Anmeldung des Hundes (Maßmahmen nach dem LHundG)
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Aber wir haben in NRW keine Versicherungspflicht für "kleine Hunde".
So vernünftig eine Versicherung ist, bei kleinen Hunden geht die Stadt das nichts an.
LG
das Schnauzermädel -
- Vor einem Moment
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Hi
hast du hier Anmeldung des Hundes (Maßmahmen nach dem LHundG)* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Huhu,
leider konnte ich eure Antworten erst jetzt lesen und ist ja überraschend zu erfahren, wie unterschiedlich das alles gehandhabt wird von den einzelnen Bundesländern.
Ich bin immer noch der Meinung, es sollte alles bundesweit einheitlich sein, das fäng beim Rauchverbot an und endet bei der Hundegesetzgebung.Ich hab noch mal mit dem Ordnungsamt telefoniert, eigentlich war ich schon auf Krawall gebürstet, schon wegen der Belege der Abbuchung.
Aber ich brauchte auch den Rest der Papiere nicht mehr anzugeben, da Elvis ja nur ein, kleiner, ungefährlicher Fiffi ist.Angemeldet und versichert ist der Kleine aber.
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Zitat
Ich vermute, die wollen die Abbuchungen sehen, um zu schauen, ob der Hund wirklich versichert ist. Eine Police sagt dazu noch nicht allzuviel aus. wenn ich die nicht bezahle, erlischt der Versicherungsschutz, aber die Police habe ich ja trotzdem noch zu Hause.
So sieht es aus
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