Auffahrunfall wegen Hund

  • Wir waren mal ziemlich in der Lage des Vorderen: Kurz hinter dem Ortsschild, von einer Landstraße gerade auf Stadtgebiet, sprang uns plötzlich ein Beardie aus einem Busch vors Auto. Mein Vater hatte schon abgebremst, als er den Hund dem Gebüsch über dem Bürgersteig schießen sah, mußte bei dem Sprung trotzdem hart bremsen, gottseidank nicht mehr aus hohem Tempo. Hintermann aufgefahren, kein Personenschaden, Autos gut verbeult.

    Gezahlt hat unseren Schaden die Versicherung des Auffahrenden, weil der den Sicherheitsabstand innerorts stark unterschritten hatte, aber soweit ich mich erinnere (lange her), mußte für dessen Schaden auch die Hundehalter-Haftpflicht mit einspringen. Insofern wurde ich sowas als Hundehalter auf jeden Fall melden. Schließlich ist der Hund der Verursacher der ganzen blöden Sache, und wenn jemand nett genug wäre, mein Tier nicht zu überfahren, würde ich keinesfalls wollen, daß er auf einem Schaden sitzenbleibt.

    In unserem Fall war die Hundehalterin eh sozusagen aktenkundig: Der Beardie, der auf der anderen Straßenseite wieder zitternd, aber unverletzt in den Büschen hockte, war Stunden vorher entlaufen und wurde schon polizeilich gesucht - insofern gab's auf diesem Umweg gleich noch ein Happy End.

  • Okay, also reicht morgen?

    Wir melden es auf jeden Fall unserer Versicherung, denn wir wollen natürlich nicht, dass jemand auf seinem Schaden zu unrecht sitzen bleibt.

    Ich bin mal gespannt, wie es letztlich alles ausgeht. Ärgerlich ist es selbstverständlich, und unnötig erst Recht.

    Und klar sind wir froh, dass dem Hund auch nichts passiert ist. Nur wäre es nicht ironisch, den vorderen Autofahrer Dank auszusprechen, weil er unseren Hund nicht überfahren hat :ops: ? Er hat schließlich nun ziemlich Ärger am Hals.

    Der Auffahrende war sehr nett, vermutlich weiß er, dass er eine Teilschuld hat, weil er a) noch zu schnell war oder b) zu wenig Abstand hatte. Übrigens war die Situation ähnlich wie bei terriers, direkt nach dem Ortseingangsschild.


    Zitat

    Es ist - zumindest aus meiner Erfahrung heraus - selten so, dass die mit der Einschätzung der Polizei ohne Weiteres einverstanden sind.

    Logo, die Versicherungen wollen ja eigentlich alle nicht zahlen. Und so schieben die sich gegenseitig die Schuld zu. Hoffentlich einigen die sich schnell und fair - da habe ich keine Lust auf einen jahrelangen Rechtsstreit. Man weiß ja dass diese Mühlen langsam mahlen.

  • Dein Hund hat sich aber von der Leine losgerissen oder die Leine ist gerissen, ne !?

  • Zitat

    Und klar sind wir froh, dass dem Hund auch nichts passiert ist. Nur wäre es nicht ironisch, den vorderen Autofahrer Dank auszusprechen, weil er unseren Hund nicht überfahren hat :ops: ? Er hat schließlich nun ziemlich Ärger am Hals.
    .

    nein, finde ich gar nicht. es wäre eine nette geste, sich zu bedanken und zu entschuldigen.

    gruß marion

  • Zitat

    Nur wäre es nicht ironisch, den vorderen Autofahrer Dank auszusprechen, weil er unseren Hund nicht überfahren hat :ops: ? Er hat schließlich nun ziemlich Ärger am Hals.

    Ich denke, jemand, der Tiere generell mag, wird immer aus Reflex bremsen oder ausweichen. Und da ist ein Danke völlig in Ordnung - diese seltsamen Gesetze, die sich dann mit der Haftungsfrage beschäftigen, haben ja weder die Autofahrer noch die Hundehalter erfunden.
    Ich persönlich würde mich lieber mit Versicherungen rumprügeln, als meine Ruhe zu haben und dafür einen Hund überfahren zu haben....

    Und so werden es viele andere auch sehen und deshalb ist ein Danke Schön nichts unangebrachtes.

    LG, Chris

  • nein, wäre absolut nicht ironisch, sondern eine nette Geste. Meine Eltern haben sogar im Namen dieses Beardies einen Blumenstrauß bekommen, so von Hundehalter zu Hundehalter, und sich sehr gefreut.

  • In jedem Fall der Versicherung melden.

    Die Schadensersatzpflicht ergibt sich aus §833 / §834 BGB
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__833.html
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__834.html

    § 17 STVG regelt grob die Quotenregelung bei solchen Mischunfällen, Absatz 4 ist für Dich wichtig:
    http://bundesrecht.juris.de/stvg/__17.html

    Als Beteiligter würde ich u. U. vor Gericht gehen (auch als Auffahrender), die Chancen stehen garnicht schlecht, dass der Hundehalter einen Großteil des Schadens zahlen muss:
    ---------------------------------------------------------------------------------
    Landgericht München I, Az.: 19 S 16841/01
    Reißt sich ein Hund von der Leine los und springt er dann plötzlich auf die Straße, so verwirklicht sich hier die typische Tiergefahr, indem ein Autofahrer eine Vollbremsung zur Rettung des Tieres einleitet, hierdurch aber einen Auffahrunfall riskiert. In einem solchen Fall haftet der Hundehalter für den Schaden des auffahrenden Pkw zu zwei Drittel. Da der Fahrzeugführer den Hund am Straßenrand hätte sehen können und hierauf mit erhöhter Alarmbereitschaft hätte regieren müssen, haftet er selbst zu einem Drittel. Der Einwand des Hundehalters, dass das Hundehalsband gerissen sei, entlastet diesen nicht. Denn der Hundehalter hätte durch ein festeres Halsband dieses Risiko ausschließen können oder aber er hätte nicht in der Nähe von verkehrsreichen Straßen seinen Hund ausführen dürfen.
    -----------------------------------------------------------------------------------
    AG München Az. 345 C 6820/01
    Entwischt ein Hund seinem Besitzer vom eingezäunten Grundstück und verursacht einen Unfall auf der Straße, muss der Hundehalter den Schaden zahlen. So entschied das AG München in einem Fall, in dem ein Hund auf eine Straße gelaufen war und dabei einen Auffahrunfall zwischen zwei Fahrzeugen mit 2700 Euro Schaden verursachte.
    ------------------------------------------------------------------------------------

    Ich fände es unbillig, einen Schaden bezahlen zu müssen, für den ich nicht allein verantwortlich wäre.
    Die Ansicht der Polizei halte ich für nicht bestandsfähig vor Gericht, da sich das Bremsverbot auf KLEINTIERE (Katzen, Vögel, Nager) bezieht - bei Hunden sind Gerichte bisher regelmäßig davon ausgegangen, dass eine Bremsung gerechtfertigt ist - auch wenn hier einige gegenteiliger Meinung sind, dazu hätte ich dann gern mal ein Urteil.
    Damit wäre die Frage des Sicherheitsabstandes des Auffahrenden zu klären - aber von einer Mitschuld des Hundehalters würde ich in jedem Fall ausgehen.
    Alles andere wäre Augenwischerei - also lieber rechtzeitig die Hundehaftpflicht mit ins Boot holen.

    Grüße
    T.

  • Zitat


    Logo, die Versicherungen wollen ja eigentlich alle nicht zahlen. Und so schieben die sich gegenseitig die Schuld zu. Hoffentlich einigen die sich schnell und fair - da habe ich keine Lust auf einen jahrelangen Rechtsstreit. Man weiß ja dass diese Mühlen langsam mahlen.


    So einfach ist das nicht - Schuld zuschieben und vor Zahlung drücken. Dafür gibt´s dann ja die feine, deutsche Rechtssprechung. Und so ein Unfall ist schon fast ein Klassiker.

    Fakt ist folgendes: Kleintiere (dazu zählen ggf. auch Hunde) musst Du im Ernstfall überfahren. Der Hintermann allerdings hat ohnehin in jedweder Situation so viel Abstand zu halten, dass er im Notfall sein Auto zum Stehen bringt. Es könnte ja auch mal ein Kind auf die Straße laufen....

    Der Großteil der Schuld wird daher hier den Auffahrenden treffen. Ggf. wird er sogar zu 100% haften. Inwiefern sich dessen Versicherung dann im Regreßverfahren gegen die HH-Haftpflicht wendet, bleibt abzuwarten - von zwei Dritteln Schuldzuweisung dem HH gegenüber ist evtl. auszugehen. Wird dem zuerst Bremsenden eine Teilschuld zugesprochen, dürfte diese nach gängiger Rechtssprechung nicht über 25% liegen.

    EDIT: ich gebe dem Vorschreibner Recht, dass Hunde nicht generell ein zu überfahrendes Kleintier darstellen. Deswegen schrieb ich "ggf.".

    Meistens ist es tatsächlich so, dass die Autoversicherungen das zunächst regeln und dann einen Regreßanspruch gegenüber der Haftpflicht des Hundes anmelden.

    Du musst eigentlich nur das eine machen: Deiner Versicherung melden. Denn dafür ist sie da. Wie die untereinander die Haftung verteilen, ist im Prinzip für Dich nicht erheblich (außer unter moralischen Aspekten evtl. ;) ).

    Einen Blumenstrauß finde ich auch als Dankeschön angebracht.

  • Hab gerade meinen Vater nochmal gefragt: Bei uns war's so, daß er den Schaden vom Auffahrenden ersetzt bekam und selbst nichts tragen mußte, weil bei großen Hund innerorts das harte Bremsen aus vergleichsweise geringer Geschwindigkeit voll gerechtfertigt war. Mit sowas wiederum hätte der Hintermann rechnen müssen - hätte ja auch ein Kind sein können.

    Die Versicherung des Auffahrenden hat sich dann an die Hundehalter-Haftpflicht gehalten, die ebenfalls zahlte, weil der aus der Kontrolle seiner Besitzerin entlaufene Hund ganz klar der Verursacher war (Tiergefahr!)und seine Halterin folglich haftete.

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