Sachkundenachweis
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Huhu^^,
wie der Name schon sagt machen wir demnächst den Sachkundenachweis. Oder wollen ihn zumindest machen.
Hat jemand schon mal diesen Test machen müssen oder gemacht in Sachsen?
Für die Theorie und so weiter kann man genug üben. Aber wie sieht es mit dem Praktischen Teil aus? Was sollte man dort üben? Man bekommt hier einen Hund vom Sachverständigen oder Tierheim zugeteilt also nicht den eigenen.
Berichtet doch bitte mal wies bei euch ablief und was ihr machen musstet.
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Hallo!
Ihr müßt einen praktischen Teil machen?
Ich komme aus NRW und habe meinen SKN letzen Monat gemacht. Allerdings nur nen theoretischen Teil beim Tierarzt.
Der praktische Teil würd mich auch mal interessieren, vor allem mit nem fremden Hund!?!
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ja wir müssen einen theorieteil und einen praxiteil machen. Theorie ist ein Fragekatalog und ein kurzes mündliches gespräch. Der Praxisteil da bekommt man einen Hund vom Sachverständigen zugewiesen mit dem man dann die Prüfung machen muss, ich weiß jedoch nicht genau was da direkt geprüft wird.
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Zitat
ja wir müssen einen theorieteil und einen praxiteil machen. Theorie ist ein Fragekatalog und ein kurzes mündliches gespräch. Der Praxisteil da bekommt man einen Hund vom Sachverständigen zugewiesen mit dem man dann die Prüfung machen muss, ich weiß jedoch nicht genau was da direkt geprüft wird.
Was ich mir vorstellen könnte, wäre sowas wie richtiges Verhalten gegenüber dem Hund zu testen.
Da find ich es dann schon sinnvoll, einen geschulten Hund zu nehmen, der auch bei Fehlern nicht etwa beißt o.ä.Ansonsten hab ich auch nur Theorie gemacht, wie alle in NRW
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naja ich glaub bei euch is das generell mit dem 20/40 Hunden, bei uns ist der Sachkundenachweis eigentlich nur Pflicht beim Soka, wir haben aber gesagt (da noch unsicher welche rasse) das wir den generell machen um dann alle Möglichkeiten offen zu haben und zu unserer eigenen inneren Befriedigung ^^
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Hallo,
also ich habe auch -wie alle aus NRW die es mussten- nur den schriftl. Sachkundenachweis beim TA gemacht.
Das man aber ,weil man evtl. einen Soka haben möchte auch einen praktischen Teil vorab mit einem fremden Hund ablegen kann/muß,ist mir neu.
Soviel ich immer gehört habe soll es wohl so sein,das man,wenn man einen Soka hat,mit diesem den Test (also Wesenstest) machen muß/soll.
Aber einen Sachkundenachweis incl. praktischem Teil mit fremdem Hund gibt es-mW-zumindest in NRW so nicht (zumindest wurde mir das damals nicht im TH gesagt als wir uns mal wg. einem Listenhund erkundigten)Kannst Du nicht evtl. durchs goo**** rauskriegen was so beim Praktischem gefordert wird??
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Ich wohne in Sachsen nicht in NRW ^^
Der wesenstest muss ja extra dann mit dem Soka gemacht werden, doch der Sachkundenachweis kann unabhängig ob man einen Soka besitzt oder sich holen möchte oder nicht dennoch gemacht werden wenn man das will...man muss halt nur zahlen. Hier wird der Sachkundenachweis auch nicht beim Tierarzt gemacht sondern direkt bei Ordnungsamt vor einem Prüfungskomitee (Tierarzt, veterinäramt, ordnungsamt und sachverständige 3te).
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Hi,
also, ich weiß ja nicht, von welchem Sachkundenachweis die Rede ist. Aber bei mir war´s so, daß der Sachkundenachweis im Rahmen der Begleithundeprüfung gemacht wurde. Dieser Nachweis ist einfach nur eine Theorieprüfung mit Multiple-Chioce-Fragen, die man vorher bekommt (im Verein nachfragen) und deren Antworten man lernen muß. Die Praxis weist man dann ja anschließend nach, in der eigentlichen Prüfung. Und wenn man die BH mehrfach machen möchte, wird der Sachkundenachweis nur beim ersten Mal gefordert, den machst einmal und Du hast ihn, Punkt. Ich weiß nicht mal, ob ich den beim zweiten Hund nochmal machen mußte, ich glaub, da hat auch die Vorlage der ersten Bescheinigung gereicht.
Dies gilt natürlich nur für die richtige BH (VDH), die auch für Hundesport oder Turniere anerkannt wird, nicht für irgendwelche vereinsinternen selbstgestrickten Begleithundprüfungen.
Diese Prüfung wird dann auch vor einem Richter aus dem VDH abgelegt, nicht bei irgendeinem Amt oder so.
Sachkundenachweis mit fremdem Hund macht wenig Sinn, sollst ja nachweisen, daß Du mit DIENEM Hund umgehend kannst und keine Gefahr für die Öffentlichkeit bist, denke ich.
Ob dieser Sachkundenachweis in NRW oder so auch anerkannt wird, weiß ich aber nicht.
LG,
BieBoss -
Hallo
Nähere Auskunft zum Ablauf des Praxisteils erteilt Dir die zuständige Polizeibehörde (aka Ordnungsamt). Ich würde da einfach mal nachfragen.Rechtliches findest Du hier: http://www.polizei.sachsen.de/zentral/1667.htm
In der "Verordnung zum Gesetz" ist das noch mal kurz erläutert (§3 und 4)
Und auch wenn hier einige anderer Meinung sind: Wie Du schon richtig festgestellt hast handelt es sich um eine allgemeine Sachkunde die Dich befähigt, irgendwann einen lt. Gesetz gefährlichen Hund zu halten (Listenhund bzw. im Einzelfall als gefährlich eingestuften Hund) - und den musst Du nicht mit dem eigenen Hund ablegen.
Das hat nix mit dem Wesenstest zu tun, den Du irgendwann mit Deinem eigenen Listenhund ablegen KANNST, und auch nichts mit dem Sachkundenachweis des VDH für die Begleithundeprüfung.
Wenn Interesse noch besteht, kann ich mal nen Bekannten fragen, wie das abläuft - der ist in Dresden Diensthundeführer und hat schon öfter in der Kommission gesessen.
Grüße
T.
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