Ausbildung zum Therapiehund und mitnehmen in die Krippe

  • Ich hätte mal eine mir sehr wichtige Frage an euch. Ich arbeite in einer Kinderkrippe und überlege schon lange, meinen Hund in die Krippe mitzunehmen. Nun ist das ganze ja nicht so einfach. Natürlich muss das ganze sehr gut durchdacht und geplant werden und v.a. auch die rechtliche Seite gesichert sein. Nun wollte ich zum einen mal fragen, ob hier jemand Erfahrungen damit hat. Ich hab am Samstag eine sehr nette Frau getroffen, welche ihren Hund im Montessorihaus dabei hat. Von ihr bekomm ich die Tage auch noch Infos dazu. Bei ihr funktioniert das auch toll und sie werden sich demnächst auch einen Hund für die Krippe zulegen.


    Dazu würde ich dann begleitend auch eine Therapiehundeausbildung machen. In Kirchheim ist eine Hundeschule welche dies anbietet. Habt ihr damit Erfahrungen gemacht? Oder wisst ihr sonst noch eine Hundeschule die dies anbietet. Bei der geht dies über ein halbes Jahr und kostet 600 Euro, was ich persönlich auch nicht so teuer finde, oder? Die trainieren sowohl in der Hundeschule und genauso vor Ort, wo der Hund dann auch sein soll. D.h. in Kinderkrippe oder Behindertenheim, etc.


    Ich möchte gerne alle Infos sammeln, welche ich kriegen kann und dann meinem Träger ein umfassendes Konzept vorlegen, welches alles beinhaltet. Mein Vorteil ist, dass die Leitung der Einrichtung absolut dahinter steht und selber gerne einen Hund in den Hort mitnehmen möchte. Ich denke, wenn man das ganze gut plant und nicht blindlinks drauflos macht, kann das auf jeden Fall funktonieren und ist eine sehr gute Chance für die Kids. Es heißt ja auch nicht, dass der Hund den ganzen Tag unter den kleinen sein muss. Er kann ja auch seinen Rückzug im Büro haben.


    Ich bin euch um alle nur möglichen Infos und Erfahrungen dankbar, da mir das alles so wichtig ist. Ich würde so gerne meine Hexe mitnehmen. Uns sie hätte mit Sicherheit auch ihre Freude....hihi


    glg Simone

  • Das ist klasse. Im Altenheim find ich sowas auch immer toll. Das Problem ist, dass es bei kleinen Kindern glaub ich viel viel schwieriger ist. Da geht es dann los mit Allergien und wegen beissen und Hygiene und Krabbelkinder und umschupsen und und und. Meiner Meinung nach total übertrieben. Aber leider benötige ich aus diesen Gründen gute Argumente bzw rechtliches und handfestes.


    lg Simone

  • genau das gibt es im altenheim ja auch. 2 meiner bew. sind gegen amy allergisch. amy leckt leider ständig. wegen dem beißen musste sie ja den wesenstest machen. wegen hygiene das gesundheitszeugnis usw.


    du wohnst in kirchheim bei münchen?

  • Nein ich wohne in Velden/ Vils. Das ist so ne dreiviertel Stunde von Kirchheim richtung Landshut.


    Wie bekommt ihr das dann hin mit der Allergie? Gibt es da Probleme?


    Ich würde so sehr hoffen, dass ich das Ganze hinbekomme und sie mitnehmen kann ;-)

  • sie kommt ned mit in die zimmer der beiden bew. allerdings mögen die beiden amy trotzdem gerne und kuscheln immer kurz auf dem flur mit ihr. bei der einen merkt man nichts, bei der anderen juckts dann :roll:

  • Vielleicht kann ich dir ein bisschen weiterhelfen ich mache eine Weiterbildung zur Therapeutin für tiergestützte Therapie/Pädagogik und habe im Rahmen dieser ein Referat ausgearbeitet. Da geht es zwar um Einrichtungen des Gesundheitswesens aber davon kannst du sicherlich auch einiges als Pädagoge verwenden (sagten mir zumindest unsere Pädagogen in der Weiterbildung)



    Der Einsatz von Hunden in Einrichtungen des Gesundheitswesens


    Rechtslage :
    Die Krankenhaushygiene regelt in Deutschland das Infektionsschutzgesetz, dieses wird durch die „Richtlinien für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention“, welche vom Robert-Koch-Institution erstellt wurde, ergänzt. Diese gelten auch für Pflegeheime.
    Die Länder können eigene Verordnungen erlassen welche jedoch nicht über die Hygieneanforderungen des Bundes hinausgehen.
    Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben als erste Bundesländer den Einsatz von Tieren unter festgeschriebenen Regeln als Problemlos definiert.
    In einem gemeinsamen Rahmenhygieneplan von Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde das Thema Tierhaltung festgehalten.


    Generell sind somit Tierhaltung und Tierbesuche in Einrichtungen des Gesundheitswesens nicht verboten!


    Es fehlt noch eine bundesweite gültige Empfehlung bezüglich der Mensch-Tier- Begegnung.


    Für interessierte Träger ist es empfehlenswert sich vor dem Einsatz mit
    dem zuständigen Hygienebeauftagten
    der Aufsichtsbehörde
    der Berufsgenossenschaft
    und dem Gesundheitsamt
    in Verbindung zusetzen und über das Konzept zu informieren.


    Für die besuchten Einrichtungen ist es empfehlenswert, einen Tierschutzbeauftragten für ihre Einrichtung zu ernennen. Dieser koordiniert die Einsätze, steht mit Sachkenntnis bei Fragen und Problemen zur Seite und ist für die Kontrolle der artgerechten Haltung sowie Pflege zuständig. Am einfachsten ist es wenn diese Aufgabe der Hygienebeauftragte übernimmt damit man nur einen Ansprechpartner hat.


    Ein Therapiehundeteam sollte zur Gewährleistung einer möglichst hohen Hygiene folgende Standards erfüllen:
    Gründliches Ausbürsten vor dem Besuch, gepflegtes Erscheinungsbild
    Gesundheitszeugnis vom Tierarzt das regelmäßig neu erstellt wird
    Vollständigen Impfschutz
    Kein Parasitenbefall, regelmäßige Entwurmung und Floh/Zeckenprophylaxe


    Aufklärung des Personals:
    Laut den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, welche nicht vom Bund erlassen worden ist, aber trotzdem Gesetzescharakter haben, muss das Personal aufgeklärt werden (BGV C8)



    Das Personal muss eine Aufklärung über
    den Umgang mit dem Hund
    Vermeidung von Verletzungen
    Hygienemaßnahmen
    erhalten


    Hundeführer sollten immer offen für die Fragen des Personals sein und während des Besuches einige Minuten dafür einplanen. Auch Schwestern und Pfleger freuen sich (meistens) über tierische Abwechslung und der Hundeführer bekommt hilfreiche Informationen zu den Besuchten.



    Hygieneplan:
    nach § 36 Infektionsschutzgesetz müssen Gemeinschaftseinrichtungen generell einen Hygieneplan erstellen.
    Der Hygieneplan unter Einbezug des Hundeeinsatzes sollte folgende Punkte beinhalten:
    positive Wirkung des Einsatzes, Verhinderung von Krankheiten und Verletzungen durch den Hund und des Hundes
    Hygienebeauftragter als Ansprechpartner mit Telefonnummer
    Rechtsgrundlagen benennen §36 Infektionsschutzgesetz und BGV C8
    Nachweis zu den Tieren (Kopie des Impfschutzes, Parasitenfreiheit, Hundehaftpflicht)
    Räumlichkeiten die für den Hund tabu sind ( Wäscherei, Lager der sauberen Wäsche, Zimmer und Aufenthaltsräume von Tierallergikern, akut Kranke, stark Immungeschwächte )
    Aufklärung des Personals ( Infoveranstaltungen, Handlungsanweisungen)
    Reinigungs- und Desinfektionsfragen
    Dieser Rahmenplan kann noch genauer um Erkrankungen ergänzt werden, bei denen von einem Tierkontakt abzuraten ist und die Auflistung von typischen Krankheiten die auf den Mensch übertragen werden können.
    Man selber sollte unbedingt darauf achten das man sich den Hygieneplan der Einrichtung vom Hygienebeauftragter erklären lässt!


    Man kann auch einen Besuchshefter anlegen dieser enthält dann auch automatisch die Anforderungen die in dem Hygieneplan festgehalten sind.
    Der Besuchshefter sollte folgende Inhalte haben:
    Allgemeines
    Vereinbarungen ( Daten des Besuchshundeteams, der Einrichtung, Ansprechpartner, Besuchsmodalitäten)
    Abrechnungen bzw. Tätigkeitsnachweis
    Besuchsdokumentation (wichtig für den MDK)
    Tierarzt
    Entwurmungsdoku
    Floh/Zeckenprophylaxe
    Kopie des Impfausweises
    Gesundheitszeugnis
    Parasitologische Untersuchungen
    Rechtliches
    Versicherungsnachweis
    Mitarbeiterbelehrung
    Qualifikation (wenn vorhanden)
    Besuchs-/ Therapiehundeprüfung
    Begleithundeprüfung
    Sachkundenachweis (in NRW automatisch bei 40/20 Hunden)
    Fort-/ Weiterbildung



    Falls du noch Fragen hast einfach melden.


    Liebe Grüße
    Kati

  • Suuuper. Vielen lieben Dank, dass du mir so ausführlich geantwortet hast. Sind echt tolle Infos dabei und ich komm gern auf dich zurück wenn ich noch Fragen hätte :smile:


    lg Simone

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