möchtest nicht, dass er ihn hat, also kriegt er ihn nicht mehr.
punkt. soll er klagen, er wird auf gar keinen fall erfolg damit haben.
Ja, es ist Diebstahl den Hund zu klauen, ein Hund gilt laut Gesetz als Sache.
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Ich stimme den anderen zu und verdeutliche das mal anders.
A kauft ein Auto, meldet es an, versichert es und nutzt es.
Welche Bedenken sollte A haben das Auto nicht mehr an B zu verleihen? Da würde sich A doch gar keine Gedanken machen, oder? Da wäre A fest überzeugt und im Recht, dass es sich um sein Auto handelt und B sich selbst eins kaufen muss, wenn er eines benutzen möchte. Und ein Hund ist eben auch eine Sache.LG
das Schnauzermädel -
Wie schon geschrieben wurde, gehört A der Hund, denn A hat den Kaufvertrag unterschrieben. Weitere Schreiben hat A sicherlich durch
- den Steuerbescheid,
- die Versicherungen rund um den Hund und
- dem Impfausweisgesammelt in ihren Händen.
Sollte B den Hund nach einem Besuch bei ihm nicht mehr herausgeben wollen, kann A sofort die Polizei einschalten und sich mit dieser zu B's Adresse begeben, damit der Hund ihr wieder ausgehändigt wird. Dazu benötigt die Polizei vorrangig den Kaufvertrag.
Ein zusätzliches Schreiben, welches B beim kurzen Besuch bei ihm für A unterschreibt, ist sicherlich hilfreich, damit die Polizei die Dringlichkeit wirklich durchsetzt.
Allerdings würde ich an Deiner Stelle den Hund niemanden geben, wo ich ein ungutes Gefühl habe. Ist wahrscheinlich auch für den Hund nicht ganz so dolle.
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Danke für die schnellen Antworten.
Ja, der Hund ist auf A angemeldet, sie bezahlt die Hundesteuer. Der Hund ist versichert, die Versicherung bezahlt der Vater von A.
A trägt sämtliche Kosten, also neben Steuer und Versicherung auch Tierarzt und Futter. B beteiligt sich an diesen Kosten in keiner Form.
Der Hund lebt dauerhaft bei A und zwar in der Wohnung, die er seit dem Welpenalter kennt (die gewohnte Umgebung also).
Wir haben uns nicht im Streit mit viel Klimbim und Schlammschlacht getrennt - zum Glück! Sicher war es schmerzhaft, für beide Seiten, das bringt eine Trennung nun mal mit sich.
Wenn ich darüber nachdenke, meinen Hund zum Abschied nochmal herzugeben, dann denke ich dabei nicht so sehr an den Hund (der mittlerweile auch keine so starke Bindung mehr zu meinem Ex hatte und immer schon auf mich fixiert war), sondern an meinen Ex. Es ist zwar mein Ex, aber ich würde ihm prinzipiell schon gern die Möglichkeit geben, sich in einer gewissen Form zu verabschieden.Ich mache mir sehr große Sorgen, inwiefern er in meinem sozialen Umfeld eingreifen würde, schlechte Dinge über mich erzählen würde, wenn ich den Hund nicht mehr rausgebe. Bei der Trennung hat er behauptet, ich würde den Hund vernachlässigen, ja geradezu misshandeln. Wahr ist, dass ich sehr viel zu tun hatte und der Hund ein wenig zu kurz gekommen ist (solche Phasen kennt bestimmt jeder). Aber zu der Zeit war ja mein Ex noch da und hätte das locker auffangen können. Zum spazieren gehen hatte er nur leider keine Lust, er wollte immer nur das tun, was immer Spaß macht (Spielen, Streicheln). Wer geht schon übermäßig gern im Regen oder bei Kälte spazieren? Diese Pflichten waren ihm dann zu blöd...
- Vor einem Moment
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