Tierschutz Hund, auf was muss ich achten?

  • Hallo,
    wir interessieren uns für einen Tierheimhund, auf was muss ich da achten? Was sollte im Vertrag stehen, was darf nicht drin stehen?
    Danke..

  • Die Schutzverträge sind sich meistens recht ähnlich und juristisch auch in Ordnung.
    Manche Tierheime machen eine Klausel wo sie den neuen Halter zur Kastration des Tieres verpflichten (weil er noch zu jung ist o.ä.)
    Diese Klausel ist m.M. nach nicht bindend.

    Ansonsten würde ich ehr darauf achten, das das Tier wirklich gesund ist, also vom Tierarzt untersucht wurde, alle notwendigen Impfungen hat, ein vollständiges Blutbild wäre toll.

  • Bei vielen Tierheimen gibt es die Möglichkeit die Hunde auf mehreren Spaziergängen näher kennen zu lernen. Du solltest die Beschreibung genau durchlesen oft sind Probleme nett umschreiben weil man nicht gleich jeden Intressenten in die Flucht schlagen will. Du solltest dich informieren ob es dort ehrenamtliche Spaziergänger gibt und wer mit deinem Wunschhund sonst spazieren geht. Vielleich kannst du Kontakt zu der Person aufnehmen die wissen meistens mehr als die Angestellten. In manchen Tierheimen stehen diese Personen schon auf der Internetseite als Kontaktperson. Diese Personen kennen sich mit dem Hund meist am besten aus.
    Wenn du deinen Wunschhund gefunden hast und das spazierengehen auch super war dann solltest du dir den Impfpass ansehen, Vertrag genau lesen und sämtliche Sonderregelungen schriftlich im Vertrag festhalten lassen. Der Hund sollte geimpft und entwurmt sein.
    Noch ein Tipp als ehrenamtliches Mitglied im TSV: gehe mit dem Tier nach der Eingewöhnung (ca. 4 Wochen) zu deinem Tierarzt und lass ihn durchchecken. Aufgrund der vielen Hunde im Tierheim gehen Krankheiten einfach mal unter, das ist keine Absicht aber man merkt eine HD oder andere Krankheiten bei der hohen Anzahl der Tiere einfach nicht.

    In unserem Tierheim sitzen 128Hunde, davon 32 Anlagenhunde und 232 Katzen sowie 38 Hasen, 3Vögel usw. bei 10 Angestellten und einem Tierarzt der 2x die Woche da ist kann man sich jetzt den Job etwas vorstellen.

  • Angagierst du dich für den Tierschutz, oder gehst regelmässig mit Tierheim Hunden Gassi?
    Weil du ja schonmal für einen bekannten hier etwas gefragt hattest.
    Dann bei einem hund den du gerne haben willst, der aber noch nicht freigegeben ist.

    Handelt es sich in diesem Thema um diesen Hund der noch nicht freigegeben war?

    Drin stehen darf/kann das das Tierheim den Hund jederzeit zurückfordern kann.(eher wichtig bei Fundhunden, da die Besitzer noch 6 Monate lang Besitz recht aufs Tier haben). Auch bei einer Nachkontrolle können Hunde wieder weggenommen werden.

    Auch das die Tiere wieder dem Tierheim oder dem Ts übergeben werden, wenn man das Tier nicht mehr haben will.(Kannte mal jemanden der wollte für seinen Hund lieber noch Geld haben und hat ihn dann privat weitervermittelt in fragwürdige Hände...)

    Dann gibt es gelegentlich noch Vorschriften das man nur ganz bestimmte Hundeschulen besuchen darf.
    -Einen Erfahrungsbericht oder eine erklärung habe ich dazu nicht. Doch manche Hundeschulen arbeiten mit Steinzeit methoden wie Stachelhalsband... ich denke darum legen manche Tierheime das fest.

    Dann noch die Kastrations Regel, aber das wurd ja schon erklärt.

    Mehr seltsame Dinge die in so Verträgen vorkommen fallen mir nicht ein. Der rest ist meist Standart und für jeden nachvollziehbar.

  • Ja ich habe meine auch vom Tierschutz, ich würde auch aufjedenfall drauf achten das der Hund alle Impfungen hat und gesundheitlich keine Problem hat bzw. auch nicht vor kurzem hatte ( je nach dem was es war). Ansonsten wenn du die möglichkeit hast auf jedenfall mit dem Hund paar mal gassi gehen, bevor du den nimmst. So lernst du den Hund schon etwas kennen und weißt ob er zu dir passt, und evtl wie er sich gegenüber anderen Hunden zeigt.

  • Hallo,

    wir haben auch seit 4 Wochen einen Hund aus dem Tierschutz ... uns war sehr wichtig, dass wir die Möglichkeit hatten, ihn vorher kennenzulernen zu dürfen (Pflegestelle, Tierheim, je nachdem wo er ist) und mal eine/paar Runden mit ihm zu gehen.

    Dass er gesund ist, ebenfalls bzw. wenn nicht, dann sollte es wirklich explizit angegeben werden, was er hat (steht aber in den allermeisten Anzeigen sowieso drinnen). Uns wurde sein blauer Ausweis übergeben wo die Impfungen vermerkt sind.

    In unserem Tierschutzvertrag steht außerdem drinnen, dass der Hund nicht einfach so weitergegeben werden darf, sondern im Fall des Falles an den Verein zurück gehen muss.

  • Hallo,
    Steht bei euch auch drin, dass er 12 Monate Eigentum des Heims ist bzw. bleibt und dann erst in unseren Besitz übergeht??

  • Zitat

    Hallo,
    Steht bei euch auch drin, dass er 12 Monate Eigentum des Heims ist bzw. bleibt und dann erst in unseren Besitz übergeht??

    Diese Formulierung ist so völliger Blödsinn, denn Besitzer (im juristischen Sinn) bist Du schon genau in dem Augenblick wo Du die Leine (samt Hund dran) in der Hand hälst.

    In den allermeisten Schutzverträgen wird sogar der Eigentumsübergang völlig ausgeschlossen, so behalten sich die Tierschutzorgas eine juristische Möglichkeit vor den Hund wieder zurückzuholen wenn sich im Nachhinein herrausstellt das der neue Besitzer doch ungeeignet ist.

    Diese Regelung bei Dir, das das Eigentum nach 12 Monaten auf Dich übertragen wird ist also ehr großzügig.

  • Bei meinem waren es 6 Monate. Das Tierheim behält sich so die Möglichkeit das Tier zurückzuholen, wenn es nicht artgerecht gehalten wird. Bei uns im Tierheim wurde bisher nur einmal ein Hund zurückgeholt und der wurde an der Kette im Garten gehalten (Tag und Nacht). Da war die Entscheidung ihn zurückzuholen selbstverständlich!! Denn die Haltung geht ja garnicht.
    Also da würde ich mir keine Sorgen machen!!

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