HILFE!!!! listenhund aus österreich. rechtslage?
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Eine Freundin von mir hatte ein ähnliches Problem, die hatte den Hund aber schon, als in Bayern die Liste eingeführt wurde. Sie wusste auch, dass es ein Rotti-Bernersennen-Mix ist, ein netter TA, der den Hund gut kannte, trug dann halt "Bernersennen-Mix" ein. Sie hatte nie Probleme.
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@ tagakm jep das meinte auch eine freundin, dass ich schauen soll, ob die mir noch andere bilder schicken können. sie hat von ihrem auch ein foto, auf dem er krass nach staff aussieht, aber einfach nur "doof" getroffen ist...
würd sie echt gern nehmen, nur wenn sie einmal da ist, gibts auch kein zurück mehr...
überlege jetzt grad, ob ich nochmal mit denen spreche und ne andere hündin nehme, die definitiv nicht nach staff ausschaut...verdient haben sie es ja alle.
bin da echt ein bissel sicherheitsfanatisch...
na und da raus müssen die evtl alle, da die auffanstation geschlossen werden soll. die versuchen zwar grad alles das zu verhindern, aber wenns soweit kommt, müssen die hundis da alle in die tötung...also die sind froh um jeden, der da erstmal raus ist, falls es knall auf fall kommt...
du bist übrigens die erste die KEINEN staff in ihr sieht...ne bekannte hat einen staff-mix-rüden und der sieht der maus wie aus dem gesicht geschnitten... -
Zitat
bin da echt ein bissel sicherheitsfanatisch...Ich denke das ist der Knackpunkt.
Wenn Du die Huendin noch gar nicht kennst, keine Beziehung aufgebaut hast und Dir die Sache zu heikel ist dann wuerde ich die Finger davon lassen.
Was die Amts-TA's angeht...auch in Deutschland hat die phaenotypische Rassebestimmung gewisse Richtlinien an die sich ein Gutachter halten muss....auch der Amts-TA kann nicht rein willkuerlich einen Hund einer bestimmten Rasse zuordnen weil "ein klein wenig koennte da ja xxx drin stecken...".
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@ tagakm naja ne beziehung hatte ich ja anfangs zu keiner meiner pflegehündinnen...wie auch
man kennt die ja meist nur von fotos und aus erzählungen und muss dann einfach mal vertrauen.
du darfst mich auch nicht falsch verstehen, ich habe keine angst vor dem hund oder persönliche vorbehalte gegen ihn, es geht mir wirklich nur um das rein rechtliche und die frage inwieweit ICH im falle eines falles (mag der nun eintreten oder nicht) HAFTBAR bin, FALLS die behörden ärger machen.
ich dachte halt, dass man mir gar nüscht kann, da ich ja "nur" die pflegestelle bin. habe aber halt nun von mehreren leuten aus dem bekanntenkreis gehört, dass ich mindestens so haftbar sein soll (angeblich) wie der verein...aber labern können immer alle gut...vermutungen und so. konnte mir halt bisher keiner klipp und klar die rechtslage erklären...
na und um die hündin gehts mir natürlich auch. will ja auch nicht, dass die arme maus von mir aus direkt wieder in nen zwinger gesteckt wird, aus dem ich sie ja eigentlich rausholen will.oh man...in der schönsten aller welten wäre hier ein anwalt, richter, amtsarzt oder so angemeldet, der/die mir ganz klar und deutlich erklärt was sache ist...
vielleicht mach ich mir auch grad zu sehr nen kopf...aber ich denke mir hier gehts um ein lebewesen und da kann ich nicht einfach sagen "och wird schon gut gehen...hauptsache die kommt aus dem tierheim raus"habe die dame von der orga jetzt nochmal angeschrieben und dringend um ein telefonat gebeten...schauen wir mal...aber ich kenne die orga auch noch nicht lange und gut und weiß von mehreren orgas, die das blaue vom himmel lügen, um ihre "viehcher" los zu werden...
man kann den leuten halt immer nur vor den kopf schauen und ich bin schon zu oft auf die schn :zensur: gefallen, um`s mir leicht zu machen...lg,
san -
Prinzipiell: Einfuhr von Listenhunden nach DE ist ja nicht gestattet
Zweitens, wenn deine Nachbarn sowieso komisch sind, ist meiner Meinung nach die "Gefahr" da, dass sie dich ankreiden und du mit der Hündin wirklich zur Begutachtung musst (weiß ja nicht wie Staffmäßig sie wirklich aussieht).
Wird sie als Listenmix eingestuft, hast du somit die Auflagen nicht erfüllt und der Hund wird eingezogen (und wie es mit Listenhunden in den deutschen TH aussieht weiß ja jeder)
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seufz....ach menno....ich brauch echt ne neue hütte...k :zensur: tz
na ich versuch mal andere bilder von ihr zu bekommen...vielleicht ist sie auf dem einen bild ja auch wirklich nur ganz doof getroffen...
und das telefonat steht ja auch noch ausdanke schonmal an euch alle.
vielleicht meldet sich ja sogar doch noch n tierlieber staatsdiener hier und nimmt mir meine angst. oder noch besser n amtsvetwird schon...
schönen abend euch
san
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Ich würde die Finger davon lassen.
Wenn du nen Hund hast, der nicht zweifelsfrei als nicht-Listi erkannt wird, hast du vielerorts einfach ein Problem. Wenn du dann auch noch ekelhafte Nachbarn hast, die den Hund beim Vetamt melden und der Amts-Vet sieht in dem Hund nen Listi, hast du noch mehr Probleme. Mein Rat: Lass die Finger davon...Ich hatte mit meiner Rotti-Lady damals das Glück, dass der Hund (da aus ner Beschlagnahmung) beim Veterinäramt bekannt war und ich den Amtsvet in diesem Fall auf meiner Seite hatte. Aber bei nem Hund, den du nicht kennst und der noch dazu nicht eindeutig einzuordnen ist, ist das alles schwieriger.
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du darfst mich auch nicht falsch verstehen, ich habe keine angst vor dem hund oder persönliche vorbehalte gegen ihnNeee...so hab' ich das auch nicht aufgefasst sondern das es dir lediglich um den rechtlichen Aspekt geht :)
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Wo kommt da ein Amts-TA ins Spiel?
Nachbarn, Vermieter, OA auf der Gassirunde .. -
Zitat
Nachbarn, Vermieter, OA auf der Gassirunde ..Was ist mit denen? Ich werde auf Gassi Gaengen so oft auf Emma angesprochen ob sie ein riesiger Pitbull waere.......Du glaubst doch nicht das deswegen irgendwann mal ein Amts TA an meiner Tuer klingelt um dies zu ueberpruefen solange meine Hunde nichts "angerichtet" haben.
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