"Erweiterte Sachkunde"
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Mein Tierheim hat mir vorgeschlagen eine allgemeine Führungserlaubnis zu machen. Das bedeutet das ich nicht mehr für jeden der Anlagenhunde eine eigene Führungserlaubnis vom Ordnungsamt benötige, sondern für alle Listenhunde die allgemeine Erlaubnis erhalte. Die würde wohl für ganz NRW gelten und ich könnte in jedem Tierheim die Listenhunde ausführen.
Bisher habe ich für jeden Hund eine Einzelerlaubnis vom Ordnungsamt bekommen. Das war immer etwas aufwendig wenn sich das vereinfachen lassen würde wäre das natürlich toll.
Ich müsste einen Lehrgang der aus 12 Doppelstunden besteht absolvieren und eine Prüfung ablegen.
Hat jemand so eine Prüfung schon gemacht und kann mir Tipps geben?
Ich bin um alle Infos dankbar. -
- Vor einem Moment
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Was für einen Sachkundenachweis hast du denn bisher?
LG
das Schnauzermädel -
Bisher habe ich einen Sachkundenachweis vom Ordnungsamt für Listenhunde Anlage 1 und 2. sowie als gefährlich eingestufte Hunde.
Allerdings muss ich für jeden einzelnen Hund eine eigene Führerlaubnis einholen. Dann bekomme ich eine schriftliche Bestätigung vom Ordnungsamt das ich den Hund führen darf. Die Bestätigung ist von mir bei Ausführen des Hundes mitzuführen und bei verlangen den Ordnungsbehörden vorzuzeigen. Ist also etwas aufwendig wenn man bedenkt das wir im Tierheim 28 Listenhunde haben.
Ich müsste wenn ich in einem anderen Tierheim einen Hund ausführe auch wieder für diesen eine Erlaubnis beim Ordnungsamt einholen. Mit der allgemeinen Führungserlaubnis muss mir das Ordnungsamt nicht mehr für jeden Hund eine Ausstellen sondern ich kann jeden Anlagenhund ohne Einzelgenehmigung führen. -
Was kostet denn der Lehrgang, wer bezahlt den und wer bietet den an?
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Merkwürdig.
Ich habe eine Sachkundebescheinigung vom Amtsvet, die mir das Halten, Führen und Ausbilden von "gefährlichen Hunden" erlaubt. Mit dem Wisch darf ich ausführen, was immer ich möchte.
Da gabs aber keinen Lehrgang, das wurde einfach die Prüfung gemacht.
Ist aber auch schon Jahre her und immer noch gültig.LG
das Schnauzermädel -
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Genau den habe ich auch. Allerdings musst du für deinen Hund doch eine Haltungserlaubnis haben. Da kriegt man einen Ausweis wo der Hund drin beschrieben ist und wo drinsteht ob er Maulkorb und/oder Leinenbefreiung hat.
Dort mussten wir auch angeben wer noch unseren Hund ausführt und jeder musste ein Polizeiliches Führungszeugniss vorlegen. Das ganze gilt dann aber nicht für andere Hunde sondern nur für diesen.
Das Tierheim holt sich für jeden Hund ein schriftlicher OK vom Ordnungsamt ein, und ich erhalte jedesmal eine schriftliche Genehmigung da der Halter (Tierheim) mein Unterlagen da einmal eingereicht hat. Das muss aber jeder Tierheim bei seinem Ordnungsamt erneut machen.
Hätte ich eben eine allgemeine Erlaubnis bräuchte das nicht mehr gemacht werden. Das haben wohl Tierheimmitarbeiter, Ausbilder und Hundepensionen. Damit die nicht bei jedem neuen Bullterrier sich ne Erlaubnis holen müssen. -
Öhm, nein.
Meine Bescheinigung gilt für alle.
Das ermöglicht mir TH-Hunde der Anlagen 1 und 2 und "gefährliche" Hunde auszuführen, bzw. mit ihnen zu arbeiten, Anlagehunde oder "gefährliche" Hunde von Bekannten zu nehmen, usw..Meine Sachkunde ist völlig losgelöst vom Genehmigungsverfahren zur Haltung eines solchen Hundes. Ich müsste auch keine neue Sachkunde ablegen, wenn wieder ein Listi oder ein "gefährlicher" Hund einziehen würde.
LG
das Schnauzermädel -
Wohnst du in NRW?
Unterrichtet wird man von einem Tierarzt, Anwalt, Hundetrainer und Dozent für Verhalten/Kommunikation usw.
Am Ende muss man einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Test bestehen. Der Lehrgang geht über 3 Monate und gilt als Schulungsprogramm für Tierheimpersonal.
Wieviel er kostet weiß ich leider nicht. Vielleicht weiß das jemand von euch? -
Ja, ich lebe in NRW und habe mehrfach die Stadt gewechselt in den letzten Jahren, das war aber nie ein Problem. Und seit 2005 habe ich selbst gar keinen Listi mehr.
LG
das Schnauzermädel -
Zitat
Merkwürdig.
Ich habe eine Sachkundebescheinigung vom Amtsvet, die mir das Halten, Führen und Ausbilden von "gefährlichen Hunden" erlaubt. Mit dem Wisch darf ich ausführen, was immer ich möchte.
Da gabs aber keinen Lehrgang, das wurde einfach die Prüfung gemacht.
Ist aber auch schon Jahre her und immer noch gültig.LG
das SchnauzermädelBei mir isses gut 4-4,5 Jahre her, hab den damals auch direkt beim Amtsvet gemacht, gekostet hats öhm runden Zwanni *glaub* aber ich bewahr ja alles auf
wühl ich nachher mal
Ich wohn in NRW und hab den "Lappen" damals in Kölle gemacht
Der "Lehrgang" wird ein "Vorbereitungslehrgang" sein der ist aber unabhängig von der Prüfung beim Amtsvet ( so ne komische Hundeakademie hat das damals auch angeboten
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