"Erweiterte Sachkunde"
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Ich glaube wir reden von unterschiedlichen Sachen.
Die Sachkunde habe ich, unzwar unbegrenzt.
Dieser Lehrgang (wenn ich ihn bestehe) ermöglicht mir sozusagen die Möglichkeit z.B. mehrere Listenhunde gleichzeitig zu führen. Oder einen noch nicht maulkorbbefreiten Hund ohne Maulkorb zu führen. Er gibt einem mal blöd gesagt Narrenfreiheit.
Es ist also kein Lehrgang zum bestehen der normalen Sachkunde. Man benötigt den normalen Sachkundenachweis von Amtsvet. und muss diesen mindestens 2 Jahre haben um diesen allgemeinen überhaupt machen zu können.
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Schnauzermädel: Gem. dem Landeshundegesetz muss doch jeder der einen Bullterrier ausführt ein Polizeilichesführungszeugnis bei der Ordnungsbehörde vorlegen. Bei Staffs und Pitbulls muss meines Wissens auch jeder der das Tier Gassi führt ein Polizeiliches Führungszeugnis beim Amt vorlegen und da gemeldet sein. Ich verstehe also das ganze nicht so richtig. Wie und wann hast du das vorgelegt?
Nur bei Anlage 2 Hunden ist das Führungszeugnis ja nicht erforderlich. Aber ich dürfte dir meinen Hund nicht anvertrauen (trotz Sachkunde) da du als Gassigeher nicht dem Ordnungsamt gemeldet bist. Ich könnte dich nur mit Kopie deiner Sachkunde melden und bei meinem Staff nur mit Kopie der Sachkunde und Führungszeugniss. Ansonsten kann mir die Haltungsgenehmigung entzogen werden.
Steht so im Brief der Ordnungsbehörde für den ich 60 Euro latzen dürft. Danke liebe Stadt!! -
Das ist ja immer eine Frage, wie eine Stadt das handhabt.
In meiner Ursprungsstadt, also wo der Ärger damals losging, brauchst du ein "großes" polizeiliches Führungszeugnis, also eines, dass du nicht nach Hause bekommst, wenn du den Hund halten wolltest.
Und jetzt hat mir bisher jedes TH einen Listi oder einen "gefährlichen" Hund ohne besonderen Stress mitgegeben. Sachkunde liegt vor, die Zuverlässigkeit wird angenommen, da schon einmal eine Haltungserlaubnis erteilt war, fertig.LG
das Schnauzermädel -
Du müsstest bei einem anderen Tierheim aber deine Sachkunde wieder vorlegen und ein Polizeiliches Führungszeugnis. Oder?
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Zitat
Du müsstest bei einem anderen Tierheim aber deine Sachkunde wieder vorlegen und ein Polizeiliches Führungszeugnis. Oder?
Ich habs bis jetzt immer Vorgelegt, einfach aus "Absicherung", erzählen kann man dem Tierheim ja viel wenn der Tag lang ist
Poli Führungszeugnis war nicht nötig ( wie oft soll ich mir das denn holen?)
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Nur die Sachkunde, das Kärtchen mit der damaligen Haltungerlaubnis haben ich aus nostalgischen Gründen daran geheftet.
Ich habe ja gar kein Führungszeugnis, denn damals musste es ja das "große" sein, dass man nur einsehen aber nicht mit nach Haus nehmen darf. Das bekommt man ja auch nicht zugeschickt.LG
das Schnauzermädel -
Einmal das Tierheim leitet die Sachen dann bei jedem Hund den man führt wieder als Fax ans Ordnungsamt.
Bei der allgemeinen liegt das bei einer Behörde vor und wird im System vermerkt. Ich bekomme einen Ausweis damit ich allen Stellen immer nachweisen kann das ich so eine Erlaubnis habe.
Wenn ich dann Bock habe gehe ich in Köln zum Tierheim zeige denen den Ausweis und bekomme einen Spaziergängerhund ohne vorlage der Sachkunde etc.Allerdings habe ich bei meinem Tierheim angerufen. Das ganze wird nur für Ausbilder, Personal und sowas gemacht. Kann man ohne Trägerverein gar nicht absolvieren. Die Frage hat sich damit also wohl erledigt.
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