Anmeldung des Hundes (Maßmahmen nach dem LHundG)
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Hallo liebe Foris,
soderle.
Ich hab heute einen Zettel von der Stadt bekommen, das ein Meldebogen für unseren Hund Elvis vorliegt.
Puh, ich dachte eigentlich, gut, wir melden den Hund an, die Stadt bekommt die Steuer und wir die Hundemarke.
Gottseidank fällt unser Elvis unter die 40/20 Grenze, er ist nur 38 cm hoch und wiegt knappe 9 einhalb Kilos, somit brauchen wir also kein en Sachkundenachweis. Ich hab aber im Internet einen Fragebogen gefunden und ehrlich gesagt, mir tut jeder erfahrene Hundehalter leid, der diese unsinnigen Fragen beantworten muß. Wieso sollte ein Dobermanbesitzer wissen müssen, wieviel Jadgtrieb ein Spitz hat und umgekehrt wieviel Stunden Auslauf ein Doberman braucht, das sollte der Spitzbesitzer wissen.
Generell ich wäre mit Pauken und Trompeten durchgefallen, denn trotz jahrelanger Hundeerfahrung habe ich den Großteil falsch beantwortet, einfach weil ich aus Erfahrung anders mit bestimmten Situationen umgehe, als ich laut Fragenkatalog sollte. Egal, aber die die ihn ablegen müssen: Ihr tut mir leid, das ihr den Schwachsinn machen müsst.Tatsächlich will die Stadt noch eine Kopie der Versicherungspolice haben und den Nachweis über aktuelle Abbuchungen. Bislang dachte ich eigentlich, das ist eine freiwillige Sache des Hundehalters, ob er seinen Fiffi versichert oder nicht. Abgesehen davon, Elvis wird noch versichert, das ist schon mal klar.
Aber ist das versichern tatsächlich Pflicht?
Gilt das Versichern auch nur für Hunde über der 40/20 Grenze?Und hier steht:
Gemäß des Landeshundegesetzes für das Land NRW ist die Haltung der größer ist als 40 cm und mehr als die 20 Kilos wiegt, anzuzeigen.
Meinen die jetzt mit dem "anzuzeigen" das normale anmelden des Hundes bei der Stadt?
Wenn die Frage ja ist, dann versteh ich aus dem Satz, das kleinere Hunde gar nicht anzeigepflichtig sind, somit auch keine Anmeldung bedürfen. Oder hab ich da selbst irgendwo einen Denkfehler.Blöd, das den Leuten das Halten eines Hundes derart erschwert wird, mit unsinnigen Gesetzen und blödsinnigen Fragen.
Ach, und mir fällt noch eine Frage ein. Es geht um ein Thema: Das anleinen.
Einerseits finde ich Schilder: Hunde sind an der Leine zu führen.
dann nehme ich die Leine in die Hand und der Hund ist am anderen Ende der Leine.
Dann gibts Schilder: Hunde anleinen.
da könnte ich doch theoretisch die Leine an den Hund machen und er zieht sie hinter sich her. Er ist ja quasi angeleint.Und eine Frage stellvertretend für meine Bekannte. Sie hat einen Hund, der ist mal grade wenige Monate alt, wird aber deutlich zu groß und zu schwer, ist aber kein "Gefährlicher" Hund. Sie wird den Sachkundenachweis machen.
Nur wird ihr hier unterschiedliche Angaben gemacht. Sie muß den Nachweis machen, bis das der Hund ein halbes Jahr alt ist, andereseits sagt man ihr, sie kann damit warten bis das der Hund ausgewachsen ist und wieder andere sagen, sie muß den machen sobald sie den Hund hat.
Ja, was denn nun?Auweia, ganz schön viel von mir, aber ich hoffe, der ein oder andere kann mir bei den ganzen Fragen helfen.
Liebe Grüße, juffie -
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Hi
hast du hier Anmeldung des Hundes (Maßmahmen nach dem LHundG)* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Du musst deinen Hund anmelden, wegen der Hundesteuer (macht meistens die Stadtkasse oder auch das Bürgerbüro.) HH mit einem 40/20 Hund müssen die Haltung zusätzlich auch noch beim Ordnungsamt anzeigen. Das sind zwei verschiedene Vorgänge.
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Zitat
Tatsächlich will die Stadt noch eine Kopie der Versicherungspolice haben und den Nachweis über aktuelle Abbuchungen
ersteres ok - aber einen nachweis über aktuelle abbuchungen?
öh...
also da staune ich nun nicht schlecht. wieso denn das?
bleibt es einem nun nicht mehr selber überlassen, ob ich meine versicherung abbuchen lasse, überweise oder per scheck bezahle? oder ob meine oma mir die versicherung spendiert???
das wär wieder was für mich, da könnt ich mich wohl unendlich lange mit rumärgern....
ist schon echt schlimm teiweise - und vorallem so unübersichtlich - jedes bundesland, jede gemeinde kocht ihr eigenes süppchen.....
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Ich glaube, jede Gemeinde kann das halten wie sie will ob das Versichern Pflicht ist oder nicht
Allerdings finde ich das Nicht-Versichern eines Hundes völlig unverantwortlich. Es kann immer mal etwas passieren und ich finde, auf die paar Euro kommt es nicht an
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Was ist denn in NRW los?
Ich muss mich echt gerade totlachen und wisst ihr warum?
Ein Reptilienhalter der über 18 Jahre ist, kann eine Giftschlange halten. Dis muss nur angemeldet werden. Oder auch einen Tigerpython.. Da wird noch lange nicht so ein Aufriss gemacht, wie bei den Hunden.
´Hier in Bremen muss der Hund nichtmal versichert sein. Das erfragen selbst die Beamten beim Anmelden nicht. Als ich meine Versicherungspolice mitgenommen habe, haben die mich nur komisch angeschaut und gesagt, das ist denen egal, ob angemeldet oder nicht.
Schon komisch was in anderen Bundesländern los ist....
MFG,
Jessy
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Hallo
Schon alleine der Besuch einer Huschu verlangt eine Versicherung des Hundes (zumindest hier in Mittelfranken)
Angemeldet habe ich meinen Tyson Selbstständig ohne Aufforderung .
Was das mit dem Ordnungsamt auf sich hat ist mir total fremdDenke da ist Bayern sehr sozial den HH gegenüber
Liebe Grüße
Katja mit Tyson
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Zitat
Ich glaube, jede Gemeinde kann das halten wie sie will ob das Versichern Pflicht ist oder nicht grübel
Allerdings finde ich das Nicht-Versichern eines Hundes völlig unverantwortlich. Es kann immer mal etwas passieren und ich finde, auf die paar Euro kommt es nicht an
nönö - genau lesen!
mir gings nicht um die versicherung - meine hunde und pferde sind versichert - schon allein aus vernunft. (hier in bayern müsste ich nicht).
aber warum genügt denn nicht als nachweis ein versicherungsschein/urkunde? warum gleich kontoauszüge und abbuchungsbelege ect.?
das stört mich ein bissi.
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@ LaBellaStella,
ich denke es geht den Behörden darum, ob auch schon die Versicherung in Kraft tritt. Bei meinen Versicherungen war es immer so, das ich zu erst die Police bekommen habe. Dann eine sperate Rechnung und die Buchungsansetzung. Sprich man kann bereits eine Police haben, aber ob ein gültiger Versicherungsschutz besteht, könnte man nur herausfinden, ob man auch in dem jetzigen Quartal bezahlt hat.
Denke darum geht es denen....
Falls ich mich täusche
sorry
Jessy
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LaBellaStella
Ich meinte dich gar nicht
War eher auf den Eingangspost bezogen und allgemein gesprochen :) -
Ich vermute, die wollen die Abbuchungen sehen, um zu schauen, ob der Hund wirklich versichert ist. Eine Police sagt dazu noch nicht allzuviel aus. wenn ich die nicht bezahle, erlischt der Versicherungsschutz, aber die Police habe ich ja trotzdem noch zu Hause.
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