Einschläferung oder Resozialisierung?

  • Zitat

    Und wenn Du die Situation den zuständigen Leutchen erklärst? Eben auch darauf hinweist, seit wann Du den Kerlemann bei Dir hast und wie Du das regeln willst? Was eigentlich alles schon am Laufen ist?

    Birgit

    hab ich schon - ich habe den Ämtern schon bei Bekanntwerden des Beißvorfalls von mir aus mitgeteilt wo sich der Hund befindet und den Kontakt zwischen den Sachbearbeitern hergestellt. Ich hatte den Eindruck, dass unser Amt uns ehrlich unterstützen will, nur hatte niemand mit dem anderen Amt gerechnet. Mir sagte man am Telefon, es gäbe derzeit keine Einstufung. Er wurde ja auch nicht begutachtet oder so und es liegen soweit wir wissen keine Anzeigen vor.

  • Zitat

    will man dir mit dem schnellen Wesenstest vielleicht entgegenkommen?

    Nein, den hat nicht mein Amt angeordnet. Nicht ich dürfte mit ihm dort antreten. Es sollen wohl auch situationen nachgestellt werden, wie bei dem Vorfall - da kann er nicht bestehen. Zumal dieser Hund nichts kennt.

    Er hat 5 Jahre im Zwinger gelebt - den kann ich nicht mal eben irgendwo anbinden und bedrohen lassen oder ins Platz legen.

    Vom Vertrauen ganz zu schweigen - wie soll er denn danach weiter Vertrauen zu mir fassen? Ich hab ihn gerade eine Woche.

  • Nein, eher nicht!
    Da kriegt wer kalte Füße ;) Wenn der Hund bereits als gefährlich eingestuft wurde von einer anderen Behörde, das bekannt ist und wo anderes mit Duldung des zuständigen Amts ohne Korb und Leine rummrennt, dann gibts richtig Ärger, wenn was passiert.
    Wo kommst du den her Nocte?

  • Zitat

    Nein, eher nicht!
    Da kriegt wer kalte Füße ;) Wenn der Hund bereits als gefährlich eingestuft wurde von einer anderen Behörde, das bekannt ist und wo anderes mit Duldung des zuständigen Amts ohne Korb und Leine rummrennt, dann gibts richtig Ärger, wenn was passiert.
    Wo kommst du den her Nocte?

    Osnabrück - Niedersachsen

  • also Nocte wenn du ihn dort nicht führen sollst/ darfst wer dann? Eine Fremde Person? Es geht doch bei dem Test auch darum wie der Halter in einer bedrohlichen Situation den Hund wieder in Griff bekommt falls dieser Agressionen zeigt... (sofern ichs bei Wiki gelesen habe...) doch das kann man ja nicht erwarten wenn der Hund grade erst "neu" ist. Ps. ich möchte freiwillig mit meiner Hündin diese Testsituationen auch nicht durchlaufen müssen!

  • Zitat

    Osnabrück - Niedersachsen

    Huch ... Zuhause !!!!
    Da gibts doch in .... komm nicht drauf .... super Hundetrainer...
    Irgendwo Richtung Bramsche!?

    Susanne aus Melle

  • Zitat

    also Nocte wenn du ihn dort nicht führen sollst/ darfst wer dann? Eine Fremde Person? Es geht doch bei dem Test auch darum wie der Halter in einer bedrohlichen Situation den Hund wieder in Griff bekommt falls dieser Agressionen zeigt... (sofern ichs bei Wiki gelesen habe...) doch das kann man ja nicht erwarten wenn der Hund grade erst "neu" ist. Ps. ich möchte freiwillig mit meiner Hündin diese Testsituationen auch nicht durchlaufen müssen!

    Ich mit meiner Hündin auch nicht. Er rennt ja nicht ihne Leine und Korb. Das Problem ist, dass er dann nur von mir und nur allein (ohne weiteren Hund) geführt werden darf. Es muss ein Sachkundenachweis und ein Wesenstest erfolgen und man muss der Ansicht sein, dass ich ihn körperlich halten kann.

    Um Führungszeugnis, Sachkunde und so mache ich mir weniger Sorgen.

    Aber wie soll ich das schaffen, wenn ich im Spaziergebiet die anderen Hunde nicht dabei haben darf? Ich kann wohl schlecht darauf verweisen, dass sie ja nicht an der Leine geführt werden. Der Wesenstest so, in diesem Zeitrahmen - utopisch, einfach utopisch.

    Edit: ja, eine ihm fremde Person

  • also wenn du ihn führst zum Wesenstest darf er auch nur von dir alleine Gassi geführt werden ohne weiteren Hund, wenn ein Fremder ihn führt entfällt diese Auflage? Muss man ja wissen... :???: Naja- also meine Hündin als Angsthund würde mit Fremden vermutlich nicht mitgehen, wie ist er Fremden (nicht den Feindbildern) gegenüber eingestellt??

    Aber ich denke auch das ist zuwenig Zeit, ein junger Hund bekommt doch auch 15 Monate- wieso nicht auch ein Hund der "neu" ist?

  • Zitat

    Huch ... Zuhause !!!!
    Da gibts doch in .... komm nicht drauf .... super Hundetrainer...
    Irgendwo Richtung Bramsche!?

    Susanne aus Melle

    Trainer haben wir, auch einen, den uns Veterinäramt empfohlen hat. Es mangelt nicht an Leuten mit Sachverstand.

    Zitat

    also wenn du ihn führst zum Wesenstest darf er auch nur von dir alleine Gassi geführt werden ohne weiteren Hund, wenn ein Fremder ihn führt entfällt diese Auflage? Muss man ja wissen... :???: Naja- also meine Hündin als Angsthund würde mit Fremden vermutlich nicht mitgehen, wie ist er Fremden (nicht den Feindbildern) gegenüber eingestellt??

    Aber ich denke auch das ist zuwenig Zeit, ein junger Hund bekommt doch auch 15 Monate- wieso nicht auch ein Hund der "neu" ist?

    die Auflage entfällt nicht - so lange er als gefährlich gilt, darf der Halter keinen weiteren Hund gleichzeitig mit ihm führen

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!