Auffahrunfall wegen Hund
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Hallo,
unser Hund ist gestern auf eine Landstraße gerannt (Spur von irgendwas aufgenommen, unangeleint auf einer Wiese mit Leitplanke dazwischen). Deshalb hat ein Auto gebremst, und ein weiteres ist aufgefahren.
Nun möchte ich wissen, ob und wann ich den Vorfall unserer Haftpflicht melden muss.
Die Polizei hat vor Ort gesagt, der vordere Autofahrer hat Schuld, weil er wegen unnötigem Grund gebremst hat (man darf wohl nicht wegen Hunden auf der Straße bremsen?), und der der aufgefahren ist, bekommt ja wahrscheinlich eine Teilschuld. Vom Hund und uns als Halter war überhaupt keine Rede, aber wir haben vorsichtshalber unsere Daten mit den beiden Beteiligten ausgetauscht.
Glücklicherweise gab es nur Blechschäden, die Frau (Beifahrerin) und eine Tochter von dem Auffahrenden sind zur Kontrolle und mit Halskrause ins KH gefahren - insgesamt 3 Kinder).
Hat hier jemand mal einen Rat für mich (außer, den Hund demnächst permanent an die Leine zu nehmen? Es war ein Privatgrundstück, was von einer Leitplanke begrenzt ist. Bitte hier keine Belehrungen, denn mein Mann weiß, dass er einen Fehler gemacht hat).
seltershexe
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4. Juli 2010 um 10:32
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Bianca, ich würd es der Haftpflicht melden.
Ganz einfach, damit ich auf der sicheren Seite wäre.
Birgit
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Naja, wenn er nicht gebremst hätte, hätte er den Hund wohl überfahren.
Ich würde es der Versicherung melden, für so was ist sie ja eigentlich. -
Melden würde ich es auch, die Versicherung entscheidet ohnehin nach Sachlage, ob sie reguliert. Der hintere Autofahrer hatte ja scheinbar einen zu geringen Abstand. So hart das ist, aber versicherungsrechtlich scheint man für einen Hund nicht bremsen zu dürfen. So haben wir es in der Fahrschule auch beigebracht bekommen - kleineren Tieren (und dazu zählen Hunde) nicht ausweichen etc., weil Verkehrsteilnehmer u.U, mehr gefährdet werden. . .
Da ich davon ausgehe, dass der vordere Autofahrer deinem Hund das Leben gerettet hat, würde ich als Hundehalter mit ihm in Kontakt bleiben und mich um eine einvernehmliche Lösung bemühen.
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ich war immer der Meinung, dass man für Tiere die die Höhe der Stoßstange überschreiten/erreichen bremsen darf.
Also meines Wissens nach wäre der hinter PKW allein schuld,Anders herum, war es damals so, als unsere Pferde auf die Strasse ( Landstr.) gerannt sind (sie wurden von nem Idioten freigelassen
) und einen großen Unfall verursacht haben ( 4 von 5 Pferden sind umgekommen, Personenschaden - eine alte Dame musste mit Jochbeinbruch ins KH, Sachschaden in enormer Höhe wegen der kaputten Autos), dass die Pferdehaftpflicht zahlen musste.
(Langer Satz ich hoffe er ist trotzdem verständlich)
Inwiefern Pferd und Hund unterschieden werden, weiß ich nicht.
Damals waren ja die Pferde aktiv beteiligt, also sind in die Autos gerannt, vielleicht ist das der Unterschied
Ich weiß es nicht -
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Zitat
Naja, wenn er nicht gebremst hätte, hätte er den Hund wohl überfahren.
Ich würde es der Versicherung melden, für so was ist sie ja eigentlich.und ich glaube dann wäre der Hund schuld an dem Blechschaden am "anfahrenden" Auto
so hat der Hund selber ja nichts "kaputt gemacht"Ich würd es aber auch vorsichtshalber melden
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hallo,
ich würde das auch umgehend meiner versicherung melden.sei froh, dass es keinen personenschaden gegegen hat und alles einigermaßen "harmlos" verlaufen ist.
das war bestimmt ein schock für euch.einem bekannten ist das passiert, der autofahrer bremste nicht, der hund wurde überfahren und er konnte ihn von der straße sammeln. war nicht wirklich schön für ihn.
er mußte übrigens für den schaden aufkommen.gruß marion
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Man darf bei Tieren auf der Fahrbahn nur bremsen, wenn für den folgenden Verkehr keine Gefahr entsteht. Heißt, also nur, wenn hinter mir reichend Abstand ist oder niemand hinter mir. Ansonsten nicht.
Somit ist tatsächlich der Vordere Schuld.Weiß ich, weil ich grad meinen Führerschein mache und wir das Thema gerade hatten.
Ich würde es der Haftpflichtversicherung melden, dafür hat man sie ja.
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Ich schätze, dass da auch die Versicherungen der Autofahrer noch ein Wörtchen mitzureden haben. Es ist - zumindest aus meiner Erfahrung heraus - selten so, dass die mit der Einschätzung der Polizei ohne Weiteres einverstanden sind. Ich würde schwer vermuten, dass die Versicherung des vorderen Fahrers es auch so sieht, dass auf einer Landstraße mit Wildbegegnung zu rechnen ist und man deshalb angepasst und bremsbereit fahren muss. Der nachfolgende Autofahrer hat das nicht getan, denn er konnte nicht ausweichen oder bremsen.
Spannend, aber weit ab vom Thema, sorry
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moin,
melde es morgen deiner Hundehaftpflicht und falls vorhanden auch deiner Rechtsschutzversicherung (kann auch sein das in der Hundehaftpflicht eine drin ist, einfach fragen)
Rennt der Auffahrer zum Anwalt, dann versucht der natürlich alles für seinen Mandanten raus zu holen, was möglich ist. Und Recht haben heisst ja bekanntlich noch lange nicht Recht bekommen!
lg
Snoepje
- Vor einem Moment
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