(Klein)Hund ohne "richtige" Erlaubnis?

  • Guten Morgen,


    ich hoffe ich bekomme alles richtig zusammen.


    In unserem Mietvertrag steht es so, dass wir Tiere nach Rücksprache mit dem Vermeiter halten dürfen.
    Nun ist es so, dass wir uns unsterblich in einen Hund aus dem Tierheim verliebt haben.


    Anruf - Vermieter ist sich unschlüssig "findet es aber wohl eher nicht so gut". Sehr schwammiges Gespräch.
    Anschließend war erstmal 30 Min. Ruhe zwischen mir uns meinem Freund.
    Dann ging die Recherche im Internet los.


    Denn schließlich
    1. Leben bereits Hunde in diesem Haus,sogar die gleiche Rasse(allerdings denken wir das es Eigentümer sind, also keine Mieter, sind uns aber nicht sicher)
    2. Haben wir auf der Seite des deutschen Mieterbundes gelesen, dass Kleinhunde (z.B. Yorkis also bis 25 cm) zu Kleintieren zählen - und diese "immer" gehalten werden dürfen. Der Shih Tzu ist ebenfalls nur so groß.


    Was machen wir nun?


    Gehen wir das Risiko ein? Unser Vermieter wohnt in Süddeutschland, wir im Norden.


    Mit den Nachbarn sollte es keine Probleme geben, da es wie bereits geschrieben schon Hunde im Haus gibt.


    Lg
    Melanie

  • hey :)
    also ich denke wenn eh schon hunde IM haus sind, dürfte es da kein problem geben!
    ich mein gleiches recht für alle, oder?
    wäre ja schwachsinn wenn andere wuffi haben dürfen und du nicht weil du ein "normaler" mieter bist...
    also ich würde den kleinen holen, wenn ihr eh schon verliebt seid :) :D

  • Im Normalfall gilt die "Gleichstellungsregelung" - sind also bereits Hunde vorhanden, dürfen auch andere Mieter Haustiere halten.


    Dennoch ist es immer so eine Sache, gegen den ausdrücklichen Wunsch eines Vermieters zu handeln.


    Versucht doch nach ein wenig Bedenkzeit für den Vermieter (manche Sachen sind einfach nicht dazu geeignet, so ad hoc entschieden zu werden), herauszufinden, was genau er für Bedenken gegen die Hundehaltung hat. Und räumt diese nach Möglichkeit durch gute Argumente aus.


    LG, Chris

  • Tritt den diese "Gleichstellungsregelung" quasi bei uns auch in Kraft? Da wir ja "nur" normale Mieter sind.


    Die anderen Hundehalter wahrscheinlich Eigentümer.

  • Ich habe auch bereits erlebt, dass sich ein Vermieter für die Haltung von Welpen aussprach, Tierheimhunde aber verbieten wollte. Da scheinen manche ein echtes Horrorszenario vor Augen zu haben...
    Durchgekommen ist er damit allerdings nicht.


    Trotzdem würde ich das nicht so schnell und nicht hinter seinem Rücken entscheiden und nochmals das Gespräch suchen, ihn mit dem konfrontieren, was ihr da gelesen habt und mir eine schriftliche Einwilligung holen - es gibt ja auch sprunghafte Menschen und damit sichert ihr euch ab.
    Es gibt m.M.n. auch Tierheime, die ihre Hunde nur abgeben, wenn man diese schriftliche Einwilligung vorlegen kann (was auch durchaus sinnvoll ist).


    Ich denke, ihr werdet damit durchkommen und wünsche viel Erfolg für die Zukunft mit Hund.

  • Zitat

    Tritt den diese "Gleichstellungsregelung" quasi bei uns auch in Kraft? Da wir ja "nur" normale Mieter sind.


    Die anderen Hundehalter wahrscheinlich Eigentümer.


    Wenn das Eigentumswohnungen sind, gilt nicht der normale Mietvertrag, sondern die Hausordnung aus der Eigentümerversammlung.
    Es kann durchaus sein, daß schon Hunde da sind, aber danach HH verboten ist.
    Du mußt also wissen, was die Eigentümer vereinbart haben UND was dein Vermieter sagt.

  • In der Hausordnung steht, dass Tiere (im speziellen Hunde) gehalten werden dürfen, wenn keine dauerhafte Belästigung von ihnen ausgeht...


    Und mein Vermieter "findet es eher nicht so gut"
    Nun ist auch die Frage, dass habe ich leider vergessen ihm zu sagen das es ein KLEINER Hund ist.
    Nicht das er von einem Schäferhund ausgeht.


    Ich sollte ihn also nocheinmal anrufen... und wenn er es wieder verneint, sein lassen? Oder riskiere ich es?


    Könnte es dann rechtliche Folgen haben? Also nicht im Sinne von umziehen, dass nehmen wir dann in Kauf. Sondern "größeres"?

  • Ich habe mich damit auch befasst, bevor Lotta bei uns eingezogen ist.


    Es scheint immer Verwirrung darüber zu herrschen, ob kleine Hunde im Mietrecht als "Hunde" oder als "Kleintiere" betrachtet werden. Am Klügsten werdet ihr vermutlich, wenn ihr in euren Mietvertrag schaut. Bei mir stand da eindeutig drin: Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und/oder Katzen, mit Ausnahme von sogenannten Kleintieren wie Ziervögel, Kaninchen, Hamster... bedarf der Zustimmung des Vermieters.


    Ich hab mir dann auch durchgelesen, was passiert, wenn man ohne Genehmigung einen Hund anschafft. Der Vermieter kann die Tierhaltung dann untersagen, nur wird es kaum Konsequenzen geben, solange von eurem Hund weder "Gefährdung" noch "Belästigung" ausgeht. Gerade wenn andere Hunde im Haus sind, hat der Vermieter schlechte Karten, denn es gilt das gleiche Recht für alle.


    In ernsten Fällen, z.B. wenn sich Nachbarn über euren Hund (Gekläffe, Angst vor dem Tier, um nur zwei Stichpunkte zu nennen) beschweren, der Hund also zur "Belästigung" wird, kann der Vermieter die Tierhaltung untersagen bzw. sogar eine einmal erteilte Tierhaltungserlaubnis wiederrufen. Wenn ihr dann dort wohnen bleibt, hat der Vermieter das Recht, einen Tierfänger mit der "Entsorgung" eures Hundes zu beauftragen - was aber in der Realiät kaum tatsächlich passieren wird, weil jeder gescheite Mensch aus einem so stark kriselnden Mietsverhältnis ausziehen würde und wer weiß, ob die Vermieter tatsächlich so weit gehen.


    Ich würde euch also raten, mit den Nachbarn zu sprechen, und euch deren Wohlwollen abzeichnen zu lassen (macht ruhig eine Unterschriftenliste). Wenn ihr in einem hundefreundlichen Haus wohnt, ist das bestimmt kein Problem. Sowas ist ein Super-Argument bei jedem hundekritischen Vermieter und die Nachbarn werden es auch toll finden, wenn sie von eurer Entscheidung in Kenntnis gesetzt werden. Redet mit den Leuten, zeigt ihnen ein Foto von eurem Wunschhund (man kann ja ruhig betonen, dass es ein kleiner Hund ist) und bestätigt von vornherein, dass ihr bei eventuellen Problemchen ansprechbar und vor allem gewillt seit, diese zu beseitigen.


    Viel Erfolg und eine schöne Zeit mit eurem Hund!

  • Wenn die Haltung eines Hundes nur nach Rücksprache mit dem Vermieter erlaubt ist und dieser die Hundehaltung verbietet, dann würde ich keinen Hund holen.


    Ab gesehen davon, dass Euch ein seriös arbeitendes Tierheim unter diesen Voraussetzungen den Hund eh nicht geben wird.


    Viele Grüße


    Doris

  • Vielen Dank an euch für die vielen Antworten, die mich doch aufgebaut haben.


    Wir werden unserem Vermieter am Mo. nach ein wenig Bedenkzeit nocheinmal anrufen, um im speziell zu sagen, um was für einen Hund es sich handel und dann auf den Deutschen Mieterbund verweisen, denn da steht Hunde unter bzw. bis 25 cm sind zu den Kleintieren zu zählen.


    Kommt uns ja nut zugute :roll:


    Hoffentlich wird er sich erweichen lassen.


    Lg
    Mel

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